Es bleibt ein oft unterschätztes Risiko: Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache bei Frauen - nicht Krebserkrankungen. Im Jahr 2024 starben in Deutschland rund 178.000 Frauen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen - das entspricht etwa 35 Prozent aller weiblichen Todesfälle. Deshalb hat das Präventionsteam des Kreises gemeinsam mit dem Frauenbüro der Kreisverwaltung und weiteren Partnern die Aktionsreihe "Frauenherzen schlagen anders" ins Leben gerufen.
"Mit unserer Aktionsreihe wollen wir einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen zu diesem nach wie vor tabuisierten Thema schaffen. Die Wechseljahre können die Gesundheit von Frauen erheblich beeinflussen, denn die hormonellen Veränderungen während der Menopause können das Risiko für Herz- und Gefäßerkrankungen zusätzlich erhöhen. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, über diesen Lebensabschnitt, den jede Frau durchläuft, aufzuklären und für gezielte Vorsorgemaßnahmen zu sensibilisieren", erklärt die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Angelika Beckenbach.
Normalerweise werden die Gefäße von Frauen durch Östrogene geschützt. In den Wechseljahren sinkt jedoch der Östrogenspiegel. Dadurch geht die schützende Wirkung der Hormone verloren, die Gefäße versteifen sich, und das Risiko für Bluthochdruck, erhöhte Cholesterinwerte und damit Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt deutlich an. Herz-Kreislauf-Erkrankungen treten gehäuft nach der Menopause beziehungsweise ab dem 60. Lebensjahr auf. Im Vergleich zu Männern haben Frauen dabei eine schlechtere Überlebensrate. Gründe dafür sind auch eine häufig falsche eigene Einschätzung der Beschwerden.
"Ein Drittel unseres Lebens verbringen wir in der Menopause. Wir leben zwar länger als Männer, aber etwa 19,6 Jahre in einem gesundheitlich schlechteren Zustand", erklärt Dr. Cordula Müller, Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Bergstraße. Sie empfiehlt, dass jede Frau ab den Wechseljahren mindestens jährlich den Cholesterinspiegel und den Blutdruck überprüfen lässt und Risikofaktoren wie Übergewicht, Nikotin und Bewegungsmangel bewusst entgegen steuert. "Veränderungen wirken sich bei Frauen oft deutlich schneller risikoerhöhend aus", ergänzt sie.
Zu den Symptomen der Wechseljahre zählen neben den typischen Hitzewallungen auch Erschöpfung, Gewichtszunahme, Vergesslichkeit, Ängste, Herzstolpern, Herzrasen, Brain Fog sowie Schlafstörungen. Wer diese Anzeichen frühzeitig erkennt, kann durch eine Anpassung des Lebensstils und weitere Behandlungsmaßnahmen - etwa eine Hormontherapie - auch die Herzgesundheit positiv beeinflussen. Gerade in der Phase des hormonellen Umbruchs könne eine Hormontherapie eine schützende Wirkung entfalten.
Wichtig ist, Symptome nicht ausschließlich als typische Wechseljahresbeschwerden abzutun, sondern die Herzgesundheit aktiv im Blick zu behalten. Wer unter anhaltenden oder starken Beschwerden wie Engegefühlen in der Brust, Schwindel, Oberbauch- oder Rückenschmerzen, Atemnot, Herzrasen oder Herzstolpern leidet, sollte diese ärztlich abklären lassen. Solche Warnsignale können auf ein belastetes Herz hinweisen.
Weitere Informationen zur Frauenherzgesundheit gibt es unter https://herzstiftung.de/frauenherzen.
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Schlüssel sind übergeben und das Fahrzeug vom Hof gefahren – für viele private Verkäufer scheint die Angelegenheit damit erledigt zu sein. Doch wer sein Auto noch angemeldet verkauft, kann auch nach dem Verkauf noch unerwartet Post von Behörden erhalten. Die Zulassungsbehörde des Kreises Bergstraße weist deshalb darauf hin, dass Fahrzeuge vor der Übergabe grundsätzlich abgemeldet werden sollten.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge noch mit bestehender Zulassung an neue Eigentümer verkauft werden. Meldet der Käufer das Fahrzeug anschließend nicht zeitnah um oder ab, bleibt der bisherige Halter zunächst Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen und weitere Stellen. Dies kann unter anderem dazu führen, dass Bußgeldbescheide, Anhörungsbögen oder Steuerforderungen weiterhin beim Verkäufer eingehen.
„Wir beobachten, dass Fahrzeuge zunehmend noch zugelassen verkauft werden. Was auf den ersten Blick bequem erscheint, kann für die bisherigen Halterinnen und Halter erhebliche Probleme nach sich ziehen. Gleichzeitig entsteht auch für die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde ein vermeidbarer Verwaltungsaufwand, wenn Fahrzeuge nach dem Verkauf nicht umgemeldet werden. Deshalb empfehlen wir dringend: Erst abmelden, dann verkaufen“, betont der für die Zulassungsbehörde zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Besonders problematisch kann die Situation werden, wenn mit dem Fahrzeug nach dem Verkauf Verkehrsverstöße begangen werden oder es in einen Unfall verwickelt ist. Zwar haftet der Verkäufer nicht automatisch für das Verhalten des Käufers, dennoch sind häufig Nachweise, Rückfragen und umfangreiche Korrespondenz mit Behörden erforderlich. Auch die Kfz-Steuer läuft grundsätzlich weiter, bis das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet wurde.
Die Zulassungsbehörde empfiehlt daher, Fahrzeuge grundsätzlich erst nach erfolgter Abmeldung zu übergeben. Die Abmeldung kann in vielen Fällen mittlerweile bequem online rund um die Uhr erfolgen. Der Käufer kann das Fahrzeug anschließend mit einem Kurzzeitkennzeichen oder nach eigener Zulassung überführen. Zusätzlich sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Darin sollten insbesondere Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe, die Personalien beider Vertragsparteien sowie wichtige Angaben zum Fahrzeug festgehalten werden.
Wer diese einfachen Vorsichtsmaßnahmen beachtet, schützt sich vor unnötigen Kosten, rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Abstimmungen mit Behörden und Versicherungen. Weitere Informationen zu den Online-Dienstleistungen der Zulassungsbehörde finden Interessierte auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/#/online.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 18.06.2026 eingestellt ist:
Allgemeinverfügung des Landkreises Bergstraße zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Bereich des Landkreises Bergstraße.
Hinweis: Diese Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann bei der Abteilung Bauen, Umwelt und Denkmalschutz, Fachbereich Umwelt, des Kreises Bergstraße, Walther-Rathenau-Straße 4 in 64646 Heppenheim, nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen der Sprechzeiten eingesehen werden. Jeder hat das Recht sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.