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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken in der Fußgängerzone der Altstadt verboten. Gleiches gilt für das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen oder ohne entsprechende Berechtigung.

Leider werden in letzter Zeit vermehrt geparkte Fahrzeuge in diesem Bereich festgestellt, was zu einer deutlichen Zunahme von Beschwerden führt. Durch das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen wird die vorgesehene Nutzung der Fußgängerzone erheblich eingeschränkt und Fahrzeuge für Rettungseinsätze oder die Müllabfuhr können an ihrer Durchfahrt gehindert werden. Selbst wenn Fußgänger nicht unmittelbar behindert werden, reicht bereits das beanspruchte Areal aus, um weitere Falschparker anzulocken. Da eine ungehinderte Nutzung der Fußgängerzone gewährleistet sein muss, wird die Stadt künftig konsequenter gegen unzulässiges Parken vorgehen. Dies kann im Einzelfall das Abschleppen auf Kosten der Fahrzeughalterinnen und -halter bedeuten – auch ohne eine konkrete Verkehrsbehinderung.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden, diese Regelungen zu respektieren und so zu einem sicheren und störungsfreien Miteinander in der Altstadt beizutragen.