Das Land Hessen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie (Brauchtumsrichtlinie) Zuwendungen an gemeinnützige Vereine für die Förderung von Brauchtum, Tradition, Mundart und Fastnacht. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ziel der Förderung ist eine sichtbare, öffentlichkeitswirksame und nachhaltige Stärkung von hessischem Brauchtum und hessischen Traditionen im Kontext der Stärkung des hessischen Heimatbegriffs. Dies erfolgt durch die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in gemeinnützigen Vereinen, die einen besonderen Beitrag zu Erhalt bzw. Stärkung von heimischem Brauchtum und Traditionen leisten.
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens zum 15. September, Anträge für das darauffolgende Jahr können jeweils ab dem 15. Oktober gestellt werden. Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Er ist grundsätzlich im Wege eines Onlineantragsverfahrens bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Gleichzeitig ist mit der Antragstellung auch die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
Zu finden ist der Antrag unter https://antrag hessen de/brauchtumsfoerderung.