Aufgrund eines inhaltlichen Fehlers, erscheint der Artikel in dieser Woche noch einmal korrekt:
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) gewählte Bewerberin Anja Zobel muss aufgrund eines Wegzugs ihr Mandat als Stadtverordnete zum 31.01.2023 niederlegen und scheidet somit zu diesem Zeitpunkt aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) aus.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBI. I S. 871), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU), Dietmar Brummer, Adalbert-Stifter-Straße 14c, 69434 Hirschhorn (Neckar) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) nachrückt. Der Bewerber nimmt das Mandat zum 01.02.2023 an.
Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26.03.2000 (GVBI. I S. 198, 233) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 (GVBI. I S. 367) mache ich dies öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Hirschhorn (Neckar) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichneten Wahlleiter einzureichen.
Hirschhorn (Neckar), 20.01.2023
Gez. Arne Endreß
Gemeindewahlleiter