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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 31/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.

298
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

Es lagen keine Mitteilungen vor.

299
Mitteilungen des Magistrats

Es lagen folgende Schriftstücke aus:

• Niederschrift des AfS vom 08. Juli 2025

• Niederschrift des HFSA vom 10. Juli 2025

Haushaltsgenehmigung 2025

Am 27.06.2025 fand ein Gespräch zum Haushaltsplan 2025 bei der Kommunalaufsicht in Heppenheim statt. Mit Schreiben vom 01.07.2025 hat die Kommunalaufsicht eine sogenannte Hemmungsverfügung erlassen, Eingang 07.07.2025, die den Stadtverordneten und Stadträten am 08.07.2025 per Mail zugestellt wurde.

Die Kommunalaufsicht übersendete mit Schreiben vom 07.07.2025 nun die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025, Eingang 17.07.2025, die den Stadtverordneten und Stadträten heute zur Sitzung ausliegt.

Sollten Rückfragen hierzu bestehen, könne diese in der Sitzung oder auch gerne nachträglich an den Fachbereichsleiter Kevin Jung gestellt werden.

Der Stadtv. Wilken stellte vor der Sitzung drei Fragen zur Haushaltsgenehmigung, die allesamt per Mail an alle Stadtverordneten und Stadtäten beantwortet wurden.

Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.350,00 € für das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) für die FFW Langenthal

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 7.350,00 € für das MLF für Langenthal genehmigt. Sie begründen sich darin, dass die Mehrkosten für die Sonderausstattungen (höhere Motorleistung und Schleuderketten) bei der Berechnung der Gesamtkosten von Seiten der Finanzabteilung vergessen wurden zu berücksichtigen. Zudem wurden noch die Kosten für die notwendigen Übernachtungen bei der Anlieferung der Fahrzeugausstattung und der Einweisung und Abholung des Fahrzeuges sowie eine weitere TÜV-Abnahme wegen der externen Beklebung fällig.

Die neu benötigten Mittel werden bei der neuen Investition Nr. 2023 01 „FFW Lgt; Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF)“ als außerplanmäßige Auszahlungen neu angesetzt und beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2024 04 „EDV; Freigabeworkflow“ gesperrt, da diese Maßnahme über den Aufwand gebucht werden konnte und somit die investiven Mittel nicht mehr benötigt werden.

Überplanmäßige Auszahlungen in Höhe 6.000,00 € für die Fluchttreppe für die Sporthalle Hirschhorn

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 6.000,00 € für die Fluchttreppe für die Sporthalle Hirschhorn genehmigt. Sie begründen sich darin, dass noch weitere Arbeiten (Fundamentarbeiten, Zugangstor, Abschlussbleche) notwendig waren, um die Maßnahme vollends abzuschließen.

Die benötigten Mittel werden bei der neuen Investition Nr. 2022 22 „Sporthalle; Fluchttreppe“ als überplanmäßige Auszahlungen neu angesetzt und beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2024 04 „EDV; Freigabeworkflow“ gesperrt, da diese Maßnahme über den Aufwand gebucht werden konnte und somit die investiven Mittel nicht mehr benötigt werden.

Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 2.100,00 € für die Verkehrssicherung (Leitplanke) im oberen Ritterweg

Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 2.100,00 € für eine neue Leitplanke zur Verkehrssicherung im oberen Ritterweg genehmigt. Diese begründen sich darin, dass die Pauschalmittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen in Höhe von 10.000,00 € im Jahr 2025 aufgrund eines Eingabefehlers versehentlich nicht eingeplant wurden. Die neu benötigten Mittel werden bei der Investition Nr. 2024 23 „Gemeindestraßen; Pauschale für Verkehrssicherung“ als außerplanmäßige Auszahlungen neu angesetzt und beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2022 15 „Abfall; Container“ gesperrt. Die Mittel stammen noch aus dem Jahr 2024 und werden voraussichtlich nicht mehr benötigt. Für die Anschaffung von etwaigen neuen Containern stehen im Jahr 2025 neue Mittel in Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung, die dafür ausreichen.

Sachstandsmeldungen und Ergebnisse von kleinen Anfragen oder Anregungen aus verschiedenen Sitzungen

• Das ausrangierte Fahrzeug der Feuerwehr Langenthal wurde mittlerweile vom beauftragten Schrottunternehmen abgeholt.

• Die Mitarbeiter des Bauhofs versuchen den Bolzplatz Langenthal in der Regel alle zwei Wochen montags zu Mähen, was allerdings aufgrund der Wetterverhältnisse abweichen kann.

• Die Tore am Friedhof Langenthal sind schon alt und sollen in diesem Jahr sandgestrahlt und in Ordnung gebracht werden. Dazu sind 7.000 € im Haushalt veranschlagt.

• Die umgestürzte Entsorgungsstation auf dem Wohnmobilstellplatz gehört dem Betreiber und sie ist bereits wieder aufgerichtet.

• Der Bauhof wurde über den zugewachsenen Wanderweg im Joosacker informiert und die Zuständigkeit beim Campingplatz wird z.Zt. eruiert und im Anschluss entsprechend entschieden.

Besuch Landrat Christian Engelhardt in Hirschhorn

Landrat Christian Engelhardt besuchte im Rahmen seiner Sommertour Hirschhorn und informierte sich dabei über den Stand der Sanierung der Wehrbrücke. Der Vertreter von Hessen Mobil, der an dem Termin zugegen war, teilte mit, dass die Sanierung im 2. Quartal 2026 fertig wird. Nach Aussage von Hessen Mobil befindet man sich im Bauzeitenplan. Mit zu berücksichtigen waren und sind zudem Arbeiten an der Schleuse bzw. am Neckarkraftwerk.

Im Austausch mit Landrat Engelhardt zeigte BM Hölz die für alle belastende Situation auf, insbesondere die Lage in der Behelfsumleitung Brentanostraße/Krautlachenweg ist für Alle höchst schwierig. Zu diesem Thema werden sich weitere Gespräche zwischen Stadt und Kreis anschließen. Zudem ist vorgesehen, die Stadt in den Bauprozess mit einzubinden.

Schloss Hirschhorn – aktuell

Im April des Jahres teilte der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) mit, dass aus verschiedenen Gründen dem verbliebenen Pachtinteressenten zumindest für 2025 abgesagt werden musste. Es hat sich im Verlauf der Pächtersuche herausgestellt, dass es unter anderem in der Küche des Schlosses noch baulich/technischen Handlungsbedarf gibt, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Die LBIH arbeitet an einer Zwischenperspektive.

Auch mit Blick auf die Außenbeleuchtung ist die Rückmeldung ernüchternd: zwar schalten sich im Torwärterhaus sowie in Zimmern des Schlosses nachts Zimmerbeleuchtungen ein („Aktive Beleuchtung“), doch die bisherige Außenanstrahlung über Quecksilberdampflampen darf in dieser Form nicht mehr eingesetzt werden, so die Mitteilung. Auch hier arbeitet die LBIH an einer Umrüstung.

Breitbandausbau Stadtteile und Einzellagen (nicht wirtschaftlich zu erschließende Gebäude)

Die Stadt Hirschhorn hat sich bezüglich einer Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Neckarsteinach zum Breitbandausbau in Verbindung gesetzt. Durch den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung kann für den Förderantrag eine bessere Punktezahl erreicht werden, um die Förderung zu erhalten. Zwischen den Bürgermeistern der beiden Städte wurde vereinbart, dass die finanzielle Federführung die Stadt Hirschhorn übernehmen soll und die Stadt Neckarsteinach bautechnisch beratend zur Seite steht. Die Antragstellung hat bis zum 15.09.2025 zu erfolgen und das beauftragte Büro benötigt die ÖRV bis zum 01.09.2025.

Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Sachverhalt in der nächsten Magistratssitzung zu beraten und danach die Fraktionsvorsitzenden bei einem interfraktionellen Gespräch im August vorab um Zustimmung für das Projekt zu bitten. Die nachzureichende Beschlussfassung findet dann in der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2025 statt.

300
Beratung zur Sanierung Gebäude Ulfenbachstraße 6, Alte Schule Langenthal

Frau Kerstin Thomson erläuterte die ausgeteilte Grobkostenschätzung ausführlich, insbesondere auf die einzelnen Maßnahmen wurde näher eingegangen, und beantwortete direkt etliche Fragen aus den Reihen des Gremiums.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die aktuelle dritte Auflage des Sanierungsfahrplans die Normbedingungen beleuchtet. Als wichtigste Einzelpositionen sind zunächst die Dämmung der Außenwände und die Dämmung der Speicherdecke durchzuführen.

Die Prognose für die bestehende Heizung sieht düster aus, sie wird aller Voraussicht nach nur noch einen Winter überleben, so dass eine neue Wärmepumpenanlage z.Zt. die beste Lösung als Erneuerung im Heizungsbereich dienen würde. Die in der Grobkostenschätzung grün markierte Balken stellen das Optimum für die Lösungsansätze dar.

Zum Ablauf ist zu sagen, dass nur ein Förderantrag gestellt werden kann, wenn ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Handwerker abgeschlossen wird. Dafür sind mindestens drei Angebote zur Dämmung und zur Installation einer neuen Heizungsanlage anzufordern. Die dafür notwendigen Grundlagen existieren bereits und dienen dabei positiv für die Einholung der entsprechenden Angebote.

Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, um Herrn Gert Heiß die Möglichkeit einer Stellungnahme für die Renovierung des EG abzugeben. Herr Heiß führte aus, dass im EG rechte Seite eine Küche eingebaut wurde, die mit einer neuen Warmwasserversorgung ausgestattet wurde. Probleme bereitet die Abschlusstür, die sich nicht mehr schließen lässt und dabei ein hoher Energieverlust zu verzeichnen ist. Des Weiteren wurde ein neuer elektronische Zählerkasten, auch für die obere Wohnung, installiert.

Nach der Sitzungsaufnahme wurde über den in der Sitzung aufgesetzten Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt:

Der Sperrvermerk der Inv.-Nr. 2024/27 „Ulfenbachstr. 6; Sanierung“, wird in Höhe von 125.000 € aufgehoben. Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahmen Vollwärmeschutz der Wohnung und eine Wärmepumpe mit einer Energieeinsparung von 85 % einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

301
Erneuerung Fettabscheider Kellerbereich Rathaus und Kanalisation Alleeweg; Erneute beschränkte Ausschreibung mit außerplanmäßigen Auszahlungen

BM Hölz beantwortete zunächst die Anfrage des Stadtv. Ahlers aus der AfS-Sitzung vom 10.07.2025 zum Thema Erneuerung Fettabscheider Rathaus und Kanalisation Alleeweg:

„Wie oft und wann muss der Fettabscheider gewartet werden? Zudem sollte beachtet werden, dass der Keller des Rathauses im Hochwassergebiet liegt“.

Antwort: Der Fettabscheider muss mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen nach DIN 4040-100 gewartet werden. Außerdem ist alle fünf Jahre eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen durchzuführen.

Die Hochwasserproblematik ist bei der Planung beachtet worden. Ein Rückstau vom Kanalnetz ist dann nicht mehr möglich, da dazwischen eine Pumpe den Abfluss regelt. Im Falle eines Eindringens von Wasser in den Keller durch ein Neckar-Hochwasser wird zwar der Fettabscheider überflutet, dies sollte aber zu keinen Problemen führen. Um eine evtl. Verstopfung der Sonde durch mitgeführten Schlamm zu verhindern, wird der Deckel druckdicht ausgeführt und die Steuereinheit höher an der Wand angebracht.

Den außerplanmäßigen Auszahlungen für die neue Investition Nr. 2025 36 „Rathaus; Ern. Kanalhausanschl. inkl. Pumpstation“ in Höhe von 110.000,00 € nach § 100 HGO i.V.m. § 8 Nr. 2+3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird zugestimmt. Die Mittel für die Maßnahme werden über eine Haushaltssperre beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2009 13 „Abwasserbeseitigung; Sanierung Ortkanalisation“ bereitgestellt.

Die Finanzierung sieht somit wie folgt aus:

Haushaltssperre bei Haushaltsrest:

Investitionsnummer: 2009 13

Bezeichnung: Abwasserbeseitigung; Sanierung Ortkanalisation

Betrag: 110.000,00 €

Kostenstelle: 11 03 01 01 (Abwasserbeseitigung)

Sachkonto: 0656 010

Neue Mittel bei der Investition:

Investitionsnummer: 2025 36

Bezeichnung: Rathaus; Ern. Kanalhausanschl. inkl. Pumpstation

Betrag: 110.000,00 €

Kostenstelle: 01 01 01 04 (Rathaus)

Sachkonto: 0656 010

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

302
Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2025; Beteiligungsbericht über die wirtschaftliche Beteiligung für das Jahr 2025

Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Stadt Hirschhorn keine Notwendigkeit besteht für das Jahr 2025 einen Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO zu erstellen.

303
Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2025; Bericht über den Haushaltsvollzug zum 02.06.2025 gemäß § 28 GemHVO

Vom Plan-Ist-Vergleich zum 02.06.2025 zum Haushaltsvollzug 2025 gemäß § 28 GemHVO wird Kenntnis genommen.

Es sind keine steuernden Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr 2025 erforderlich.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

304
Anfragen

Stadtv. Mühlbauer: Nach dem aktuellen Felsabgang in der Brentanostraße, ist hier eine Überprüfung des Hangs vorgesehen?

BM Hölz: Zunächst wird der Grundstückseigentümer ermittelt und ggfls. mit Forst BW Kontakt aufgenommen.

Stadtv. Reichert: Ist die Absicherung für das aufgegrabene Loch wegen der neuen Wasserpumpe am Sportplatz ausreichend?

BM Hölz: Wird überprüft.

Stadtv. Weber: Das neue Tor beim Regenüberlauf am Marktplatz passt optisch nicht in das Stadtbild, ist hier noch eine Verkleidung vorgesehen? Das ehemals vorhandene Loch im Tor diente für Strom- und Wasserleitungen, wenn ein Fest auf dem Marktplatz stattfand. Ist es möglich dies wieder einzurichten?

BM Hölz: Wird überprüft.

Stadtv. Hering: Wird der Gehweg in der Höhe vom Gasthaus „Zur Krone“ wieder instandgesetzt?

BM Hölz: Eine Firma wurde bereits beauftragt, die aufgegrabenen Stelle betreffend eines Kanalanschlusses wieder ordnungsgemäß zu reparieren.

Stadtv. Ahlers: Werden die für die Polizei reservierten Parkplätze am Bahnhof von den Einsatzkräften überhaupt genutzt?

BM Hölz: Wird überprüft.

Stadtv. Weber: An den Trommeln der Schleuse steht erneut ein Gerüst, obwohl es beim letzten Hochwasser dadurch Probleme auftraten. Könnten die Trommeln dadurch überhaupt hochgezogen werden?

BM Hölz: Wird überprüft.

Stadtv. André: Wie ist der Sachstand zur Sicherheit im Außengelände der Kita Langenthal?

BM Hölz: Ein Abstimmungstermin zum Sachverhalt ist anberaumt.

Stadt. Wilken: Der Wanderweg 1 Igelsbach führt von der Sängerhalle Richtung Gretengrund talwärts an der Kreisstraße entlang (bzw. in umgekehrter Richtung). Dort gibt es keinen Gehweg, außerdem gilt dort Tempo 100 ab/bis zum Steinbruch. Das ist teilweise lebensgefährlich für Wanderer, weil gerast wird und keine Sicherheitsabstände zu den Fußgängern eingehalten werden.

Kann an die badischen Stellen die Anregung weitergegeben werden, zumindest eine 70er-Beschränkung mit Blick auf die Fußgänger/Wanderer anzubringen (einen Gehweg kann man hier aufgrund der mangelnden Straßenbreite sicher nicht realisieren) oder muss mal wieder erst etwas passieren?

Vor kurzem die Geschäftszahlen der Entega bekanntgegeben: „Als Gewinnverwendungsvorschlag schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, an die Anteilseigner für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,37 Euro pro Aktie auszuschütten.“

Welche Einnahmen bedeutet das für die Stadt Hirschhorn und inwieweit werden dadurch die Zinsen abgedeckt, die für den Kredit zu zahlen sind, der aufgenommen wurde, um sich an der Entega zu beteiligen?

BM Hölz: Wird geprüft.

Stadtv. Reichert schlug vor, den kalendarischen Abfallkalender auf der Homepage zu löschen, da dort keine Termine verankert sind.

Stadtv. Reichert: Der Termin für die Begehung der Bücherei ist noch offen.

BM Hölz: Das Thema wird demnächst auch in dem stattfindenden Interfraktionellen Gespräch behandelt.

Stadtv. Reichert: Liegt mittlerweile eine Kostenschätzung für die Befestigung des Weges an der Bach im Wolfenacker vor?

BM Hölz: Eine erste Schätzung geht von ca. 20.000 € aus.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Feuerwehrgerätehaus Langenthal?

BM Hölz: Zum Bebauungsplan findet demnächst ein Gespräch mit den drei beteiligten Firmen statt. Auch dieser Punkt wird im Interfraktionellen Gespräch angesprochen.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Dachsanierung Rathaus?

BM Hölz: Es besteht Kontakt mit dem beauftragten Ingenieurbüro, in der Septemberrunde wird eine Präsentation in den Gremien stattfinden.