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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 24/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Pflücken von Blumen in städtischen Anlagen nicht erlaubt

Es ist verlockend: Mitten in der Stadt gibt es Parks oder städtische Grünflächen und dort blühen zu dieser Jahreszeit Blumen. Im Gegensatz zu „wild“ lebenden Blumen oder Pflanzen, dürfen diese, in öffentlich gepflanzten Parkanlagen selbstverständlich nicht gepflückt werden, da die Bepflanzung durch Mitarbeiter der Stadt erfolgte und somit auch im Eigentum der Stadt steht.

Wir bitten diesen Grundsatz zum Wohle des Stadtbilds zu akzeptieren und einzuhalten, vielen Dank!