Im Zuge der Gegenreformation der Karmeliter lebten nur noch wenige Protestanten in der Stadt. Mit dem Übergang an Hessen stieg ab dem Jahre 1803 durch Beamte und Dienstboten die Anzahl der evangelischen Gläubigen, weshalb ab 1828 die Versehung von Neckarsteinach aus erfolgte. Mitte des 19. Jahrhunderts richtete man einen Betsaal im Schloss ein und berief einen Geistlichen. Dies war für die Gemeinde ein wichtiges Ereignis, da nach über 200 Jahren wieder ein evangelischer Gottesdienst in Hirschhorn stattfand. Ein weiterer bedeutender Schritt war 1860 die Zuordnung der evangelischen Filialgemeinde Langenthal nach Hirschhorn, die zuvor durch den Pfarrer des badischen Ortes Heddesbach versehen worden war.
Das im neugotischen Stil gebaute evangelische Gotteshaus wurde am 7. November 1892 in Gegenwart des hessischen Großherzogs Ernst Ludwig geweiht. Die heute von Pfarrer Alexander Muth betreute Kirchengemeinde feierte im Juli 2023 das 130-jährige (+ 1) Jubiläum nach.
Neben Katholiken und Protestanten, gab es ab dem 17. Jahrhundert auch eine jüdische Gemeinde. Das Bethaus befand sich zwischen 1830 bis zum Verkauf im Juni 1938 im Anwesen Hauptstraße 50, woran heute eine Gedenktafel erinnert.
Mit Erlaubnis der Stadtherren legte man um 1700 einen jüdischen Friedhof am „Schloßberg“ an. Es handelte sich um einen Verbandsfriedhof, weshalb dort auch jüdische Bürger aus Eberbach, Neckarsteinach, Strümpfelbrunn und Zwingenberg beigesetzt wurden.
Neben dem jüdischen Bethaus, sind in der Hirschhorner Altstadt zahlreiche Fachwerkhäuser erhalten, die der Altstadtverein mit Informationstafeln versah. Nachfolgend gehe ich auf drei besondere Bauten ein.
Wer aufmerksam durch die Altstadt spaziert, dem fallen die Hauszeichen an verschiedenen Gebäuden auf. Bemerkenswert sind die Zeichen der Flößer, Schiffer und Fischer, die mit Flößerhaken, Ankern oder Fischen von der einstigen Bedeutung dieser Berufe zeugen. Der Überlieferung nach wurde das Haus in der Hirschgasse 16 um 1610 durch den reichsten Fischer erbaut. Die Fischerei war im 17. Jahrhundert ein lohnendes Geschäft. Beispielsweise hatte der Fischer Hans Georg Kern 1694 ein Vermögen von 267 Gulden, während es Handwerksmeister in der Regel auf 100 bis 200 Gulden brachten.
Die damaligen Fischer dachten nachhaltig: Sie regelten durch Fischerordnungen die Fangquoten und die Netzgröße, um die Fischbestände für ihre Kinder und Enkel zu sichern.