Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag von Profil Hirschhorn gewählte Bewerberin Andrea Weber legt zum 31.07.2023 ihr Mandat als Stadtverordnete nieder. Sie scheidet damit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) aus.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBI. I S. 871), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages von Profil Hirschhorn, Reinhard Mühlbauer, Fährweg 7, 69434 Hirschhorn (Neckar) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) nachrückt, der das Mandat annahm.
Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26.03.2000 (GVBI. I S. 198, 233) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2020 (GVBI. I S. 367) mache ich dies öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Hirschhorn (Neckar) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichneten Wahlleiter einzureichen.