Wir weisen auf die Ausschlussfrist für die Vereinsbögen für die Zuschüsse hin. Diese müssen für eine Berücksichtigung für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens Dienstag 12. August der Stadtverwaltung vorliegen.
Die Angaben beim Vereinsförderungsprogramm richten sich nach der Mitgliederzahl der unter 18-jährigen Stand zum 31. Dezember 2024 und die Angaben für Lehrgänge und Freizeiten beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr.
Für Rückfragen steht das Hauptamt, Tel. 06272 / 923 132, gerne zur Verfügung.