Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, bei allen Aktivitäten ihrer Freunde dabei sein zu können. Selbst dann, wenn das Geld in ihren Familien aufgrund eines geringen Einkommens knapp ist oder sie Sozialleistungen beziehen. Dies ist eines der wichtigsten Ziele des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes (kurz BuT).
„Uns ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen, die Anspruch auf diese Unterstützung haben, auch wirklich davon erfahren und die Angebote rund um Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nutzen“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und für den Eigenbetrieb „Neue Wege“ zuständige Dezernentin, Angelika Beckenbach. „Deshalb möchten wir erneut alle Bürgerinnen und Bürger auf das Bildungs- und Teilhabepaket hinweisen. Bitte scheuen Sie sich nicht und wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Team für Bildung und Teilhabe.“
Das BuT bietet zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder beim Mittagessen in den Schulmensen. Auch die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Verein oder für die Teilnahme an einer Freizeit können übernommen werden. Das BuT soll dabei möglichst vielen Leistungsberechtigten die Chance bieten, Dinge zu tun, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen vielleicht nicht möglich gewesen wären.
Die Leistungen des BuT umfassen die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern – und das ohne Eigenanteil der Eltern. Ebenso werden bei Leistungsberechtigten in der Sekundarstufe 2 die Kosten für Fahrkarten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen. Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag wird dabei pauschal ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte einen Pauschalbetrag, der für die Beschaffung von Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres gezahlt wird. Aktuell erhalten leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler dafür pro Kalenderjahr insgesamt 195 Euro: 130 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 65,00 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Mitunter entstehen bei Kindern Lernrückstände aus den unterschiedlichsten Gründen, die es aufzuholen gilt. Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen trotzdem ihre Bildungsziele erreichen können, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Unterstützung. Hier kann eine außerschulische Lernförderung beantragt werden. Dabei sind die schulischen Angebote weiterhin vorrangig.
Damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen das BuT nutzen und um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten, wurde das Verfahren für die Leistungsbeantragung bereits 2019 vereinfacht. So müssen Eltern und Erziehungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG erhalten, keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Zudem können Leistungen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden – etwa dann, wenn zum Schuljahresbeginn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.
Berechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten beziehungsweise deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld (BKGG) beziehen. Die Bearbeitung der Anträge für alle genannten Anspruchsberechtigten erfolgt im Kreis Bergstraße zentral beim Eigenbetrieb des Kreises „Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter“. Für Rückfragen steht das Team Bildung und Teilhabe unter der Hotline 06252 / 156 500 gerne zur Verfügung. Auch auf der Internetseite www.bildungspaket.neue-wege.org finden Interessierte weitergehende Informationen, auch in mehreren Fremdsprachen. Hier stehen zudem alle nötigen Formulare zum Download bereit.
Anlässlich der Übergabe einer Landesförderung von insgesamt rund 60.000 (59.539) Euro zur Unterstützung digitaler Elemente bei der Vereinsarbeit, erklärte die Hessische Familien- und Sportministerin Diana Stolz: „Das Ehrenamt ist einer der tragenden Pfeiler unserer Gesellschaft. Deswegen unterstützen wir die wertvolle Arbeit dieser Menschen, die sich unentgeltlich in ihrer Freizeit für andere einbringen, von Seiten der Landesregierung. Vielfach kann die Digitalisierung bei der Arbeit entlasten. Deswegen helfen wir mit unserer Förderung über das Hessische Digitalministerium, neue Technik in die Vereine zu bringen. So können die Menschen, die sich oft schon weit über das normale Maß hinaus engagieren, darauf konzentrieren, Menschen zusammenzubringen und Gemeinschaft zu stärken", betonte die Ministerin.
Stolz überreichte sechs Bescheide aus demFörderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ an gemeinnützige Vereine: Odenwaldklub e.V. (8.810 Euro), Reit- und Fahrverein Biblis e.V. (12.075 Euro), Freiwillige Feuerwehr Lorsch e.V. (14.500 Euro), Gesangsverein Harmonie Fehlheim e.V. (6.196 Euro), DLRG Ortsverband Lampertheim e.V. (8.958 Euro), Turnverein 1906 Groß-Rohrheim e.V. (9.000 Euro).
Landrat Christian Engelhardt: „Es sind Menschen, die ehrenamtlich ihre Zeit und ihr Herzblut investieren, die unseren Kreis lebendig halten. Ohne diese gelebte Solidarität wäre eine funktionierende Gesellschaft nicht vorstellbar. Deswegen gilt es auf allen Ebenen anzupacken, damit Vereine die Herausforderungen unserer Zeit gut meistern können. Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert“ liefert hierzu genau den richtigen Ansatz, denn digitale Werkzeuge sind wie ein Turbo für das Ehrenamt – sie sparen Zeit, vereinfachen Abläufe und öffnen die Türen zu einer jüngeren Generation. Die Digitalisierung ist kein Luxus – sie ist die Voraussetzung, damit unsere Gesellschaft – und somit auch das Ehrenamt - zukunftsfähig bleibt.“
Mit der Zuwendung unterstützt die Hessische Landesregierung gemeinnützige Vereine bei ihren Digitalisierungsvorhaben und -projekten. So wird der traditionsreiche Turnverein 1906 Groß-Rohrheim e.V. beispielsweise seine Vereinsverwaltung digitalisieren, der DLRG Ortsverband Lampertheim plant im Rahmen seines Vorhabens „Büro 4.0.“ das Vorstandsbüro zu digitalisieren und ergänzende Lademöglichkeiten für mobile Geräte zu installieren. Die Freiwillige Feuerwehr Lorsch wird ihre digitale Infrastruktur durch die Anschaffung neuer Hard- und Software modernisieren.
Noch bis 31. August können Vereine beim Hessischen Heimatministerium Unterstützung beantragen
Die Resonanz der hessischen Vereine ist groß: Nach knapp sechs Monaten haben rund 150 Vereine aus den Bereichen Mundart, Brauchtum, Tradition, Fastnacht, Trachten und Volkstanz einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für ihre Vereinsarbeit beim Hessischen Heimatministerium gestellt. „Es ist wirklich großartig, dass so viele Vereine aus ganz Hessen durch diese Unterstützung ihre Projekte realisieren können“, freut sich Heimatminister Ingmar Jung über den großen Zuspruch aus der Vereinslandschaft.
Mit der Brauchtumsförderung der Hessischen Landesregierung haben Vereine aus diesem Bereich 2025 erstmals die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre ehrenamtliche Arbeit zu erhalten. „Wir unterstützen gezielt Projekte, die allesamt hessisches Brauchtum fördern und stärken: von der Nachwuchswerbung, über die Ausstattung von Fastnachtsvereinen, bis hin zu Volkstanzveranstaltungen, Musikkapellen und vieles mehr“, erklärt Heimatminister Ingmar Jung.
Das Hessische Heimatministerium fördert dabei Projekte mit einem Landeszuschuss von 30 Prozent mit maximal 4.000 Euro. Die hierfür vorgesehenen Mittel sind aufgrund der hohen Nachfrage bald ausgeschöpft. Noch bis 31. August können Vereine im Rahmen der Brauchtumsförderung Anträge per E-Mail an brauchtumsfoerderung@landwirtschaft.hessen.de senden.
Förderanträge müssen folgende Informationen bzw. Dokumente beinhalten:
Die Förderung soll auch 2026 fortgesetzt werden.
Sonnenschutz für Schulen im Einklang mit Denkmalschutz installiert
Der Kreis Bergstraße setzt ein starkes Zeichen für moderne Lernbedingungen und den Erhalt historischer Bausubstanz: In einem beispielhaften Projekt wurden mehrere Schulen mit außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet – und das im Einklang mit dem Denkmalschutz. Die Maßnahmen verbessern nicht nur das Raumklima, sondern ermöglichen auch einen zeitgemäßen Unterricht in denkmalgeschützten Gebäuden.
Nach intensiver Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und sorgfältiger Planung durch die beauftragten Architekten konnten für alle betroffenen Schulen Genehmigungen eingeholt werden. Besonders hervorzuheben ist die Kirchbergschule in Bensheim, bei der neben der Montage der Sonnenschutzanlagen auch ein umfassender Fenstertausch mit neuen Holzfenstern erfolgt – alles unter Berücksichtigung der historischen Fassaden.
„Der Schulbau und die Instandhaltung unserer Bildungsstätten sind für mich zentrale Zukunftsaufgaben. Mit diesem Projekt zeigen wir, dass sich Denkmalschutz und moderne Anforderungen nicht ausschließen, sondern gemeinsam gedacht und umgesetzt werden können“, betont Landrat Christian Engelhardt.
Bereits 2024 wurde die Hemsbergschule in Bensheim ausgestattet. In den Sommerferien 2025 folgten die Schillerschule in Viernheim sowie die Schillerschule in Lampertheim. Die Goetheschule in Viernheim wird in den nächsten Wochen ebenfalls ausgestattet. Parallel dazu läuft der Fenstertausch an der Kirchbergschule, abgestimmt mit der Schulleitung. Die sechste Schule, die Schlossbergschule in Auerbach, befindet sich in der Planungsphase – die Umsetzung ist für 2027 vorgesehen.
„Eine Förderung gibt es für das Projekt leider nicht und der Kreis Bergstraße trägt die Kosten vollständig selbst. Doch die Vorteile der neuen Sonnenschutzanlagen sind deutlich spürbar: Die Räume heizen sich im Sommer weniger auf, was den Unterricht erheblich erleichtert. Zudem ermöglichen die individuell steuerbaren Lamellen eine bessere Abdunkelung bei der Nutzung digitaler Tafeln – ohne Einschränkungen bei der Belüftung“, betont Landrat Engelhardt.
Die Kosten variieren je nach Aufwand und Gebäudegröße:
Goetheschule Viernheim: ca. 150.000 €
Schillerschule Lampertheim: ca. 160.000 €
Schillerschule Viernheim: ca. 300.000 €
Hemsbergschule Bensheim: ca. 50.000 €
Kirchbergschule Bensheim: ca. 1.300.000 €
Schlossbergschule Auerbach (geschätzt): ca. 1.300.000 €