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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 38/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen zur Briefwahl der Landtagswahl 2023

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.

Dazu müssen sie im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar) einen Wahlschein entweder persönlich oder schriftlich oder über die Homepage der Stadt www.hirschhorn.de mit Hilfe ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen – siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Wir versenden den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift). Die Unterlagen können auch persönlich bei uns (2. OG, Zimmer 2.04, im Rathaus) abgeholt werden, in diesem Fall können sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (6. Oktober) bis 13:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Für weitere Auskünfte zur Briefwahl steht Ihnen das Wahlamt, Tel. 923 132, gerne zur Verfügung.