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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 37/2022
Aus dem Rathaus
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Einwohnerwohnermelde-/Bürgeramt: Führerscheinumtausch

Gerne weisen wir hiermit die Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 1959-1964, die noch einen Papierführerschein besitzen, auf die bevorstehende Umtauschfrist ihres Führerscheins bis 19.01.2023 hin.

Aufgrund des hohen Aufkommens kann es von der Antragstellung bis zur Auslieferung des neuen EU-Kartenführerscheins aktuell zu Wartezeiten von bis zu drei Monaten kommen.

Bitte vereinbaren Sie daher für den Umtausch unbedingt vorab einen Termin bei Tatjana Gruneberg unter Tel. 06272 / 923 110 oder tatjana.gruneberg@hirschhorn.de. Sollten Sie uns während der Sprechzeiten nicht erreichen, so befinden wir uns in einem Kundengespräch und rufen zurück, sobald uns das möglich ist.

Fristen für den Umtausch

Bis 2033 muss jede Fahrerlaubnis, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Papierführerscheine (grau oder rosa)

Für die Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers maßgeblich. Hierfür ist folgende Tabelle zu beachten:

Kartenführerscheine

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis zu beachten. Hierfür gilt folgende Tabelle:

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine beträgt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre!

Gebühren
  • Führerscheinumtausch 25,30 €
  • Verwaltungsgebühren 8 €
Was ist mitzubringen?
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto