Zu den wichtigsten Aufgaben des Jugendamtes im Landkreis Bergstraße zählt es, wirksame Strukturen für den bestmöglichen Kinderschutz vorzuhalten. Hierzu hat der Jugendamtsleiter Kai Kuhnert gemeinsam mit der Ersten Kreisbeigeordneten Diana Stolz von Anbeginn ihrer gemeinsamen Dienstaufnahme im Jahr 2016, sehr viel getan: die dazu notwendigen Strukturen kontinuierlich optimiert, Multiplikatoren gewonnen, Fortbildungen und Maßnahmen implementiert, Abläufe angepasst, Schnittstellen verbessert, Wissensmanagement interdisziplinär weiterentwickelt, neue Kooperationen initiiert, Personalstellen für neue Aufgaben im Kinderschutz geschaffen und ein kreisweit verlässliches Kinderschutz-Netzwerk kontinuierlich ausgebaut. Denn: Beide, Stolz und Kuhnert, verbindet von Anbeginn ihrer gemeinsamen Arbeit der Wunsch, immer mehr Kinder, die von Gewalt und Vernachlässigung in ihrer Entwicklung bedroht sind, durch gezielte Maßnahmen noch wirksamer schützen zu können.
Das dies in den letzten Jahren durchaus gelungen sein dürfte, zeigen die Eingänge der Hinweise beim Jugendamt, auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Die Zahl der gemeldeten Fälle hat sich von 2016 bis 2021 fast verdreifacht. So gingen im Jahr 2021 500 Hinweise auf mögliche Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen beim Jugendamt ein. „Es ist wichtig, möglichst viele Fälle aus dem Dunkeln ins Hellfeld zu bekommen und dadurch Kinder, die in ihrer Entwicklung bedroht sind, zu schützen, aber auch den Eltern nach Möglichkeit präventive Hilfe anzubieten, so dass sie in der Folge wieder verantwortlich für ihr Kinder sorgen können“, so Diana Stolz.
„Auch im Landkreis Bergstraße gibt es Situationen, in denen Kinder psychische oder physische Gewalterfahrungen machen oder sexuell missbraucht und vernachlässigt werden. Umso besser ist es, dass es mit dem Jugendamt eine Institution gibt, die in solchen Situationen die Rechte der Kinder wahrt und sie schützt“, so Kai Kuhnert, Leiter des Jugendamtes.
Natürlich kann dies nicht allein gelingen und deshalb sind durch den Einsatz von Stolz und Kuhnert und gemeinsam mit den handelnden Mitarbeitenden im Jugendamt sowie mit den Kooperationspartnern, in den vergangenen Jahren Netzwerke entstanden, die gerade in der Pandemiesituation ihre Wirksamkeit entfaltet haben. Zu nennen ist hier unter anderem die bereits im Jahr 2017 abgeschlossene Vereinbarung mit der Gewaltschutzambulanz Heidelberg, in dessen Folge, ein landesweites Modellprogramm, zunächst in Baden-Württemberg, zur Begutachtung von Kindern mit Gewalterfahrung entstanden ist. „Diese Vereinbarung hat sich in den letzten Jahren mehrfach bewährt, sei es, wenn darum gegangen ist, Verletzungs- oder Misshandlungsspuren gerichtsfest zu dokumentieren oder aber auch Eltern oder Verwandte zu entlasten“, so Sabrina Weiher, stellvertretende Fachbereichsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Jenem Dienst im Jugendamt, der mit seinem circa 30 Mitarbeitenden, Tag und Nacht das Kindeswohl absichert. Denn das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden.
Das Gesetz regelt, welche Schritte die Mitarbeitenden des Jugendamtes verbindlich einzuhalten haben. Dazu gehört unter anderem, dass jede eingehende Meldung, egal auf welchen Weg sie den Mitarbeitenden zu Kenntnis gelangt, überprüft und schriftlich dokumentiert werden muss. Außerdem verschaffen sich die Fachkräfte in der Regel einen ersten persönlichen Eindruck davon, wie es den Kindern zu Hause geht. Dies geschieht je nach Einschätzung der Gefahrenlage, mit oder ohne Ankündigung des Hausbesuches. Diana Stolz weiß: „Dies stellt für die Mitarbeitenden eine hohe fachliche und persönliche Herausforderung dar. Ihnen gebührt dafür Dank und Anerkennung.“
Aber auch weitere Netzwerkstrukturen und Vereinbarungen zum Erkennen von Kindeswohlgefährdungssituationen im Kreis Bergstraße, beispielwiese mit Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen, Sportvereinen, Trägern der freien Jugendhilfe, Gesundheitsfachkräften, Ärzten und dem staatlichen Schulamt, haben dazu beigetragen, einen aktiven Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. „Kinderschutz lebt von handelnden Personen und ist nicht nur Sache von Institutionen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Stolz. Sie betont deshalb: „Es ist wichtig, dass jeder genau hinschaut und sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt, wenn er sieht, dass es Kindern nicht gut geht. Dies ist kein Anschwärzen, sondern hilft den Kindern, die sich selbst keine Hilfe holen können.“ Auch Kuhnert weist darauf hin: „Es geht dem Jugendamt nicht darum, Kinder aus den Familien heraus zu holen, sondern vielmehr darum, gemeinsam mit den Eltern Lösungen zu finden und das Kindeswohl am besten dauerhaft im häuslichen Umfeld zu sichern.“ Dezernentin Stolz betonte zudem, dass „Erziehung keine leichte Aufgabe“ sei und Eltern das Recht auf unterschiedliche Hilfe und Unterstützungsangebote im Jugendamt hätten.
Um auch zukünftig den wachsenden Herausforderungen gerecht werden zu können, wurde kürzlich ein Kinderschutzteam im Allgemeinen Sozialen Dienst geschaffen, welches während der Dienstzeiten des Jugendamtes unter der Rufnummer 06252/154188 erreichbar ist. Außerhalb dieser Zeiten steht ein Rufbereitschaftsdienst, der über die Polizei erreichbar ist, zur Verfügung. „Wir haben in den letzten Jahren viel bewegt und werden auch zukünftig alles dafür tun, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Landkreis höchste Priorität hat. Wir haben eine gute Kooperationsstruktur und sehr gute Netzwerke. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken“, so Diana Stolz. „Wir werden auch in Zukunft leider nicht alles verhindern können, aber wir wollen zumindest im Vorfeld alles getan haben, was in unserer Macht steht, um Kinder zu schützen“, so Jugendamtsleiter Kuhnert abschließend.
Die nächste Fischerprüfung findet am Mittwoch, 16. November 2022, um 13:30 Uhr, beim Kreis Bergstraße, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim statt.
| Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizufügen: | |
| 1. | Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang |
| 2. | Nachweis über die bezahlte Prüfungsgebühr |
| 3. | Führungszeugnis (entfällt bei Personen unter 14 Jahren) |
| 4. | Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (bei Personen unter 18 Jahren) |
Die Prüfungsgebühr beträgt 40,00 € und das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung mit den vollständigen Unterlagen muss spätestens am 19. Oktober 2022
bei der Fischereibehörde vorliegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge für die Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Unterlagen unvollständig sind.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Teilnehmerzahl am Prüfungstermin aufgrund der Coronapandemie möglicherweise begrenzt ist.
Heppenheim, 02.08.2022
Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu tausenden Badeunfällen, die mitunter auch tödlich enden. So ertranken hierzulande laut statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr mindestens 299 Personen. 2020 kosteten Badeunfälle mindestens 378 Menschen das Leben. Dabei ist das Gefahrenpotential in den letzten Jahren eher gestiegen: So konnten zahlreiche Kinder pandemiebedingt – unter anderem aufgrund von Schwimmbadschließungen – nicht schwimmen lernen. Zudem wurden aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren kaum Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer ausgebildet. Hier soll nun gegengesteuert werden. Mit Schwimmkursen für Kinder, aber vor allem auch durch verstärkte Bemühungen, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern zu gewinnen und auszubilden.
„Machen Sie unsere Badeseen und Schwimmbäder sicherer – werden Sie Rettungsschwimmer!“, appelliert auch Landrat Christian Engelhardt an die Bergsträßerinnen und Bergsträßer. Dabei ging er bereits mit gutem Beispiel voran: Vor kurzem unterstützte er eine Aktion von HR3 und DLRG Hessen und absolvierte selbst einen Rettungsschwimmkurs. Hier lernte er unter anderem, wie man einen Menschen im Wasser transportiert oder wie man sich aus der Umklammerung einer in Panik geratenen Person befreit. „Mehr als 50.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden leisten die Mitglieder der DLRG alleine in diesem Jahr. Das ist enorm. Danke an alle Aktiven für ihren lebenswichtigen unermüdlichen Einsatz“, betont Landrat Engelhardt.
Weitere Informationen zum DLRG Kreisverband Bergstraße und zu Ausbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten unter https://kv-bergstrasse.dlrg.de.
Im August waren im Kreis Bergstraße 5.970 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen um 410 Personen bzw. um 7,4 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Arbeitslosenzahl um 12,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag bei 4,0 Prozent (Vorjahr: 3,6 Prozent). Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 5,1 Prozent, deutschlandweit bei 5,6 Prozent. Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Kreis Bergstraße ist darauf zurückzuführen, dass nach wie vor Geflüchtete aus der Ukraine in die Betreuung des kommunalen Jobcenters überführt wurden. Denn: Durch den sogenannten Rechtskreiswechsel der Geflüchteten, gelten sie ab diesem Zeitpunkt als arbeitslos.
Auf der Suche nach einem Job sind nicht nur Menschen, die bereits lange Zeit in Deutschland leben, sondern auch solche, die aus verschiedenen Gründen ihre Heimat verlassen mussten und bei ihrem Neustart mit vielen Fragen in punkto Arbeit und Beruf konfrontiert werden. Bereits 2016 wurde daher beim kommunalen Jobcenter Neue Wege aufgrund des großen Flüchtlingsstroms das niedrigschwellige Beratungsangebot ‚NAVI Bergstraße‘ ins Leben gerufen, welches je zur Hälfte aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und von Neue Wege finanziert wurde. Der Name ist hier Programm: ‚NAVI Bergstraße‘ navigiert die arbeitsuchenden Geflüchteten durch die verschiedenen Fragen rund um das Thema „Arbeiten in Deutschland“. Zusätzlicher Vorteil: Arbeit unterstützt auch den Integrationsprozess. Ursprünglich als Lotse im „Dschungel der Bürokratie“ im Sinne der Integration gedacht, wurde NAVI mit viel Fachkompetenz und Herz schnell zu einem Beratungsangebot rund um alle Fragen zum neuen Leben in Deutschland. Dabei wurde das Programm stets an die sich ändernden Bedürfnisse der Geflüchteten angepasst und so hat sich der Beratungsprozess im Laufe der Zeit in Richtung Sprachkurssteuerung, Berufsorientierung und Qualifizierungsberatung entwickelt. Auch zukünftig wird das Beratungsangebot stetig weiterentwickelt, um den Geflüchteten die bestmögliche Unterstützung bieten zu können.
„Das aktuelle Weltgeschehen führt uns vor Augen, wie wichtig solche Angebote für alle Geflüchteten sind. Von diesem Angebot profitieren derzeit natürlich auch die zahlreichen Ukrainerinnen und Ukrainer, die zu uns in den Kreis gekommen sind. Wir können stolz sein, dass unser kommunales Jobcenter stets auf die aktuellen Bedürfnisse der Menschen an der Bergstraße reagiert und ihr Beratungsangebot dementsprechend anpasst und erweitert“, lobt die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz.
‚NAVI Bergstraße‘ ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Integrationsberatung des Kreises und wird seit dem Auslaufen der Förderung durch den europäischen Sozialfond Mitte 2022 von Neue Wege getragen. „Das Programm ‚NAVI Bergstraße‘ ist aus dem Portfolio der Beratungsangebote nicht mehr wegzudenken“, bestätigt auch die Dezernentin.
NAVI bietet allen geflüchteten Menschen in Betreuung der kommunalen Jobcenter in Heppenheim, Bürstadt, Mörlenbach und Viernheim ein kompetentes Beratungsangebot. Alle Infos sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: NAVI Bergstraße - Neue Wege in den Arbeitsmarkt (neue-wege.org).