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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl 2021 - Nachrücken von Bewerbern

Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag von Profil Hirschhorn gewählte Bewerberin Dr. Irmtrud Wagner hat auf die weitere Ausübung ihres Mandats als Stadtverordnete verzichtet. Sie scheidet damit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) aus.

Gemäß § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBI. I S. 871), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages von Profil Hirschhorn, Prof. Dr. Christian Minuth, Ritterweg 9, 69434 Hirschhorn (Neckar) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) nachrückt, der das Mandat annahm.

Gemäß § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26.03.2000 (GVBI. I S. 198, 233) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2020 (GVBI. I S. 367) mache ich dies öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Hirschhorn (Neckar) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichneten Wahlleiter einzureichen.

Hirschhorn (Neckar), 02.09.2022

Gez. Arne Endreß
Gemeindewahlleiter