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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2025
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Die Abteilung „Ländlicher Raum“ lädt wieder zur Sammelbestellung für Obstbäume ein. Interessierte haben die Möglichkeit bis 22. September hochwertige Obstbäume, darunter Äpfel, Birnen und Kirschen, zu bestellen. Insgesamt 94 verschiedene Sorten stehen zur Auswahl.

Erfreulicherweise sind gegenüber dem Vorjahr keine Preisanpassungen notwendig: Die Obstbäume werden zum Preis von 30 € je Stück angeboten. Ergänzend dazu kann wieder ein Pflanzset, bestehend aus Pfahl, Draht und Anbinde-Material, erworben werden, der Preis dafür beträgt 12 € je Set.

Alle Obstbäume verfügen über eine Mindeststammhöhe von 1,60 Metern und sind für Streuobstwiesen und größere Gärten geeignet. Der Pflanzabstand muss mindestens fünf Meter zu allen Seiten betragen. Auch sind die jeweiligen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken zu beachten. Für eine gute Entwicklung benötigen die Bäume in den ersten Jahren eine gute Anwachspflege und fortlaufende Schnittmaßnahmen. Entsprechende Informationen dazu werden an die Bestellenden verteilt.

Erneut gibt es zwei Bestellvordrucke für die „klassischen“ Sorten sowie für die eher „anspruchsloseren“ Bäume hinsichtlich Hitze und Bodenbeschaffenheit. Die Abteilung „Ländlicher Raum“ empfiehlt, von der sich mittlerweile bewährten Ersatzbaum-Option Gebrauch zu machen, falls Wunschbäume aufgrund übergroßer Nachfrage nicht lieferbar sein sollten. Als Ersatzbäume kommen entweder Bäume gleicher Art – also Apfel für Apfel, Birne für Birne etc. mit ähnlichem Geschmack und vergleichbarer Reifezeit – in Betracht, oder Antragstellende vermerken andere, konkrete Sorten als Ersatzbäume auf Seite drei der Bestellformulare.

Die beiden Bestellvordrucke sind bis zum 22. September 2025 auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/ (die Listen befinden sich am rechten Seitenrand).

Die Bestellvordrucke können auch telefonisch unter 06252 / 155104 (Frau Schollmaier) beziehungsweise per E-Mail laendlicher-raum@kreis-bergstrasse.de angefordert werden.

Die Ausgabe der Obstbäume erfolgt am 7. und 14. November in der Zeit von 13 bis 16 Uhr beim Gewässerverband Lorsch, An der Weschnitz 2, 64653 Lorsch.

Über den Abholtermin werden die Bestellenden im Oktober nochmals schriftlich informiert. Eine Abholung an diesen Tagen ist zwingend erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Bäume meist über 2,50 Meter hoch sind. Für den Transport im November eignen sich ein größeres Fahrzeug, Dachgepäckträger oder Anhänger. Es ist empfehlenswert, die wurzelnackten Pflanzen sowie die belaubten Pflanzen auch für Kurzstrecken zum Beispiel mit Planen abzudecken, damit sie keinen Schaden nehmen.

Hohe Nachfrage nach neuer Schuldnerberatung

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit für die Schuldnerberatung des Kreises Bergstraße ausschließlich beim Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-.

Fünf qualifizierte Fachkräfte, die zusammen mehr als 50 Jahre Erfahrung und Beratungspraxis in der Schuldnerberatung mitbringen, kümmern sich seit Jahresbeginn um die Anfragen der Ratsuchenden. Der Ansturm war erwartungsgemäß groß, so dass im ersten Halbjahr bereits fast 500 Anfragen bearbeitet wurden. Knapp die Hälfte davon sind inzwischen in eine laufende Beratung übergegangen, haben eine Notfallberatung erhalten oder das Anliegen konnte direkt geklärt werden.

Das Beratungsangebot steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße offen, unabhängig von ihrer Einkommenssituation. Für den Erstkontakt ist eine Telefonberatung eingerichtet, an die sich die Ratsuchenden wenden können: Dienstag und Donnerstag jeweils von 11:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 06252 / 15 6200. Hier können alle Anliegen rund um das Thema Schulden geschildert werden. Die Berater beantworten erste Fragen, erklären den weiteren Ablauf und prüfen zudem, ob eine Notfallsituation vorliegt. Diese besteht beispielsweise, wenn das Konto gesperrt ist, eine Kündigung der Wohnung droht oder eine Stromsperre angekündigt ist. In solchen Fällen erfolgt eine sofortige Unterstützung. Da der Bedarf an Schuldnerberatung groß ist, wurden die Sprechzeiten bereits erweitert und werden gegebenenfalls. auch künftig an die Nachfrage angepasst.

Persönliche Beratungstermine vor Ort finden im Kreis an vier Standorten statt. Hierfür stehen die Räumlichkeiten der Jobcenter Heppenheim, Mörlenbach, Bürstadt und Viernheim zur Verfügung. Bei der Terminvergabe achten die Berater darauf, dass die Beratung möglichst in Wohnortnähe stattfinden kann.

Weitere Informationen zum Angebot und die aktuellen Telefonsprechzeiten finden Sie auf der Webseite von Neue Wege unter https://www.neue-wege.org/service-fuer-buerger/beratung-und-betreuung/schuldner-und-insolvenzberatung/

Laut dem Statistischen Bundesamt ist Arbeitslosigkeit einer der Hauptauslöser für eine Überschuldung privater Haushalte. Im Kreis Bergstraße ist die Arbeitslosigkeit im Juli gestiegen. 7.172 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 105 Personen mehr als im Juni, 432 Personen beziehungsweise 6,4 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug damit 4,7 Prozent. (Vorjahr: 4,5 Prozent). Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 5,9 Prozent, deutschlandweit bei 6,3 Prozent.

Ehrenamts-Card bringt rund 50 Vergünstigungen

Ohne ehrenamtliches Engagement würde Vieles in unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Das Land Hessen und der Kreis Bergstraße möchten den Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern daher auch in diesem Jahr mit der Verleihung der Ehrenamts-Card für die Jahre 2026 und 2027 würdigen. Mit dieser Karte erhalten die Inhaberinnen und Inhaber zwei Jahre lang Preisnachlässe auf zahlreiche Angebote von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbäder, Kinos oder Theater im Kreis Bergstraße und in ganz Hessen. Zudem gibt es für sie spezielle Aktionen und Gewinnspiele.

„Für das soziale und gesellschaftliche Leben im Kreis und in den Kommunen ist das ehrenamtliche Engagement unverzichtbar. Ich bin sehr dankbar, dass so viele Bergsträßerinnen und Bergsträßer ihre Energie und ihre Freizeit in das Gemeinwohl investieren, anderen Gutes tun und gleichzeitig das gesellschaftliche Miteinander stärken. Das vielfältige Engagement beeindruckt mich. Mit der Ehrenamts-Card wollen wir unseren Dank und unsere Anerkennung zum Ausdruck bringen, die Arbeit honorieren und ganz konkret etwas an die Engagierten zurückgeben“, sagt Landrat Christian Engelhardt.

Wer kann die Ehrenamts-Card erhalten? Die vorgeschlagenen Personen sollen sich durch ein langjähriges Engagement in Vereinen, Verbänden oder Institutionen verdient gemacht haben. Die Karte können Personen aus den Bereichen Bildung, Rettungsdienst, Kultur/Musik, Umwelt, Soziales/Senioren, Sport und Bewegung bekommen. Vorschlagsberechtigt sind die Gemeinden, Kreisverbände und kirchliche Organisationen (Dekanate) und der Sportkreis. Auch auf eigenen Antrag der ehrenamtlich Tätigen kann eine Vergabe erfolgen.

Künftige Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card sollten mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche über einen Zeitraum von zwei Jahren oder seit Bestehen der Organisation geleistet haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Auch die Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen in Projekten und Initiativen wird berücksichtigt. Personen, die über die Erstattung der eigenen Aufwendungen hinaus eine Vergütung erhalten, gehören nicht zur Zielgruppe der „E-Card“.

Weitere Informationen und Möglichkeiten, Personen für die Ehrenamts-Card vorzuschlagen, sind unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/freizeit-kultur-tourismus/ehrenamt-im-kreis-bergstrasse/ehrenamts-card/ oder über www.deinehrenamt.de/ecard-hessen zu finden.

Vollständig ausgefüllte Anmeldungen müssen schriftlich bis einschließlich 5. Oktober bei der Abteilung L-1/1, Bürgerservice, Vereine und Kultur, Postanschrift: Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim eingereicht werden.

Flächen für Wohnen und Gewerbe in Südhessen

Die Landräte der südhessischen Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Odenwald sowie der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt bringen sich mit einem gemeinsamen Positionspapier in die laufende Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen ein. Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden im Bereich Wohnen und Gewerbe auch künftig sicherzustellen. Denn: Wohnraum und Gewerbeflächen sind in Südhessen stark nachgefragt. Bis zum Jahr 2040 werden laut aktueller Prognosen 367.000 neue Wohnungen im Regierungsbezirk Darmstadt benötigt – das entspricht rund 83 Prozent des hessenweiten Bedarfs. Gleichzeitig ist die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt drastisch gesunken. Dies führt zu einem weiteren Spannungsverhältnis bei Bedarf und Angebot.

Im Entwurf des neuen Regionalplans sind „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ zum Schutz von Kalt-/ Frischluftentstehungsgebieten bzw. als Luftleitbahnen ausgewiesen, die teils in erheblichem Maße mit geplanten Siedlungs- und Gewerbeflächen überlagert sind. Dies betrifft insbesondere zahlreiche Mittelzentren wie Bensheim, Heppenheim, Lorsch, Erbach und Michelstadt oder Dieburg sowie große Teile der Stadt Darmstadt. In den genannten Vorranggebieten ist eine Bebauung in der Regel unzulässig.

Die Kommunen fürchten dadurch erhebliche Einschränkungen ihrer planerischen Handlungsspielräume. Hinzu kommt ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, da in überlagerten Gebieten eigene Klimagutachten oder -analysen erstellt werden müssten. Wer die Kosten hierfür übernimmt und die fachliche Expertise für solche Gutachten und Analysen mitbringt, ist dabei unklar

„Die Menschen in der Region vor extremer Hitze und gefährlicher Luftverschmutzung zu schützen, ist zweifellos ein zentrales Ziel, aber es muss mit den notwendigen Entwicklungen in Einklang gebracht werden“, betonen die Landräte und der Oberbürgermeister in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. „Wir brauchen praktikable Lösungen, die sowohl den Schutz der Gesundheit als auch die Siedlungsentwicklung im Blick behalten.“

Mit dem Positionspapier setzen die kommunalen Spitzen ein deutliches Zeichen in Richtung Landes- und Regionalplanung: Die Herausforderungen des Klimawandels und der Wohnraumversorgung müssen gemeinsam gedacht werden – nicht gegeneinander.

Im Rahmen der verschiedenen Verfahrensschritte bei der Aufstellung des Regionalplans hatte das Regierungspräsidium den Plan entwickelt, im großen Stil neue Flächen für Logistik auszuweisen, ohne den Bedarf nachweisen und die Straßenanbindung gewährleisten zu können. Ein großer Teil davon sollte im Kreis Groß-Gerau ausgewiesen werden, teilweise durch Umwidmung bestehender Gewerbeflächen, die aber für das örtliche Gewerbe dringend benötigt werden. Dagegen hatten der Landrat und die Bürgermeister des Kreises Groß-Gerau vehement Einspruch eingelegt.

Forderungen der südhessischen Kommunen:

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Klimavorranggebiete, die mit geplanten Siedlungserweiterungen kollidieren, sollen auf Antrag der Kommune herabgestuft werden.

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Kommunen dürfen von einer übergeordneten Planungsebene nicht verpflichtet werden, eigene hochauflösende Klimaanalysen zu erstellen. Ob und wann solche Analysen notwendig sind, muss in ihrer Entscheidungshoheit bleiben.

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Im ländlichen Raum mit geringer Bevölkerungsdichte ist auf die Ausweisung von Klimavorranggebieten zu verzichten.

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Die Ausweisung von Logistikflächen im Regionalplan soll überdacht und räumlich ausgewogener gestaltet werden, um negative Folgen für das Zentrale-Orte-System und die Verkehrsbelastung zu vermeiden. Insbesondere großflächige Logistikflächen sollen nicht gegen den Willen der Kommunen ausgewiesen werden.