An heißen Sommertagen bieten schattige Plätze, Trinkwasserstellen oder angenehm temperierte Gebäude eine willkommene Möglichkeit zur Abkühlung. Damit Bürgerinnen und Bürger solche Orte künftig noch leichter finden können, stellt der Kreis Bergstraße ab sofort seine neue digitale Kühle Karte zur Verfügung. Ergänzend startet eine Beteiligungskarte, über die die Bevölkerung eigene Empfehlungen für kühle Orte eintragen und mit anderen teilen kann.
„Mit der neuen Kühle Karte schaffen wir ein praktisches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße. Gerade an heißen Sommertagen, wie wir sie aktuell erleben, lässt sich damit schnell und unkompliziert ein geeigneter Ort zur Abkühlung finden. Besonders wertvoll ist die ergänzende Beteiligungskarte, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen und Empfehlungen mit anderen teilen können“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Auf diese Weise werden bereits vorhandene schattige und angenehme Aufenthaltsorte besser sichtbar gemacht. Die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger helfen dabei, die Übersicht kontinuierlich zu ergänzen und die Orientierung an heißen Tagen weiter zu erleichtern. Schließlich kennen die Menschen vor Ort ihre Umgebung am besten.“
Die Kühle Karte bündelt erstmals alle bisherigen Hitzeschutzkarten des Kreises auf einer zentralen digitalen Plattform. Sie bietet einen schnellen Überblick über Orte, die an heißen Tagen Entlastung verschaffen können. Dazu gehören unter anderem schattige Grünanlagen, öffentlich zugängliche Gebäude, Trinkwasserstellen sowie öffentliche Toiletten. Abrufbar ist die Karte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/klimaanpassung/kuehle-karte/.
Über die ergänzende Beteiligungskarte können Bürgerinnen und Bürger eigene Empfehlungen eintragen und so weitere kühle Orte sichtbar machen. Die Hinweise dürfen ausdrücklich auf persönlichen Erfahrungen beruhen. Vorgeschlagen werden können beispielsweise schattige Sitzplätze, öffentliche Gebäude und Kirchen, Trinkwasserstellen, öffentliche Toiletten, angenehm kühle Bereiche im Wald, Abkühlungsmöglichkeiten am Wasser oder Bademöglichkeiten. Ergänzend können Informationen wie Öffnungszeiten, Fotos, Links oder Hinweise zu Schattenzeiten hinterlegt werden.
Die Beteiligungskarte bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eigene Hinweise auf schattige Plätze, Trinkwasserstellen oder andere Orte zur Abkühlung einzutragen und mit anderen zu teilen. So kann die Übersicht über entsprechende Angebote im Kreisgebiet kontinuierlich erweitert werden. Auch weniger bekannte, aber gut erreichbare Orte können auf diese Weise besser sichtbar gemacht werden. Die Einträge in der Beteiligungskarte werden zunächst als Vorschläge veröffentlicht. Der Besuch erfolgt eigenverantwortlich. In regelmäßigen Abständen prüft der Kreis Bergstraße die eingetragenen Orte und übernimmt geeignete Vorschläge schrittweise in die offizielle Kühle Karte. Hinweise auf fehlerhafte oder veraltete Angaben in beiden Karten sind ausdrücklich erwünscht und können an klimaanpassung@kreis-bergstrasse.de gemeldet werden.
Ergänzend finden Interessierte im Infoportal Hitzeschutz des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/hitzeaktionsplan-und-hitzeinfos/infoportal-hitzeschutz/ neben aktuellen Hitzewarnungen auch praktische Tipps zum Verhalten an heißen Tagen, Hinweise für besonders gefährdete Personengruppen sowie weitere Informationen rund um den Hitzeschutz.
Ob Sprachen lernen, kreativ werden, etwas für die Gesundheit tun oder digitale Kompetenzen ausbauen: Die Kreisvolkshochschule (KVHS) Bergstraße startet am 7. September mit einem vielfältigen Bildungsangebot in das neue Herbst- und Wintersemester. Mit insgesamt 715 Veranstaltungen bietet sie Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen und Lebenssituationen zahlreiche Möglichkeiten, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.
„Die Kreisvolkshochschule ist seit vielen Jahren ein wichtiger Ort des lebenslangen Lernens im Kreis Bergstraße. Mit ihrem neuen Programm schafft sie erneut ein vielseitiges, niedrigschwelliges Bildungsangebot, das Menschen in ganz unterschiedlichen Lebensphasen erreicht und ihnen neue Perspektiven eröffnet“, betont Landrat Christian Engelhardt bei der offiziellen Vorstellung des neuen Programms. „Dass das Angebot gegenüber dem Vorjahr nochmals um 68 Veranstaltungen erweitert werden konnte, zeigt, wie groß das Interesse an Weiterbildung ist und wie flexibel die KVHS auf aktuelle Entwicklungen und die Wünsche der Teilnehmenden reagiert.“
Das Herbst- und Wintersemester 2026 umfasst 109 Kurse im Bereich Gesellschaft und Leben, 123 Angebote in Kultur und Kreativität, 205 Veranstaltungen zu Gesundheit und Fitness, 145 Sprachkurse sowie 133 Angebote rund um Karriere und Digitales.
Das neue Programmheft liegt unter anderem in örtlichen Buchhandlungen sowie in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden aus. Gleichzeitig wurde das digitale Angebot der KVHS weiter ausgebaut. Das vollständige Programm kann online eingesehen und heruntergeladen werden. Bei Fragen steht die KVHS per E-Mail unter info@kvhs-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.
Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung ab dem 03.08.2026 eingestellt ist:
Kreistagswahl am 15. März 2026 – Nachrücken einer Bewerberin (FREIE WÄHLER)
Hinweis: Die Bekanntmachung kann während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung bei der Kreiswahlleitung (Gräffstraße 5) eingesehen werden.
Heppenheim, den 29.07.2026
Behrendt
Kreiswahlleiterin
Wer im eigenen Garten oder auf einer Streuobstwiese etwas für Artenvielfalt, Landschaftspflege und den Genuss heimischer Früchte tun möchte, kann auch in diesem Jahr wieder auf die Obstbaumsammelbestellung des Kreises Bergstraße zurückgreifen. Die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Kreisverwaltung startet die regional fest etablierte Aktion gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Bergstraße, dem Gewässerverband Bergstraße und den Streuobstwiesenrettern. Bis zum 21. September können Interessierte aus einer großen Auswahl hochwertiger Obstbäume wählen – von Äpfeln und Birnen über Kirschen bis hin zu weiteren Obstgehölzen. Insgesamt 94 verschiedene Sorten stehen zur Auswahl.
Die Obstbäume werden zum Preis von 31,00 Euro je Stück angeboten. Ergänzend dazu kann wieder ein Pflanzset, bestehend aus Pfahl, Draht und Anbinde-Material, erworben werden. Der Preis beträgt 12,00 Euro je Set.
Alle Obstbäume verfügen über eine Mindeststammhöhe von 1,60 Metern und sind für Streuobstwiesen und größere Gärten geeignet. Der Pflanzabstand muss mindestens fünf Meter zu allen Seiten betragen. Auch sind die jeweiligen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken zu beachten. Für eine gute Entwicklung benötigen die Bäume einen Schnitt bei Pflanzung und in den ersten Jahren eine gute Anwachspflege und fortlaufende Schnittmaßnahmen. Entsprechende Informationen dazu werden an die Bestellenden verteilt. Erneut gibt es zwei Bestellvordrucke für die „klassischen“ Sorten sowie für die eher „anspruchsloseren“ Bäume hinsichtlich Hitze und Bodenbeschaffenheit.
Die beiden Bestellvordrucke sind bis zum 21. September auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/ (die Listen befinden sich am rechten Seitenrand). In den Bestellvordrucken können auch Ersatzbäume angegeben werden, falls Wunschsorten aufgrund hoher Nachfrage nicht lieferbar sein sollten.
Die Bestellvordrucke können auch telefonisch unter der Rufnummer 06252 – 15-5104 (Frau Schollmaier) beziehungsweise per E-Mail (laendlicher-raum@kreis-bergstrasse.de) beim Kreis Bergstraße angefordert werden.
Die Ausgabe der Obstbäume erfolgt am 6. und 13. November in der Zeit von 13 bis 16 Uhr beim Gewässerverband in Lorsch (Adresse: An der Weschnitz 1, 64653 Lorsch). Über den Abholtermin werden die Bestellenden nochmals schriftlich informiert. Eine Abholung an diesen Tagen ist zwingend erforderlich. Für den Transport im November eignen sich ein größeres Fahrzeug, Dachgepäckträger oder Anhänger. Die wurzelnackten Pflanzen müssen auch für Kurzstrecken mit einer Decke oder einer Plane gegen Austrocknung und Verletzungen geschützt werden.
Wenn für viele Familien im August ein neuer Lebensabschnitt beginnt und die ersten Schulranzen gepackt werden, bringt der Schulstart in diesem Jahr eine wichtige Neuerung mit sich: Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 gilt bundesweit erstmals ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder der ersten Klassenstufe. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das den Anspruch bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausweitet. Im Kreis Bergstraße kann dieser Anspruch bereits von Beginn an erfüllt werden, dank eines flächendeckenden Angebots an allen kreiseigenen Regel-Grundschulen, für alle vier Klassenstufen. Die Förderschulen finalisieren derzeit das Ganztagsangebot aufgrund kurzer Anmeldefristen, um allen Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Förderung zu ermöglichen.
„Der neue Rechtsanspruch ist vor allem eine große Chance für Familien. Viele Eltern stehen täglich vor der Herausforderung, Beruf und Familienleben miteinander zu vereinbaren. Eine verlässliche Ganztagsbetreuung schafft hier echte Entlastung und gibt den Familien die Sicherheit, die sie im Alltag brauchen“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Gleichzeitig profitieren die Kinder von zusätzlichen Bildungs-, Bewegungs- und Freizeitangeboten. Das stärkt Chancengerechtigkeit und eröffnet jedem Kind die Möglichkeit, seine Talente bestmöglich zu entwickeln.“
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Anspruch besteht auf eine Förderung von insgesamt acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Grundsätzlich umfasst der Anspruch auch Ferienzeiten, die Länder können jedoch Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr vorsehen. Wichtig ist außerdem: Der Rechtsanspruch bedeutet keine Verpflichtung. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten.
„Dass wir den Rechtsanspruch unmittelbar zum Start vollständig erfüllen können, ist das Ergebnis einer langfristigen und vorausschauenden Planung. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden, den Schulen sowie den Betreuungsträgern haben wir frühzeitig die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Darauf können wir stolz sein“, erklärt Landrat Christian Engelhardt. „Unser Ziel war nie, lediglich gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Wir wollten ein Angebot schaffen, das Familien wirklich hilft und Kindern beste Entwicklungsmöglichkeiten bietet.“
Mit den Ganztagsangeboten sollen Kinder nicht nur zuverlässig betreut werden. Sie erhalten zusätzliche Möglichkeiten zum Lernen, zur individuellen Förderung sowie für Sport, Kreativität und soziale Erfahrungen. Gleichzeitig trägt der Rechtsanspruch dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern und damit auch die Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung sowie zur Schulkindbetreuung im Kreis Bergstraße finden Interessierte unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/bildung-und-schule/schulkindbetreuung/.
Der Kreis Bergstraße baut seine digitalen Dienstleistungen weiter aus: Juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Organisationen können ab sofort online einen QR-Code für ihre Fahrzeuge beantragen. Mit diesem QR-Code lässt sich das Fahrzeug komfortabel in die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes importieren und der digitale Fahrzeugschein auf dem Smartphone nutzen. Damit erweitert der Kreis sein bereits bestehendes Angebot der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) um eine weitere praktische Funktion.
„Mit dem neuen Online-Angebot setzt der Kreis Bergstraße seinen Weg zur digitalen Verwaltung konsequent fort. Bereits heute können zahlreiche Zulassungsvorgänge – von der An- und Ummeldung bis zur Außerbetriebsetzung – bequem online erledigt werden. Der neue QR-Code-Service ergänzt dieses Angebot und erleichtert insbesondere Unternehmen den Zugang zu modernen digitalen Verwaltungsleistungen“, so Landrat Christian Engelhardt.
Voraussetzung für die Beantragung ist ein „Mein Unternehmenskonto“, ein zentrales, bundesweit einheitliches Benutzerkonto, über das sich Unternehmen mit ihrem ELSTER-Zertifikat sicher identifizieren. Anschließend werden nur noch die Daten zum Fahrzeug abgefragt – fertig. Die Antragstellung erfolgt vollständig online. Die anfallenden Gebühren können bequem per Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.
Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der QR-Code wahlweise in das Postfach von Mein Unternehmenskonto oder per Post zugestellt. Mit dem QR-Code kann der digitale Fahrzeugschein mit wenigen Schritten in die i-Kfz-App des Bundes übernommen werden.
„Gerade für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen bietet der digitale Fahrzeugschein einen echten Mehrwert, da dieser in der App verwaltet und bei Bedarf unkompliziert an Mitarbeitende weitergegeben werden kann“ weist der zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf die Möglichkeiten des neuen Service hin. Zudem erinnert die i-Kfz-App an anstehende Hauptuntersuchungen und stellt die Fahrzeugdaten jederzeit digital zur Verfügung. Der neue Service ist auf der Seite der Zulassungsstelle zu finden: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrzeugzulassungen/.
Das Angebot richtet sich an juristische Personen, da Privatpersonen den digitalen Fahrzeugschein direkt über die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises in Verbindung mit der BundID nutzen können. Unternehmen erhalten mit dem neuen Online-Dienst nun eine gleichwertige Möglichkeit: Nach der Authentifizierung über Mein Unternehmenskonto und das ELSTER-Zertifikat kann der QR-Code beantragt und anschließend in die i-Kfz-App importiert werden.