Unser Rechtssystem beinhaltet kein automatisches Familienvertretungsrecht. Wenn Menschen zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollte für diese Situation Vorsorge im Rahmen einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Ist das nicht der Fall, kann niemand Rechtsgeschäfte für den Betroffenen tätigen. Dann muss ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden. Eine Ausnahme besteht lediglich im Bereich der Gesundheitssorge, wo seit 01.01.2023 ein sechs Monate gültiges Ehegattenvertretungsrecht besteht. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss allerdings auch im Bereich der Gesundheitssorge ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Erst durch den Gerichtsbeschluss wird eine Person zum rechtlichen Betreuer oder zur rechtlichen Betreuerin ernannt und ist somit berechtigt, den Betroffenen, im Rahmen der ihm zugeteilten Aufgabenkreise rechtlich zu vertreten. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer begleiten die Betroffenen und unterstützen sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie setzen sich stellvertretend für ihre zu betreuende Person ein.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Doch diese Aufgabe ist nicht immer einfach. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld näher über das Betreuungsrecht sowie Rechte und Pflichten zu informieren.
In Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße bietet der Caritas Betreuungsverein im Kreis Bergstraße e.V. eine Informationsreihe über vier Abende zu diesem Thema an. Interessierte erhalten dabei die Möglichkeit, sich nicht nur über das Betreuungsrecht zu informieren, sondern auch eine Grundqualifizierung als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder ehrenamtliche rechtliche Betreuerin zu erwerben.
Der Kurs beginnt am Dienstag 08.08.2023 um 19.00 Uhr. Die insgesamt vier Kursabende finden im Caritasheim St. Elisabeth, Heidelberger Straße 50, Bensheim, statt. Am ersten Abend wird das Betreuungsrecht und -verfahren erläutert. Außerdem werden Möglichkeiten der Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufgezeigt.
An den drei folgenden Kursabenden, Dienstag 15.+22.+29.08.2023, wird weiteres Grundlagenwissen für die Führung einer rechtlichen Betreuung vermittelt. Hierzu zählen unter anderem die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers, die verschiedenen Aufgabenkreise in der rechtlichen Betreuung sowie psychische Erkrankungen mit Schwerpunktthema Demenz. Aufgrund einer Demenz muss häufig eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, so dass ehrenamtliche und hauptamtliche rechtliche Betreuer im Rahmen ihrer Tätigkeit oft mit der Erkrankung konfrontiert werden. Auftrag des Kurses ist es dabei auch, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Möglichkeiten der Vorsorge aufzuklären.
Haben Sie Interesse, ein verantwortungsvolles Ehrenamt zu übernehmen, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Angebotes des Caritas Betreuungsvereines Kreis Bergstraße e.V. und der Betreuungsbehörde umfangreich zu informieren. Am Ende der Schulung erhalten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Zertifikat – vorausgesetzt, sie haben an mindestens drei der vier Schulungsabende teilgenommen.
Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist kostenlos und verpflichtet nicht zu einer Übernahme einer Betreuung. Sie kann auch ausschließlich dem Zweck der persönlichen Information dienen. Der Caritas Betreuungsverein würde sich jedoch freuen, durch diesen Einführungskurs weitere ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuerinnen für die Mitarbeit gewinnen zu können.
Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend, spätestens jedoch bis 01.08.2023, im Caritaszentrum Heppenheim, Bensheimer Weg 16, Telefon 06252/9901-30 oder -28 oder per E-Mail an bv@caritas-bergstrasse.de an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 17.07.2023 eingestellt ist:
Vierte Änderungssatzung vom 03.07.2023 zur Satzung des Kreises Bergstraße über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige - Entschädigungssatzung - vom 03.05.2021
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Satzung des Kreises Bergstraße während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung bei der Abteilung Recht, Kommunalaufsicht und Kreisgremien - Fachbereich Kreisgremien - des Kreises Bergstraße, Gräfstraße 5, 64646 Heppenheim, in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Heppenheim, den 04.07.2023
Kreis Bergstraße