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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Kommunalwahl 2026 - Nachrücken von Bewerbern

Der am 15. März 2026 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) gewählte Bewerber Michael Keßler hat auf die weitere Ausübung seines Mandats als Stadtverordneter verzichtet. Er scheidet damit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) aus.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBI. Nr. 24), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU), Christopher André, Langenthaler Straße 4, 69434 Hirschhorn (Neckar) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) nachrückt. Der Bewerber verzichtete aber ebenfalls auf die Ausübung seines Mandats.

Somit habe ich weiterhin festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU), Karl Satter, Hainbrunner Straße 46, 69434 Hirschhorn (Neckar), nachrückt, der das Mandat annahm.

Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26.03.2000 (GVBI. I S. 198, 233) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2025 (GVBI. Nr. 110) mache ich dies öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Hirschhorn (Neckar) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichneten Wahlleiter einzureichen.

Hirschhorn (Neckar), 22.05.2026
Gez. Arne Endreß
Gemeindewahlleiter