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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2023
Aus dem Rathaus
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Fälligkeitsanzeige

Die Stadtverwaltung Hirschhorn weist alle Bürgerinnen und Bürger daraufhin, dass am 15. August 2023 die vierteljährlichen Forderungen von Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig werden.

Alle Zahlungspflichtigen, deren Forderungen nicht von der Stadtkasse Hirschhorn eingezogen werden, bitten wir um pünktliche Bezahlung.