Titel Logo
Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 26/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus - Neuwahl des Vorstands für das Flurbereinigungsverfahren Langenthal

Vor 13 Jahren wurde das Flurbereinigungsverfahren Langenthal angeordnet und am 13.11.2014 der jetzige Vorstand auf unbestimmte Zeit gewählt. Entsprechend einer Änderung der gesetzlichen Grundlage muss jetzt für die nächsten sieben Jahre von den Teilnehmenden des Flurbereinigungsverfahrens ein neuer Vorstand gewählt werden.

Das Flurbereinigungsverfahren Langenthal umfasst die Gemarkung Langenthal sowie Teile des Staatswaldes in der Gemarkung Hirschhorn. Das Verfahren soll zur langfristigen Erhaltung und Pflege der typischen Odenwälder Kulturlandschaft, als auch der Stärkung der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und des Fremdenverkehrs beitragen. Darüber hinaus sind die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.

Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke bilden die Teilnehmergemeinschaft und werden durch einen von ihnen gewählten Vorstand vertreten. Um der Demokratisierung und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, wurden Wahlperioden eingeführt. Jetzt wird alle sieben Jahre neu gewählt!

Alle Teilnehmende sind zu einer Teilnehmerversammlung mit der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen. Die Versammlung findet am Dienstag 30. Juni um 19:00 Uhr im Gasthaus „Zur Krone“ in Langenthal statt.

Thomas Fabian, der zuständige Verfahrensleiter beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird vor dem Wahlverfahren über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens informieren. Grundsätzlich sind die Planungen für das Verfahren Langenthal weitgehend abgeschlossen. Sie enthalten viele Verbesserungen für den kleinen Hirschhorner Stadtteil. Unter anderem der Ulfenbachtalradweg, Erschließungs- und Verbindungswege, die Erneuerung des Waldwegenetzes und einige Projekte, die das Leben in Langenthal attraktiver machen sollen.

Die Wiederwahl von Mitgliedern des aktuellen Vorstandes ist zulässig. Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte des Flurbereinigungsgebietes.

Weitere Informationen zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren findet man auf der Website des Amts für Bodenmanagement Heppenheim https://hvbg.hessen.de/VF2138.