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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 34/2024
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Die jährliche Heizkostenabrechnung ist eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter:innen. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch berechnet werden müssen.

Mit diesen Angaben aus der Abrechnung können Verbraucher:innen die Verbrauchswerte ihrer Wohnung und den Gesamtenergieverbrauch des Hauses durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale bewerten lassen. So erfahren Mieter:innen, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. Daraus ergeben sich Empfehlungen zur Einsparung von Heizkosten.

Zu den häufigen Empfehlungen gehören beispielsweise die Reduzierung zu hoher Raumtemperaturen und des Warmwasserverbrauchs oder die Umstellung auf nur zeitweise Beheizung von Wohnräumen.

Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sie sind nicht plausibel. Einige Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung:

  • In der Abrechnung dokumentierte Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz gleich gebliebener Nutzung stark von Vorjahreswerten ab.
  • Die Abrechnung enthält keinen Abrechnungszeitraum oder der angegebene Abrechnungszeitraum ist länger oder kürzer als ein Jahr.
  • Der Verteilerschlüssel weicht von dem in der Vorjahresabrechnung ab.
  • Wohnflächenangaben weichen von denen in der Vorjahresabrechnung ab.
  • Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.

Bei Fragen zur Einsparung von Heizkosten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400.