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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Offenlegung

Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung liegt der Haushaltsplan 2024 des Abwasserverbandes Laxbach vom 12. bis 23.08.2024 im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar), Hauptstraße 17, 2. OG, Bauamt, Zimmer 2.13, den Rathäusern der Stadt Oberzent am Verwaltungsstandort Beerfelden und der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hirschhorn, 09.08.2024
Abwasserverband Laxbach
Martin Hölz
Verbandsvorsteher

Genehmigung

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach hat am 02.07.2024 den Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans 2024 gefasst. Mit Schreiben vom 03.07.2024, eingegangen am 05.07.2024, wurde der Haushaltsbeschluss 2024 zur Erteilung der Zustimmung vorgelegt.

I. Erteilung der Zustimmung

Hiermit stimme ich dem in § 4 des Haushaltsbeschlusses des Abwasserverbandes Laxbach für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von

200.000 €

(in Worten: „Zweihunderttausend Euro")

gemäß § 75 Abs. 3 des VVasserverbandsgesetzes (WVG) i.V.m. § 65 WVG und § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum VVasserverbandsgesetz (HVVVG) i.V.m. § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu.

II. Feststellungen

Nach dem aufgestellten Jahresabschluss 2023 ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.302,30 € erreicht worden.

Die Unterrichtung der Verbandsversammlung über diesen Jahresabschluss ist gem. § 112 Abs. 5 HGO am 02.07.2024 erfolgt.

Im Haushalt 2024 wird mit einem ordentlichen Überschuss in Höhe von 48.395 € geplant. Zum 31.12.2023 ist darüber hinaus eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.898,12 € vorhanden. Zur Deckung des außerordentlichen Fehlbedarfes in Höhe von -3.675 € steht zum Bilanzstichtag 31.12.2023 eine außerordentliche Rücklage in Höhe von 42.638,23 € zur Verfügung.

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 178.905 € reicht aus, um die Tilgungen in Höhe von 170.000 € zu finanzieren. Damit sind die Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO bzw. § 3 Abs. 2 GemHVO erfüllt.

Zum Jahresende 2024 wird von einem Zahlungsmittelbestand in Höhe von 404.387 € ausgegangen.

Bei einer geplanten Tilgung in Höhe von 170.000 € kann aufgrund der Nichtveranschlagung von Krediten eine Entschuldung in gleicher Höhe erreicht werden.

Die Kreditverbindlichkeiten des Verbandes belaufen sich It.Verbindlichkeitenübersicht damit zum 31.12.2024 voraussichtlich auf 2.706.168,87 €.

III. Hinweise

Ich bitte um redaktionelle Anpasssung des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen in § 1 des Haushaltsbeschlusses.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Kreissausschuss des Kreises Bergstraße

Gräffstraße 5

64646 Heppenheim

zu erheben.

Im Auftrag

– Siegel –

Behrendt

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