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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband Laxbach - Genehmigung zur Haushaltssatzung 2022 und Offenlegung

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach hat am 06.07.2022 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 beschlossen. Mit Schreiben vom 11.07.2022 wurde die Haushaltssatzung 2022 zur Genehmigung vorgelegt.

I. Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile

Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Laxbach für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 382.000 € (in Worten: „Dreihundertzweiundachtzigtausend Euro") gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) und § 2 Abs. 2 des Hess. Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) in Verbindung mit § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € (in Worten: „Zweihunderttausend Euro") gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 65 WVG und § 2 Abs. 1 HWVG in Verbindung mit § 97a Nr. 5 HGO sowie § 105 Abs. 2 HGO.

II. Feststellungen

Nach dem aufgestellten Jahresabschluss 2021 ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 27.958,02 € entstanden.

Im Haushalt 2022 wird mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 31.350 € geplant. Zur Deckung des außerordentlichen Fehlbedarfes in Höhe von 31.350 € steht zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eine außerordentliche Rücklage in Höhe von 103.707,03 € zur Verfügung.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 146.497 € reicht aus, um die Tilgungen in Höhe von 117.000 € zu finanzieren. Damit sind die Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 2 GemHVO erfüllt.

Die Kreditverbindlichkeiten des Verbandes erhöhen sich zum 31.12.2022 voraussichtlich auf 2.841.419,14 €.

Ill. Hinweise

Ich bitte, künftig die verbindlichen Muster (Anlagen zu § 8 der Wasserverbandshaushaltsverordnung - HWHV) zu verwenden.

IV.Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreissausschuss des Kreises Bergstraße, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim, zu erheben.

Im Auftrag

 — (Siegel)

gez. Behrendt

Abteilungsleitung

Offenlegung des Haushaltsplanes 2022 des Abwasserverbandes Laxbach

Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung liegt der Haushaltsplan 2022 des Abwasserverbandes Laxbach vom 08.08.2022 – 19.08.2022 im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar), Hauptstraße 17, 2. OG, Bauamt, Zimmer 2.13, den Rathäusern der Stadt Oberzent am Verwaltungsstandort Beerfelden und der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hirschhorn, 25.07.2022

Abwasserverband Laxbach

Oliver Berthold

Verbandsvorsteher