Wenn in einer Krisenlage die gewohnten Kommunikationswege ausfallen, zählt jede Minute. Damit Leitstelle, Einsatzkräfte und Kommunen auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig bleiben, hat der Kreis Bergstraße kürzlich eine Übung zur Krisenkommunikation durchgeführt. Simuliert wurde dabei ein flächendeckender Ausfall des netzabhängigen Digitalfunks.
Anlass für die Übung waren unter anderem reale Störfälle wie der bundesweite Ausfall des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Jahr 2025, der auf technische Netzwerkprobleme zurückzuführen war. Solche Ereignisse, aber auch mögliche Cyberangriffe, machen deutlich, wie wichtig vorbereitete und belastbare Strukturen für die Kommunikation in Krisensituationen sind.
Im Mittelpunkt der Übung stand der Aufbau einer direkten und damit netzunabhängigen Funkkommunikation zwischen der Leitstelle und den Kommunen im Kreisgebiet. Dafür kamen auf Anhöhen platzierte Verstärker zum Einsatz, die die Funkverbindungen stabilisieren und die Reichweite verbessern sollten.
Beteiligt waren neben den Informations- und Kommunikationseinheiten sowie der Führungsstruktur des Kreises auch die Feuerwehrhäuser der Kommunen, die als Gegensprechstellen dienten.
"Eine funktionierende Kommunikation ist das Rückgrat jeder Gefahrenabwehr. Gerade dann, wenn reguläre Netze nicht mehr verfügbar sind, müssen wir vorbereitet sein und alternative Wege sicher beherrschen", betont Landrat Christian Engelhardt. "Übungen wie diese sind daher ein wichtiger Baustein, um Abläufe zu überprüfen, Schwachstellen zu erkennen und die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Leitstelle und Kommunen weiter zu stärken."
Die während der Übung gewonnenen Erkenntnisse werden nun ausgewertet. Auf dieser Grundlage sollen weitere Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz im Bereich der Krisenkommunikation abgeleitet und zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Ziel ist es, die Einsatz- und Führungsfähigkeit des Landkreises auch in außergewöhnlichen Lagen bestmöglich sicherzustellen.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 05.06.2026 eingestellt ist:
Vertretung des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstraße und Erteilung einer Einzelvollmacht
Heppenheim, den 02.06.2026
gez. Landrat Christian Engelhardt
Manchmal sind es leise Veränderungen: ein Kind zieht sich zurück, reagiert auffällig, wirkt bedrückt oder zeigt plötzlich ein ganz anderes Verhalten. Gerade in der Schule, wo Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihres Alltags verbringen, können solche Signale sichtbar werden. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte wissen, wie sie Hinweise richtig einordnen und an wen sie sich wenden können. Genau hier setzt die Kooperation zwischen dem Kreis Bergstraße und dem Staatlichen Schulamt Heppenheim an: Die bestehende Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz an Schulen wird fortgeführt. Die entsprechende Weiterführung wurde nun offiziell unterzeichnet.
Bereits 2019 war die erste Vereinbarung geschlossen worden – damals ein wichtiger Schritt, um Schulen und Jugendamt beim Erkennen und Einschätzen möglicher Kindeswohlgefährdungen noch enger zu vernetzen. „Kinderschutz kann nur funktionieren, wenn die Verantwortlichen eng zusammenarbeiten. Sowohl das Jugendamt als auch die Schulen haben hier einen klaren Auftrag. Die Kooperationsvereinbarung schafft dafür verbindliche Regelungen – von der Wahrnehmung möglicher Hinweise über die Einordnung bis hin zum konkreten Handeln“, betonte die Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernentin Angelika Beckenbach. „Ich freue mich sehr, dass wir diese gute und wichtige Zusammenarbeit fortführen. Vielen Dank an alle Beteiligten, die sich mit großem Engagement für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kreis Bergstraße einsetzen.“
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die IseF – die „insoweit erfahrene Fachkraft“ – ein. Sie steht ausschließlich den Schulteams beratend zur Verfügung und unterstützt Mitarbeitende verschiedener Fachrichtungen an Schulen, wenn diese einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wahrnehmen. Grundlage ist der Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Schulen des Kreises Bergstraße, dem alle schulischen Akteurinnen und Akteure folgen.
„Kindesmissbrauch und andere Formen von Kindeswohlgefährdung zeigen sich oftmals bereits im Verhalten von Kindern während der Schulzeit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Lehrkräfte sensibilisiert und geschult werden und wissen, welche Schritte im Verdachtsfall zu gehen sind“, erklärte Hedy Fraas als zuständige IseF- Fachkraft vom Jugendamt. „Genau dafür gibt es die IseF und den Handlungsleitfaden. Wir arbeiten eng mit Lehrkräften, Schulen und dem Jugendamt zusammen – auf Augenhöhe. Diese Zusammenarbeit schätze ich sehr.“
Wie wichtig diese Strukturen sind, zeigen auch die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2025 gab es 144 Beratungsanfragen an die IseF – nahezu doppelt so viele wie im Vorjahr. In 23 Prozent der Fälle wurde eine Einbindung des Allgemeinen Sozialen Dienstes empfohlen, in 77 Prozent wurden andere Schritte angeregt. Bei den Anlässen der Beratungsanfragen standen Vernachlässigungen mit 52 Prozent an erster Stelle, gefolgt von Misshandlungen mit 24 Prozent. Weitere 20 Prozent entfielen auf sonstige beziehungsweise schulische Probleme, vier Prozent auf sexuellen Missbrauch. Die meisten Anfragen kamen aus Grundschulen: 84 Fälle beziehungsweise rund 58 Prozent. Es folgten Realschulen mit 25 Fällen, Hauptschulen mit 15, Gymnasien mit 13, Förderschulen mit sechs und berufsbildende Schulen mit einer Anfrage.
Auch das Staatliche Schulamt Heppenheim bewertet die Fortführung der Vereinbarung sehr positiv. „Die Zusammenarbeit hat sich in der Praxis bewährt. Auch von Schulleitungen hören wir sehr gute Rückmeldungen“, betonte der kommissarische Leiter des Staatlichen Schulamts Heppenheim, Ingo Stechmann. „Das Erkennen von Kindeswohlgefährdungssituationen und der Schutz von Kindern sind Aufgaben, die niemand allein leisten kann. Umso dankbarer sind wir für diese gute und wichtige Kooperation.“ Kai Kuhnert, Leiter des Bergsträßer Jugendamts, ergänzte: „Die erste Kooperationsvereinbarung im Jahr 2019 war ein Meilenstein. Umso mehr freue ich mich, dass wir diese gute Kooperation weiterführen. Sie dient dem Wohl der Schülerinnen und Schüler im Kreis Bergstraße. Angesichts steigender Zahlen im Bereich Kindeswohlgefährdung ist diese Zusammenarbeit zudem wichtiger denn je.“
Weitere Informationen zur IseF und zum Kinderschutz an Schulen finden Interessierte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/familie-jugend-senioren/angebote-an-schulkinder-und-jugendliche/soziale-arbeit-und-kinderschutz-an-schulen/#IseF. Dort ist auch der Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung in den Schulen des Kreises Bergstraße zu finden.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 08.06.2026 eingestellt ist:
Auf Grund des § 6 der achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4644), in Verbindung mit der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV) hat der Kreis Bergstraße für den Landkreis Bergstraße, mit Ausnahme der Städte Bensheim, Lampertheim und Viernheim eine
I. Allgemeinverfügung für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 (11.06.2026 bis 19.07.2026) für den Betrieb von Anlagen zur öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien (Public Viewing) erlassen.
Die näheren Bestimmungen der I. Allgemeinverfügung sind unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Hinweis: Die I. Allgemeinverfügung mit Begründung kann bei “Immissionschutz und Schornsteinfegerwesen“, des Kreises Bergstraße, Graben 15, 64646 Heppenheim während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Jeder hat das Recht sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Heppenheim, den 05.06.2026
Matthias Schimpf
Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 10.06.2026 eingestellt ist:
20-003. Sitzung des Kreistages des Kreises Bergstraße am 22. Juni 2026
Heppenheim, den 03.06.2026
Joachim Kunkel
Kreistagsvorsitzender
Was gibt Menschen Halt, wenn der Arbeitsalltag herausfordernd wird? Welche Werte tragen Entscheidungen, Zusammenarbeit und Verantwortung? Diesen und weiteren Fragen widmete sich das jüngste Interreligiöse Dialogforum des Kreises Bergstraße unter dem Titel „Beruf – Berufung – Bekenntnis: Der Glaube als Kraftquelle im Leben“. Eingeladen hatten die Stabsstelle Integrationsbeauftragte des Kreises Bergstraße und die Initiative „Vielfalt. Jetzt!“ – als Beitrag zum Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“.
„Die Arbeit ist ein Raum, in dem existenzielle Grundfragen und persönliche Werte ihren Platz haben. Gerade in einer von Wandel und Digitalisierung geprägten Arbeitswelt kann Glaube eine wichtige Kraftquelle sein: Er gibt dem Handeln Sinn, fungiert als ethischer Kompass und stärkt die eigene Resilienz – so verbindet sich Beruf mit Berufung zu einem ganzheitlichen Verständnis von Arbeit“, betonte Landrat Christian Engelhardt.
Bereits zum Auftakt machte die Integrationsbeauftragte des Kreises Bergstraße, Viktoriya Ordikhovska und Manfred Forell, Gründer der Initiative „Vielfalt. Jetzt!“, deutlich, worum es bei der seit 2021 etablierten Reihe geht: Brücken zwischen den regionalen Glaubensgemeinschaften zu bauen, gemeinsame Werte sichtbar zu machen und den respektvollen Austausch zu fördern. Gerade in einer vielfältigen Region wie dem Kreis Bergstraße schafft das Forum Raum für Begegnung, für Fragen und für das, was Menschen über religiöse und weltanschauliche Unterschiede hinweg miteinander verbindet.
Den inhaltlichen Impuls setzte Referent und Moderator Titus Möllenbeck. Der Diplom-Theologe und -Pädagoge spannte den Bogen von der persönlichen Sinnsuche bis hinein in den Berufsalltag. Orientierung, Sinn, Hoffnung und Gemeinschaft beschrieb er als zentrale Ressourcen, die aus religiösen Überzeugungen erwachsen können. Als Leitgedanken für den Abend zählten vor allem die Begegnung auf Augenhöhe, verantwortungsvolles Handeln und die Bereitschaft, Spannungen konstruktiv auszuhalten.
Im anschließenden Podiumsgespräch berichteten ein Betriebsleiter, eine Gemeindereferentin sowie eine Beratungs- und Förderlehrerin aus ihrer beruflichen Praxis. Dabei ging es unter anderem um Führungsverhalten, Fürsorge in Ausnahmesituationen und die Frage, wie jungen Menschen Orientierung gegeben werden kann, ohne zu missionieren. Auch Herausforderungen wurden offen angesprochen – etwa der Umgang mit unterschiedlichen Wertvorstellungen in Teams oder die Balance zwischen persönlichem Bekenntnis und professioneller Rolle. Einig waren sich die Teilnehmenden darin, dass gelebte Werte wie Respekt, Verantwortung und Solidarität Vertrauen schaffen und Zusammenarbeit erleichtern.
Der offene Austausch mit dem Publikum zeigte, wie aktuell das Thema ist. Viele Teilnehmende nutzten den Ausklang für weiterführende Gespräche. Damit bestätigte das Dialogforum erneut seinen Anspruch: Unterschiede benennen, Gemeinsamkeiten stärken und den Blick darauf richten, was Menschen im Alltag zusammenhält. Weitere Informationen zu den Angeboten der Stabsstelle Integrationsbeauftragte gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/auslaender-und-asyl/integration/.