Ein Jagdkataster dient als Grundlage für Jagdpachtverträge, Jagdgenossenschaftsversammlungen und ggf. Auszahlung einer Jagdpacht an die Mitglieder.
Das von der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hirschhorn/Langenthal beauftragte Jagdkataster beim Amt für Bodenmanagement in Heppenheim ist fertiggestellt und muss nach § 2 Abs. 1 der Satzung nach ortsüblicher Bekanntmachung im Hirschhorner Stadtanzeiger zwei Wochen zur Einsicht ausliegen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass das Jagdkataster für Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hirschhorn/Langenthal in der Zeit vom Montag 14. bis Montag 28. Juli 2025 im Rathaus, Zimmer 2.04 (2. OG), Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn (Neckar), zur Einsichtnahme ausliegt.