Titel Logo
Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 36/2022
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

FAQ mit den Anwohnern der Brentanostraße/Ersheim bezüglich der Ampelregelung Brentanostraße/Bundesstraße

Am 22.08.2022 fand ein Gespräch zwischen der Stadt Hirschhorn und den Anwohnern der Brentanostraße/Krautlachenweg statt. Das Gesamtfazit war zu großen Teilen positiv. Es wurden dort allerdings von Seiten der Anwohner zahlreiche Fragen gestellt, welche nun von HessenMobil wie folgt beantwortet wurden:

Aus Fahrtrichtung Eberbach sollte im Tunnel nochmal mit einem Warnhinweis „Achtung Ampel“ o. ä. hingewiesen werden, ist dies möglich?

Das VZ 131 (Lichtzeichenanlage) ist gem. VZ Plan 3.5 aus allen Richtungen vor der prov. Lichtsignalanlage am westlichen Tunnelportal vorhanden. Der aus Richtung Eberbach kommende Verkehr soll vor dem Tunnel anhalten. Im Tunnel soll nur der Verkehr anhalten, welcher am Signal vor dem Tunnel noch in letzter Sekunde vor Rot weiterfährt bzw. zu langsam ist und es während der Freigabephase nicht durch den kompletten Tunnel schafft. Im Tunnel wurde schon VZ 124 (Stau) aufgestellt. Gemäß Befahrung ist der Signalgeber hinter dem westlichen Tunnelportal bereits im Tunnel zu sehen.

Des Weiteren wird in Frage 7 nach der Aufstellung einer weiteren Verkehrszeichenkombination im Tunnel gefragt. Wir weisen darauf hin, dass die prov. Beschilderung nur auf dem Notweg im Tunnel aufgestellt werden kann und somit im Ereignisfall auf dem Fluchtweg steht. Deshalb sollten nach Möglichkeit nur die wirklich notwendigen VZ im Tunnel aufgestellt werden, was aus unserer Sicht mit VZ 124 und 274-50 gegeben ist. Deshalb kann Hessen Mobil der weiteren Aufstellung von VZ im Tunnel nicht zustimmen.

Es schlängelt sich der ganze Motorradwochenendverkehr durch die Brentanostraße, ist es möglich die Brentanostraße für Motorräder zu sperren?

Die Entscheidung und Prüfung von Sperrungen von Straßen obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Hessen Mobil ist eine Straßenbaubehörde. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Brentanostraße sollte die Stadt Hirschhorn sein. Deshalb stimmen Sie sich bitte mit der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde vom Kreis Bergstraße sowie ggf. auch mit der benachbarten Straßenverkehrsbehörde vom Rhein-Neckar-Kreis ab, ob eine Sperrung für Motorräder möglich ist.

Hessen Mobil gibt dabei zu bedenken:

-

Für eine Sperrung für Motorräder müssen Grundvoraussetzungen (Unfallauffälligkeit, Lärmbelastung) erfüllt sein

-

Für alle Anwohner mit Motorrad in der Brentanostraße, müssten Sie eine Ausnahmegenehmigung erteilen

-

Alle weiteren Anwohner mit Motorrad aus Ersheim sowie auch aus dem benachbarten Moosbrunn müssten die Umleitung über Eberbach fahren

-

Eine Sperrung der Brentanostraße für Krafträder kann dazu führen, dass diese verbotenerweise über den Gehweg/Notweg der Wehrbrücke fahren

-

Motorradverkehr aus Richtung Moosbrunn müsste dann in Ersheim vor der Wehrbrücke wenden und zurück fahren

-

Für die Rettungszufahrt/Brentanostraße sind bereits eine Durchfahrtsbeschränkung, eine Breitenbeschränkung sowie eine Höhenbeschränkung angeordnet, sodass auf der B37 schon sehr viele Vorschriftszeichen stehen. Wenn noch ein weiteres Verbotszeichen angebracht wird, stellt sich die Frage wo dies noch aufgestellt werden soll (unter Beachtung der Vorgaben für Häufung von Verkehrszeichen) und ob dies dann noch von Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen wird

Es fahren einige Schwerlasttransporte und Baustellenfahrzeuge durch die Brentanostraße zur Wehrbrücke um dort Arbeiten zu verrichten oder anzuliefern, dies sollte tunlichst vermieden werden (Ausnahmegenehmigung erforderlich). Hinweis von HessenMobil, dass die reguläre Umleitung zu fahren ist.

Das Sachgebiet Bau hat den Auftragnehmer nochmal darauf hingewiesen. Wenn dies keine Wirkung erzielt dann hilft nur Kontrolle und Verwarnung.

In der Brentanostraße wurde ein VZ „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20“ aufgestellt, dies sollte wiederholt werden.

Gemäß Verkehrskonzept Pläne 3.3 + 3.4 sind in der Brentanostraße und Krautlachenweg in Richtung K38 fünf VZ 274-20 und in Richtung B37 fünf VZ 274-20 vorgesehen. Die VZ wurden nach jeder Einmündung bzw. an Standorten wo das Bestands-VZ 274-30 ausgekreuzt wurde, eingeplant. Gemäß RSA sind Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Baustellen über 1000m alle 500m zu wiederholen. Die Länge der eingerichteten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20km/h beträgt ungefähr 1000m. Da in jeder Fahrtrichtung fünf VZ stehen sind die Vorgaben der RSA eingehalten. Das SG Bau hat den Verkehrssicherer beauftragt dies zu kontrollieren und wir haben die Rückmeldung erhalten, dass alle vorgesehenen VZ 274-20 stehen.

Ist es möglich den Fußweg auf der Brücke in der Breite, ggf. auf die Fahrbahn zu erweitern, zumindest örtlich in den Abschnitten, in denen nicht gebaut wird.

Das ist nicht möglich, da die gesamte Fahrbahnbreite für z.B. Anlieferungen und Standplätze/Fahrwege für den Mobilkran benötigt wird.

Zwischen ca. 4-5:00 Uhr in der Frühe, gibt es an der Ausfahrt zur Bundesstraße Rotphasen der Ampel mit bis zu 15 Minuten Länge. Hier sollten die Schaltzeiten nochmal angepasst werden.

Den für die prov. LZA am westlichen Tunnelportal verantwortlichen Kollegen ist keine Störung bekannt. Die SM Beerfelden wird dies nochmal überprüfen. Wenn eine Störungsmeldung an die Signalbaufirma gesendet wird und jemand herausgeschickt wird, dann kommen für den Kostenträger Kreis Bergstraße zusätzliche Kosten hinzu. Es fehlt eine präzise Auskunft, ob diese lange Rotphase jeden Morgen auftritt oder nur einmal aufgetreten ist. Wir weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge bis an die Haltelinie heranfahren müssen, da sie sonst ggf. nicht von der Kamera erfasst werden, wenn sie zu weit vor der Haltelinie stehen. Wenn es immer bei der gleichen Person auftritt, kann dies eine Begründung für die lange Rotphase sein. Sofern sich die Beschwerden von mehreren unterschiedlichen Personen häufen sollten, bitten wir um erneute Mitteilung.

Ist es möglich, von Eberbach kommend ein VZ aufstellen „Gefährliche Ausfahrt“?

Da die Einmündung der Rettungszufahrt mit einer prov. Lichtsignalanlage geregelt wird, kann hier keine gefährliche Ausfahrt erkannt werden. Wenn die Fahrzeuge aus der Rettungszufahrt ausfahren, dann haben alle anderen Richtungen auf der B37 ein rotes Signal. Weiterhin verweisen wir auf die Anmerkungen zu Frage 1 bzgl. der Aufstellung von weiterer Beschilderung im Tunnel.

Ist es evtl. möglich einen Verkehrsspiegel auf der Bundesstraße aufzustellen, da bei der Ausfahrt aus der Brentanostraße auf die Bundesstraße null Sicht in Richtung Eberbach besteht?

Verkehrsspiegel zählen nicht als Straßenausstattung nach StVO und sind Sache der Kommune. Hessen Mobil stellt grundsätzlich keine Verkehrsspiegel auf. Es wird keine Begründung gesehen, an einer signalisierten Einmündung einen Verkehrsspiegel aufzustellen.

B45 Wegweiser teilweise noch Zielangaben Richtung Ersheim (siehe Bild).

Im Verkehrskonzept sind in Plan 3.7 die Auskreuzungen dargestellt. Für die benannten Wegweiser (Standorte B + C) sind auch Auskreuzvorrichtungen für die Ziele Industriegebiet Ersheim und Ersheimer Kapelle vorgesehen. Das SG Bau hat den Verkehrssicherer um Überprüfung geben. Nach dessen Auskunft wurden die Auskreuzvorrichtungen angebracht, fehlen allerdings zwischenzeitlich und es werden wieder welche nachgerüstet.

Sofern sich an den Bauzeiten etwas ändert, wird um zeitnahe Mitteilung von Seiten HessenMobils gebeten.

Anmerkung der Stadt: Derzeit sind von Seiten HessenMobil keine Verzögerungen bekannt.

Ferner werden von städtischer Seite folgende Maßnahmen umgesetzt:

-

Verstärkte Geschwindigkeitsmessungen im Tempo „20“ Bereich

-

Aufstellen von Warnbaken vor klappernden Kanaldeckeln, sofern die Mindestfahrbahnbreite von drei Metern eingehalten werden kann.