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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Das Amt, der zurzeit berufenen Schöffen, endet mit Ablauf des Jahres 2023 und eine neue Vorschlagsliste ist dem zuständigen Amtsrichter vorzulegen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20. Juli 2023 die Vorschlagsliste, die dem Amtsgericht Fürth zur Wahl der Schöffen vorgeschlagen werden soll, beschlossen.

Diese Liste liegt im Rathaus, Zimmer 2.04, 2. OG Hauptamt, in der Zeit vom 7. bis 11. August, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

69434 Hirschhorn (Neckar), 04.08.2023

Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar)

gez. Martin Hölz
Bürgermeister