Innerhalb eines größeren Zeitraums wurden wieder einige Fundsachen dem Fundbüro der Stadt übergeben. Hierbei handelt es sich um folgende Gegenstände:
Die oben genannten Gegenstände sind bis zum 31. Juli vom Besitzer im Einwohnermeldeamt abzuholen.
Anderenfalls geht das Recht des Eigentumserwerbs an der Sache gemäß § 973 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Finder über. Ist der Finder nicht bekannt oder hat dieser auf den Erwerb des Eigentumes an der Sache verzichtet, geht gemäß § 976 Abs. 1 BGB sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Die Fundsachen können zu den Öffnungszeiten bei Natasha Wietzel im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.07, 1. OG, abgeholt werden. Für die Abholung der Fahrräder vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06272 / 923 110.