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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2023
Aus dem Rathaus
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Führerscheinumtausch – Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge der 1965-1970

Gerne erinnern wir an dieser Stelle daran, dass Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965–1970 ihren „alten“, grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen müssen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953–1964 sollten den Umtausch bereits vorgenommen haben.

Aktuell stellen wir fest, dass die Bearbeitungsfrist für den Führerscheinumtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Heppenheim bis zu zwei Monate oder länger beträgt. Für den Führerscheintausch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin im Bürgeramt (Tatjana Gruneberg, Tel. 06272 / 923 110) Vielen Dank!

Fristen für den Umtausch

Bis 2033 muss jede Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neue EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Papierführerscheine (rosa oder grau)

Für Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin maßgeblich:

Hierfür ist folgende Tabelle zu beachten:

Kartenführerscheine

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis zu beachten. Hierfür gilt folgende Tabelle:

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine beträgt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre!

Gebühren
  • Führerscheinumtausch 25, 30 €
  • Verwaltungsgebühren 8 €
Was ist mitzubringen?
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto