Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung aufmerksame Hinweise von Einwohnern, wonach Gehwege an Grundstücken stark verschmutzt oder durch Überwuchs von Sträuchern und Bäumen beeinträchtigt sind.
Anpflanzungen (wie z.B. Gräser, Sträucher, Hecken, Bäume), die in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen, stellen unter Umständen eine Behinderung oder Gefährdung für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Personen mit Rollator, Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer (die auf der Straße fahren) oder für größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr, Rettungsdienste, Lieferfahrzeuge dar.
Im Zuge der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, ist jeder Eigentümer verantwortlich, vorhandenen Überwuchs in die öffentliche Verkehrsfläche bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Das Lichtraumprofil über Gehwegen ist bis in eine Höhe von 2,40 Meter und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,5 Meter von Überwuchs freizuhalten.
Grünschnittabfälle können u.a. über die Bio-Mülltonne entsorgt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Abfälle bei Entsorgungsbetrieben in Eberbach, Neckarsteinach, Schönau oder Wald-Michelbach zu entsorgen. Im Frühjahr und Herbst bietet die Stadt zudem Privatpersonen die Möglichkeit an ihren Grünschnitt zentral abzugeben.
Bitte halten Sie ihre Grundstücke und die Gehwege sauber. Miteinander und Füreinander. Danke.