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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2023
Aus dem Rathaus
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Bericht von der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juli 2023

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und der Ausschuss beschlussfähig sei.

BM Hölz teilte sodann mit, dass die Tagesordnung um den Punkt „Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028“ erweitert werden sollte.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

Der entsprechende TOP Anfragen verschob sich somit um eine Position nach hinten.

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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

Sitzungsverlegung

Stadtrat Berdel regte per Mail an, die erste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause am 21. September zu verlegen, da am darauffolgenden Wochenende das Lichterfest abgehalten wird und sicherlich auch einige Mitglieder der Fraktionen an den Aufbauarbeiten beteiligt sein werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stavo auf Dienstag 26. September zu verlegen, alternativ Donnerstag 14. oder Donnerstag 28. September.

In einer kurzen Diskussion verständigten sich die Stadtverordneten darauf, die Sitzung auf Dienstag 26. September zu verschieben.

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Mitteilungen des Magistrats

Es lagen den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung folgende Schriftstücke vor:

Niederschrift HFSA-Sitzung vom 05.07.2023

Aktuelle Haushaltssatzung (Seiten I+II) zum Austausch für den Haushaltsplan 2023

Beantwortung der Anfragen des Stadtv. Reichert vom 05.07.2023 zu verschiedenen Investitionen

Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023

Mit Schreiben vom 20.06.2023 hat die Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 genehmigt. Diese Genehmigung liegt in der heutigen Sitzung aus.

Sollten Rückfragen hierzu bestehen, können diese gerne an Herrn Jung von der Finanzabteilung gestellt werden.

Info-Veranstaltung am 13.09.2023 mit dem Thema „Straßenbeiträge – einmalig, wiederkehrend oder Verzicht?

Auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 04.04.2023 zum Thema Straßenausbaubeiträge wird es am 13.09.2023 eine Info-Veranstaltung für alle Mitgliedglieder der städtischen Gremien und interessierte Bürgerinnen und Bürger geben. Die Veranstaltung wird um 19:00 Uhr im Bürgersaal stattfinden.

Außerplanmäßige Auszahlungen

a) Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 500,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Dokumentendruckers für das Meldeamt beschlossen. Sie begründen sich darin, dass der alte dokumentenechte Drucker defekt ist bzw. nicht mehr streifenfrei drucken kann. Deshalb musste nun eine Ersatzbeschaffung folgen. Die Mittel werden beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2022/06 „EDV, Regisafe E-Paket“ gesperrt und bei der neuen Investition Nr. 2023/34 „Einwohnerwesen, Drucker“ als außerplanmäßige Auszahlungen angesetzt. Die Mittel können bei der Investition Nr. 2022/06 gesperrt werden, da diese Maßnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen Unternehmen nicht mehr im Jahr 2023 umgesetzt werden kann.

b) Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.500,00 € für die Beschaffung von Containern für den Friedhof Hirschhorn zur Neuregelung der Abfallentsorgung auf dem Friedhof Hirschhorn beschlossen.

Sie begründen sich darin, dass auf dem Friedhof Hirschhorn aktuell 6 müllgebührenrelevante Gefäße stehen, die einen Müllgebührenaufwand nach der gültigen Satzung in Höhe von 11.397,60 € jährlich verursachen und erst in diesem Jahr neu verbucht worden sind.

Mit der Neuregelung können 4 der 6 Gefäße durch Container ersetzt werden, welche nicht gebührenrelevant sind. Sie verursachen somit nur Kosten für die direkte Entsorgung. Die jährlichen Müllgebühren werden sich hierdurch auf jährlich aktuell 1.514,04 € für die verbleibenden 2 Gefäße verringern.

Die Mittel werden beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2022/06 „EDV, Regisafe E-Paket“ gesperrt und bei der neuen Investition Nr. 2023/33 „Friedhof Hirschhorn, Neuregelung Abfallentsorgung“ als außerplanmäßige Auszahlungen angesetzt. Die Sperrung der Mittel erfolgt wie bei a) bereits beschrieben.

Antrag von Profil Hirschhorn vom August 2022 zum Wanderweg „Panoramaweg“

Im Ausschuss für Stadtentwicklung wurde beschlossen, auf informellem Weg mit Hessen Mobil Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, ob und wie Chancen bestehen, den Weg offiziell auszuweisen. Wie ist der aktuelle Stand?

Antwort:

Folgende Information und Rückmeldung haben wir von Hessen Mobil erhalten:

„Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 26.04.2019 an Herrn BGM Berthold, mit welcher Hessen Mobil die Errichtung des vorgesehenen Wanderweges entlang der B37 vorrangig aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer potentiellen Entwässerungsproblematik abgelehnt hatte. Die Gegebenheiten im Bestand dürften sich bis dato vom Grundsatz her nicht geändert haben.

Um die Maßnahme vollumfänglich erneut bewerten zu können, ist ein Planungsentwurf zu der beabsichtigten Maßnahme Hessen Mobil zur Prüfung einzureichen. Die nachfolgend aufgeführten Hinweise sind bei diesem zu berücksichtigen:

Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) ist zwischen dem Fahrbahn-rand und einem Geh- und/oder Radweg ein Trennstreifen von mindestens 1,75 m Breite anzulegen.

Der in der Regel kombinierte Geh- und Radweg ist mit einer Mindestbreite von 2,50 m auszuführen.

Als reiner Gehweg wäre aus Sicht von Hessen Mobil eine Breite von 2,00 m ausreichend (plus beidseitig 50 cm breites Bankett). Dies kann nur unter der Voraussetzung umgesetzt werden, dass auf dem geplanten Streckenbereich kein Radverkehr stattfindet, was aufgrund der nachfolgenden Streckenführung aus Sicht von Hessen Mobil eher nicht der Fall sein wird.

Grundsätzlich ist die Oberfläche von außerörtlichen Geh- (und Rad-) wegen in Asphalt aus-zuführen. In diesem Zusammenhang wäre das Baurecht seitens der Stadt Hirschhorn herzustellen.

Hessen Mobil sieht den Erhalt einer funktionierenden Straßenentwässerung von besonderer Wichtigkeit an. Dies muss genauer geprüft werden bzw. darf im Fall einer Mulden- oder Grabenentwässerung nicht vom vorgesehenen Weg überlagert werden.

Hierfür ist ein schlüssiges Entwässerungskonzept Hessen Mobil zur Prüfung vorzulegen.

Da es sich beim Straßenbegleitgrün um eine Gestaltungsmaßnahme handelt, ist eine Ein-griff-Ausgleich-Bilanzierung seitens der Stadt Hirschhorn durchzuführen.

Hessen Mobil weist darauf hinweisen, dass sich das geplante Gebiet innerhalb mehrerer Schutzgebiete (FFH-, Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet, Naturpark und angrenzend an ein Naturschutzgebiet) befindet. In diesem Zusammenhang ist die Beteiligung der Naturschutzbehörde erforderlich.“

Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung diskutiert.

Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes; MLF für die FFW Langenthal

Antwort aus dem Referat Brandschutz, Einsatz, Förderwesen, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Krisenmanagement (22.06.2023):

„Da ich Ihre Anfrage fachlich selbst nicht beantworten konnte, habe ich diese zuständigkeitshalber an das Finanzministerium weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen daher erst jetzt eine Rückmeldung geben kann. Ihre beigefügte Tabelle bezieht sich auf das Kash-Ergebnis und ist nicht für die Förderquoteneinordnung ausschlaggebend.

Bei Förderprogrammen des Landes, die sich an Kommunen richten, wird bei der Ermittlung der Fördersätze nach den §§ 48, 56 HFAG auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre Stellung im Finanz- und Lastenausgleich abgestellt. Zu ihrer Einordnung werden die Kommunen anhand ihrer Finanzkraft (Summe der Steuerkraftmesszahl und der Schlüsselzuweisungen) der Vorläufigen Fest-setzung der Schlüsselzuweisungen betrachtet und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Da sich Finanzkraftdaten von Jahr zu Jahr ändern, wird einmal jährlich zwischen dem Finanzministerium und dem Innenministerium eine Einordnung der hessischen Kommunen abgestimmt. Dabei werden Mehrjahresschnitte zugrunde gelegt, um Ausreißer in den Daten aufgrund von Sondereffekten (insbesondere bei der Gewerbesteuer) zu glätten. Konkret wird hierzu aus den Finanzkraftdaten je Kommune ein Durchschnittswert aus drei Jahren gebildet, ausgehend von dem aktuellen Finanzausgleichsjahr und den vorangegangenen beiden Jahren. Dann werden alle Kommunen derselben Gruppe gereiht.

Für die jeweilige Kommune wird dann eine Einordnung vorgenommen, die ggf. einen Auf- oder Abschlag im Vergleich zur Regelförderung ergibt, der sich in eine Schwankungsbreite von -10 über -5, 0, +5 bis zu +10 Prozentpunkten aufgliedert. Die Kriterien werden einheitlich für alle Kommunen vom Finanzministerium berechnet und von den Ressorts bei der Umsetzung ihrer Förderungen angewendet.

Für die Stadt Hirschhorn ergab bzw. ergibt sich danach für die Jahre 2020, 2021 und 2023 ein Ab-schlag von -5 Prozentpunkten. Nur für das Jahr 2022 ergab sich ein Abschlag von -10 Prozentpunk-ten. Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage damit beantworten konnte und stehe für Rückfragen zu Verfügung.“

Spielgeräte Spielplatz Starkenburger Straße

Nach Anruf von Mario Reisinger (29.06., 13 Uhr) wurden die Spielgeräte von der Firma westfalia geliefert. Der kleine Turm wurde beim Abladen durch den Lieferanten zerstört und zurückgesandt, ebenso wies das Trampolin einen Schaden in der Bespannung auf (ebenfalls retour). Gleichwohl beginnen die Arbeiten mit der Installation des großen Turms und der Aufstellung des Zaunes.

Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“

Wie in der Mail vom 12. Juli bereits weitergeleitet, wird immer noch eine Vertreterin oder ein Vertreter für das Netzwerk gesucht. Die Verwaltung wäre für die Nennung eines Mitglieds aus dem Gremien dankbar.

151
Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch den § 2b Umsatzsteuergesetz; Einführung eines Tax-Complience-Systems

Herr Wolfgang Kaiser vom Büro Schüllermann und Partner AG aus Dreieich, stellte in einem umfangreichen Vortrag das neue Steuerrecht zum § 2b des Umsatzsteuergesetzes und das dazugehörige Tax-Compliance-System vor. Die Fragen aus der Stadtverordnetenversammlung wurden alle parallel und direkt beantwortet.

Von den neuen gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen sowie dem einzuführenden Tax-Compliance-System wird Kenntnis genommen.

152
Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2023; Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.05.2023 gemäß § 28 GemHVO

Vom Plan-Ist-Vergleich zum 30.05.2023 zum Haushaltsvollzug 2023 gemäß § 28 GemHVO wird Kenntnis genommen. Demnach sind keine steuernden Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr erforderlich.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

153
Waldkindergarten; Neuer Vertrag ab 01.01.2024

Der beigefügte Vertrag über den Betrieb und die Förderung einer Kindertagesstätte (Waldkindergarten) zum 01.01.2024 mit Postillion e.V., Pottaschenloch1, 69259 Wilhelmsfeld, wird abgeschlossen. Das prognostizierte Defizit ist im Haushalt 2024 abzubilden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

154
Ausbau von vier barrierefreien Bushaltestellen; Weiteres Vorgehen bei der geplanten Bushaltestelle am Bahnhof Hirschhorn

Die Verwaltung wird beauftragt, den alternativen Standort für die Bushaltestelle am Bahnhof in Hirschhorn (Bushaltestelle auf die Grünfläche und Parkplätze nach der Michelbergbrücke) zu prüfen und die offenen Fragen hierzu zu klären.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

155
Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

BM Hölz erläuterte den Sachverhalt und den Anlass für die Aufnahme des Punktes auf die heutige Tagesordnung. Danach bat er die auf der Vorschlagsliste aufgestellte und anwesende Bettina Andre um eine kurze Vorstellung ihrer Person.

Frau Andre stellte sich den anwesenden Mitgliedern des Gremiums vor und teilte ihre Beweggründe für das Aufstellen als Schöffin mit.

In der anschließenden Diskussionsrunde unter den Stadtverordneten, wurde zunächst Kritik am Verfahren der Verwaltung geübt, da dieser wichtige Punkt unter normalen Umständen nicht einfach so nachgeschoben werden könnte. BM Hölz legte den historischen Prozess offen und kann die Kritik nachvollziehen.

Zum Abschluss einigten sich die Teilnehmer auf die weitere Beratung und Abstimmung der Nichtöffentlichkeit, die zugleich hergestellt wurde.

In einer geheimen Wahl wurde Frau Aloisia Sauer, Jahnstraße 21, 69434 Hirschhorn (Neckar), dem Amtsgericht Fürth als Schöffin vorgeschlagen.

Zum Schluss wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt und das Ergebnis von Stadtverordnetenvorsteher Dr. Joachim Kleinmann vorgetragen.

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Anfragen

Stadtv. M. Weber: Hat der neu im BauGB integrierte § 13 b Auswirkungen auf den Ausbau des Feuerwehrgerätehauses in Langenthal?

BM Hölz: Heute kam vom Kreis Bergstraße eine Mail, in der auf den neuen Paragrafen hingewiesen wurde. Eine verwaltungsinterne Prüfung steht noch aus.

Stadtv. Schilling: Der neue Paragraf bezieht sich auf beschleunigte Verfahren bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne für die Wohnbebauung. Ein Ausfluss auf die beiden Pläne in Langenthal muss geprüft werden.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand bei der Motorradlärminitiative, den Schildern und einem Aktionstag?

BM Hölz: Dem Arbeitskreis Motorradlärm sind wir beigetreten und die Schilder müssen noch im Stadtgebiet installiert werden. Über einen geplanten Aktionstag ist mir nichts bekannt, eine Nachfrage erfolgt.

Stadtv. Reichert: Gehen die Arbeiten zur Gehwegsanierung auf dem Friedhof Ersheim weiter?

BM Hölz: Nach einem Austausch mit der beauftragten Firma, läuft die Aktion im September oder Oktober weiter.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Sanierung Kanaldeckel in Richtung Langenthal?

BM Hölz: Das Ingenieurbüro Krimmelbein beauftragte bereits eine Firma. Aufgrund von Material- und Personalmangel konnten die Arbeiten zuerst nicht ausgeführt werden und eine Ausführung war im Oktober oder November geplant. Vor kurzem meldete sich die Firma erneut und teilte mit, dass das Material nun eingetroffen ist und sie in der KW 32 die Arbeiten durchführen wollen. Daraufhin wurde eine Absage erteilt, da zu diesem Zeitpunkt bereits die Brückenarbeiten in der Langenthaler Straße laufen und eine Sanierung somit nicht möglich ist. Es wurde daraufhin wieder der Herbst anvisiert.

Stadtv. Schilling: Ist für die Maßnahme nicht der Abwasserverband zuständig?

VFA Zink: Richtig, die Ausführung wurde vom Vorsitzenden des Verbandes, Martin Hölz, beauftragt.

Stadtv. Schilling: Stimmt es, dass Hessen Mobil demnächst die Straße nach Brombach sanieren wird?

BM Hölz: Ja, von der Durchführung dieser Maßnahme erhielt die Stadt erst auf aktive Rückfrage hin am Montag, 17.07. Kenntnis. Bereits im März diesen Jahres wurde Hessen Mobil erneut von der Baumaßnahme Bahnbrücke Langenthaler Straße informiert. Trotzdem erfolgt nun eine Sanierung der Straße und die Brombacher Einwohner müssen eine Umleitungsstrecke in Kauf nehmen.

Stadtv. Reichert: Funktioniert das WLAN in der Kita Entdeckerwelt?

BM Hölz: Durch den Kauf eines Powerline Adapters wurde das Problem mit einfachen Mittel gelöst.

Stadt. Reichert: Wer sprach die Hygienebedenken bei dem ehemaligen Wasserspielbereich auf dem Spielplatz Garten Eden aus?

Stadträtin Stenger: Von Anfang an wurde das schlangenförmige Mosaik-Gebilde als problematisch angesehen, da dort kein durchfließendes Wasser vorhanden war. Dabei blieb das Wasser stehen und teilweise versumpfte der Boden. Auch konnten keine Patenschaften aus der Bevölkerung für das Projekt gewonnen werden.

Stadtv. Reichert: Erfolgt eine Verbreiterung des Gehweges bei der Eisenbahnbrücke in der Langenthaler Straße?

BM Hölz: Seit der Präsentation im Dezember 2022 gab es bezüglich des Themas mit dem Ingenieurbüro kein Kontakt mehr.

Stadtv. Schilling: Eine Möglichkeit für einen breiteren Gehweg, wäre nach den Umbaumaßnahmen die Einrichtung eines Vorrangverkehrs mit entsprechenden Schildern und einer daraus resultierenden Fahrbahnverengung.

Stadträtin Stenger: Die Problematik sollte auch bei einer Verkehrsschau, bei der alle relevanten Behörden etc. dabei sind, angesprochen und diskutiert werden.

Stadtv. Reichert: Hat sich die Verwaltung über das Förderprojekt „Digitale Dorflinde“ des Landes Hessen informiert?

BM Hölz: Nein, die Verwaltung hat sich bisher noch nicht mit dem Projekt beschäftigt.

Stadtv. Ahlers wies daraufhin, dass am Michelberg ein Verkehrsspiegel fehlt.

Stadtv. Ahlers: Im Zuge des Schienenersatzverkehrs sollen an der Haltestelle die Parkplätze des Restaurants „Nikola´s“ gesperrt werden. Stimmt das?

BM Hölz: Die von der Bahn zunächst beauftragte Verkehrssicherungsfirma X, wollte lediglich mit einem Halteverbot den SEV einrichten. Der Kreis Bergstraße lehnte diese Vorgehensweise ab und die Firma beendete sodann die Zusammenarbeit. Daraufhin wurde in dieser Woche eine neue Firma Y beauftragt, deren Pläne allerdings noch ausstehen. Es ist vorgesehen, die Haltestelle im Straßenbereich einzurichten.

Stadtv. Schilling bat um folgende Überprüfungen:

Kontrolle und entsprechendes Richten aller Verkehrsspiegel in Hirschhorn

Kann die Ampel zum Michelberg aufgrund der Wartezeiten bzw. Schaltung nachts oder generell abgestellt werden?

Müssen die Sprenger auf dem Sportplatz in Hirschhorn auch in der Mittagszeit laufen? Eine Einschaltung morgens oder abends sollte vollkommen ausreichen. Es sollte ein Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht werden.

Stadträtin Stenger bat in diesem Zusammenhang um Veröffentlichung im Hirschhorner Stadtanzeiger, dass das Wasser zur Beregnung des Sportplatzes aus dem Neckar entnommen wird.

Stadtv. Gugau bat um Erstellung eines Sachstandes zum Thema der Übernahme der Wasserversorgung durch die Stadtwerke Eberbach.

Stadtv. Gugau: Können bei dem installierten Stabmattenzaun an der Bushaltestelle Igelsbach noch Schutzkappen angebracht werden? Auch bei dem angrenzenden längeren städtischen Zaun sind solche Kappen zu sehen.

BM Hölz: Bei der Schlussabnahme der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass alles fachgerecht gebaut und ausgeführt wurde, es wird aber dennoch noch einmal nachgefragt.

Stadtv. M. Weber: Ist etwas gegen die Gänseplage im Wolfenacker geplant und wer könnte dies bewerkstelligen?

In anderen Kommunen werden z.B. die gelegten Eier weggenommen. Auch sollten die Fütterungen unter allen Umständen unterbunden werden.

BM Hölz: Derzeit ist nichts geplant, wir werden uns der Thematik aber annehmen.

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Joachim Kleinmann bedankte sich zum Schluss der Sitzung mit einem Blumenstrauß für die langjährige Tätigkeit der Stadtverordneten Andrea Weber, die ihr Mandat zum 31. Juli niederlegen wird, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft.

Andrea Weber zog ein positives Fazit ihres kommunalpolitischen Wirkens und wünschte gleichfalls allen politisch Verantwortlichen Freude, Erfolg und Zufriedenheit bei der weiteren parlamentarischen Arbeit.