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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 33/2023
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt Heppenheim

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße – Hinweisbekanntmachung der Kreiswahlleiterin

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 14.08.2023 eingestellt ist:

Landtagswahl am 08. Oktober 2023 – Zugelassene Wahlvorschläge im Wahlkreis 53 (Odenwald)

Hinweis: Die Bekanntmachung kann während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung bei der Kreiswahlleitung (Gräffstraße 5) eingesehen werden.

Heppenheim, den 14.08.2023

Behrendt

Kreiswahlleiterin

Kreis legt eigenes Förderprogramm für Stromspeicher und Heizstäbe auf

Der Kreis Bergstraße stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer neuen Richtlinie zur Förderung von Energiespeicherung im Kreisgebiet. Die Förderrichtlinie sieht vor, mit insgesamt 235.000 Euro den zügigen Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien im Kreis Bergstraße zu unterstützen. Das Hauptziel des Programms: Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Durch diese Maßnahmen soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.

Es werden folgende Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:

Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh

PV-strombetriebene Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher mit einer Mindestleistung von 3 kW

Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden und Heizstäbe zur Heizungsunterstützung ab drei Kilowatt Leistung jeweils pauschal 500 Euro.

„Mit der neuen Förderrichtlinie möchten wir Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, aktiv zur Energiewende beizutragen und erneuerbare Energien effektiv zu nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, den Bürgern finanzielle Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße weiter voranzutreiben", sagt Landrat Christian Engelhardt.

Auch Reiner Pfuhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freut sich außerordentlich über die Förderung. „Mit dem neuen Förderprogramm ermöglichen wir die lokale Energiespeicherung, entlasten das Netz und helfen so, unserem großen Ziel, als Landkreis klimaneutral zu werden, wieder einen Schritt näher zu kommen“, hebt Pfuhl hervor. „Das Förderprogramm ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“

Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe gilt, das heißt für Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Zudem sind Gebäude mit gewerblicher Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung gilt ausschließlich für Maßnahmen im Kreis Bergstraße.

Der Kreis fördert nur Anlagen, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.

Hintergrund der neuen Förderung: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.

Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten finden Sie auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/foerderprogramm-energiespeicher/

Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2023 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de wenden.

Sonnenenergie innovativ nutzen – und gewinnen!

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für das Gelingen der Energiewende essentiell. Viele Bürgerinnen und Bürger leisten hierzu einen persönlichen Beitrag und installieren zum Beispiel eine Photovoltaik(PV)-Anlage auf ihrem Dach. Mit innovativen Denkansätzen, die darüber hinausgehen, kann der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien aber noch stärker vorangetrieben werden. Darum lobt das Klimaschutzmanagement des Kreises Bergstraße in diesem Jahr erstmals den Innovationswettbewerb „PV-Pioneers-Plus“ aus.

„Das Ziel dieses Wettbewerbs ist es, dass innovative Lösungen entwickelt werden, bei denen Photovoltaik mit anderen Technologien kombiniert wird. Durch diese Kombination lassen sich zum Beispiel die Effizienz, die Lebensdauer und die Nachhaltigkeit von Solarsystemen verbessern“, betont Landrat Christian Engelhardt. Zudem erhofft sich die Kreisverwaltung durch den Wettbewerb, die Entwicklungen in der PV-Branche weiter voranzutreiben und die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen zu fördern.

Beim PV-Pioneers-Plus-Wettbewerb können sich Projekte in den drei Kategorien „Private Haushalte“, „Wirtschaft und Wohnbaugesellschaften“ sowie „Vereine und Kommunen“ bewerben. Wichtig ist dabei, dass die Projekte im Kreis Bergstraße umgesetzt wurden und die eingesetzte Technologie nicht vor 2019 in Betrieb genommen wurde.

Zu möglichen Projekten zählen zum Beispiel Innovationen im Bereich der Photovoltaik zur Wärmegewinnung und Speicherung, neuartige Designs von Solarsystemen, die beispielsweise die Integration von Solarmodulen in Gebäudefassaden oder Dächern ermöglichen, sowie die Entwicklung von klimaneutralen Herstellungsmethoden oder innovativen Energiespeichern in Verbindung mit Photovoltaik.

Dem Gewinner jeder Kategorie winken jeweils 5.000 Euro Preisgeld. Eine unabhängige Jury, die aus insgesamt fünf Expertinnen und Experten aus der Energie- und Umweltbranche sowie aus dem Bergsträßer Nachhaltigkeitsbeirat besteht, kürt pro Kategorie einen Gewinner oder eine Gewinnerin. Sie bewertet die Projekte dabei insbesondere in Hinblick auf die Kriterien Effizienz, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Replizierbarkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, regionale Wertschöpfung, Umweltverträglichkeit sowie Marktpotential.

Interessierte können sich mit ihren Projekten in den drei genannten Kategorien bewerben. Die Bewerbungsphase läuft bereits und endet am Dienstag 31. Oktober. Anfang November wird dann die Jury die Gewinner bestimmen. Eine Bekanntgabe der Gewinner sowie die Überreichung des Innovationspreises ist für Ende des Jahres geplant. Weitere Informationen sowie das entsprechende Bewerbungsformular zum Innovationswettbewerb PV-Pioneers-Plus finden Sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter: https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/pv-pioneers-plus/

Startschuss: Ab jetzt wieder Obstbäume bestellen

Das Sortiment umfasst die stattliche Anzahl von 94 verschiedenen Obstbaumsorten.Alle Obstbäume haben eine Mindest-Stammhöhe von 1,60 m und sind für Streuobstwiesen und größere Gärten geeignet. Sie werden zum Preis von 28,50 Euro je Stück angeboten. Wie im vergangenen Jahr kann wieder ein Pflanzset, bestehend aus Pfahl, Draht und Anbinde-Material erworben werden. Der Preis dafür beträgt 12 Euro.

Für eine gute Entwicklung verlangen die Bäume in den ersten Jahren eine gute Anwachspflege, fortlaufende Schnittmaßnahmen und mindestens fünf Meter Freiraum zu allen Seiten. Auch sind die jeweiligen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken bei der Pflanzung zu beachten.

Erneut gibt es zwei Bestellvordrucke für die „klassischen“ Sorten sowie für die Bäume, die hinsichtlich Hitzeverträglichkeit und Bodenbeschaffenheit eher anspruchsloser sind. Alle Bestellenden haben die Möglichkeit, Ersatzbäume anzugeben, falls ihre Wunschbäume aufgrund übergroßer Nachfrage nicht lieferbar sein sollten.

Die beiden Bestell-Listen sind vom 11. August bis zum 30. September auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/ (die Listen befinden sich am rechten Seitenrand).

Die Bestellvordrucke können auch telefonisch unter der Rufnummer 06252 / 155 104 (Frau Schollmaier) beziehungsweise per E-Mail laendlicher-raum@kreis-bergstrasse.de beim Kreis Bergstraße angefordert werden.

Nach dem 30. September ist eine Bestellung nicht mehr möglich. Die Ausgabe der Obstbäume erfolgt am 10. und 17. November in der Zeit von 13 bis 16 Uhr beim Gewässerverband in Lorsch (Adresse: An der Weschnitz 1, 64653 Lorsch). Alle Interessierten können sich schon jetzt folgende Abholtermine beim Gewässerverband in Lorsch vormerken:

  • Am Freitag, 10. November 2023, können alle Bestellerinnen und Besteller, deren Familienname mit A bis L beginnt, ihre Bäume in Lorsch abholen.
  • Eine Woche später, am Freitag, 17. November 2023, sind die Bestellerinnen und Besteller, deren Familienname mit M bis Z beginnt, an der Reihe.

Über den Abholtermin werden die Bestellenden nochmals schriftlich informiert. Eine Abholung an diesen Tagen ist dringend erforderlich. Für den Transport im November eignen sich ein größeres Fahrzeug, Dachgepäckträger oder Anhänger. Es ist empfehlenswert, die wurzelnackten Pflanzen sowie die belaubten Pflanzen auch für Kurzstrecken zum Beispiel mit Planen abzudecken, damit sie keinen Schaden nehmen.