Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachungen eingestellt ist:
19-018. Sitzung des Kreistages des Kreises Bergstraße am 16. September 2024
Heppenheim, den 28.08.2024
Joachim Kunkel
Kreistagsvorsitzender
Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken einer Bewerberin
Hinweis: Die Bekanntmachung kann während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung bei der Kreiswahlleitung (Gräffstraße 5, Heppenheim) eingesehen werden.
Keine Anleinpflicht mehr innerhalb geschlossener Ortschaften / Bestimmte Jagdarten unter Auflagen möglich / Erleichterungen bei der Ernte / Neue Allgemeinverfügung ab 11.9. über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar / Lfd. Nr. 216 / 2024
Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine neue, zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Die 9. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Gebietsfestlegung der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone des Landkreises Bergstraße vom 16.08.2024 und die 6. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern innerhalb der Restriktionszone des Landkreises Bergstraße vom 16.08.2024 werden aufgehoben und durch die neue Allgemeinverfügung ersetzt.
Diese wird am 11.09.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone, des neu eingerichteten Kerngebietes und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen, auch solche, die die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern betreffen.
Das Gebiet, das als Sperrzone festgelegt ist, bleibt dagegen unverändert. Es sind damit nach wie vor alle Kommunen des Kreises bis auf Hirschhorn und Neckarsteinach ganz oder teilweise betroffen. Das Kerngebiet betrifft ganz oder teilweise die Kommunen Biblis, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Einhausen, Bürstadt, Lorsch, Bensheim und Zwingenberg.
„Die aktuelle Entwicklung mit dem Fund eines weiteren ASP-positiven Wild-schweins in der Nähe von Riedrode macht die Einrichtung eines Kerngebietes im Kreis Bergstraße erforderlich“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In der Kernzone wird unter anderem durch Einschränkungen der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten versucht, die Beunruhigung des Schwarzwildes und damit die Ausbreitung der Seuche weiter zu verhindern. Andererseits können – als Folge der Maßnahmen der letzten Wochen und Monate – Lockerungen in der Sperrzone II sowohl für Hundehalter, als auch für Landwirte und Jäger umgesetzt werden. Daher möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten, insbesondere den Landwirten und Jägern, für den kontinuierlichen Austausch sowie die gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit danken.“ Unter anderem mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können.
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Hinblick auf die Lageentwicklung vorgenommen:
Die neue Allgemeinverfügung ist hier zu finden: www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen.
Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen von den Gebieten der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de.