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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 38/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Hirschhorn ist eine Kleinstadt mit 3.473 Einwohnern (Stand: 31.12.2023) und liegt im Hessischen Odenwald. Mit dem benachbarten Neckarsteinach bildet es im Neckartal den südlichsten Teil Hessens. Bei Hirschhorn kürzt die B 37/B 45 über zwei Brücken und einen Tunnel die große Flussschleife des Neckars ab und seit 1933 gibt es die Hirschhorner Neckarstaustufe mit Schleuse. Das Bauwerk dient gleichzeitig als Brücke über den Neckar, mittels der südlich des Landkreis Bergstraße 152 –Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) – Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – Neckars liegende Stadtteil Ersheim und auch der Kleine Odenwald erreicht werden können. Hirschhorn liegt an der Neckartalbahn (Heidelberg–Bad Friedrichshall), die von Regionalbahnen und Regionalexpressen sowie der S-Bahn RheinNeckar bedient wird.

In Hirschhorn sind keine belasteten Personen auf Straßenabschnitten, für die die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine verpflichtende Lärmminderungsplanung vorschreibt (ab ca. 8.200 Kfz/24 h).

Bislang umgesetzte/abschließend geprüfte Lärmminderungsmaßnahmen:

L 3105, Jahnstraße: Gemäß schalltechnischer Berechnung von Hessen Mobil in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung waren im Bereich der Jahnstraße an 26 Gebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten. Haus- und Wohnungseigentümer können daher bei Hessen Mobil Anträge auf Prüfung der Bezuschussung von passivem Schallschutz (in der Regel Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen) stellen.

Neue Maßnahmenvorschläge zur Minderung von Straßenverkehrslärm:

1. L 3105, Langenthaler Straße: Die L 3105 führt von Wald-Michelbach kommend durch Langenthal am Ulfenbach entlang nach Hirschhorn. Der DTV 2021 beträgt 2.120 Kfz/Tag. Die Achse Neckartal – Odenwald (B37 – L3105 und L3119) ist sehr stark vom Motorradverkehr und die daraus resultierenden Geräuschemissionen belastet. Verkehrsteilnehmer halten sich außerdem nicht an die angeordnete Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit im Innerortsbereich - mindestens jedoch an den Ortseingängen der Stadt Hirschhorn (L3105 und L3119) - sollte auf 30 km/h reduziert werden. Ein stationärer Blitzer wird nach Bürgereingaben ebenfalls als sinnvoll angesehen.

2. L 3119, Hainbrunner Straße: Die L 3119 führt vom Finkenbachtal kommend nach Hirschhorn. Der DTV 2021 beträgt 2.721 Kfz/Tag. Ordnungsamt und die zuständige Polizeidirektion wurden außerdem um Durchführung von Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen gebeten.

3. L 3119 Neckarsteinacher Straße: Die Neckarsteinacher Straße ist eine Hauptverkehrsstraße in Hirschhorn. Die Auswertung der Lärmkartierung Hessen lässt für einzelnen Gebäude auf Überschreitungen der Auslösewerte für die Lärmsanierung schließen. Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können bei Hessen Mobil Anträge auf Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung für die finanzielle Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen (in der Regel Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen) stellen.

4. K 38/K 4105 Schönbrunner Straße: Die Schönbrunner Straße bildet die Hauptverkehrsstraße des Stadtteils Ersheim. Die Auswertung der Lärmkartierung Hessen ergab keine belasteten Personen, für die die EU-Umgebungslärmrichtlinie eine verpflichtende Lärmminderungsplanung vorschreibt. Somit wird seitens der Lärmaktionsplanung der mögliche Lärmkonflikt nicht weiterverfolgt und keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die Problematik des Motorradlärms findet jedoch sehr wohl Beachtung durch die Lärmaktionsplanung.

Schutz ruhiger Gebiete

a. FFH-Gebiet „Odenwald bei Hirschhorn

b. UNESCO-Naturpark „Bergstraße-Odenwald“

Forderung aus der Beteiligung: Bereits im Rahmen der 3. Runde der Lärmaktionsplanung schlägt die Stadt Hirschhorn vor, alle Bereiche im FFH-Gebiet „Odenwald bei Hirschhorn" sowie alle Bereiche im UNESCO Naturpark „Bergstraße-Odenwald“, die den Lärmpegel von 40 dB (ggf. 35 dB) nicht überschreiten, als ruhige Gebiete auszuweisen.

Bewertung der Lärmaktionsplanung:

Die Festsetzung von ruhigen Gebieten erfolgt auf Vorschlag oder mit Einverständnis der jeweiligen Kommune. Voraussetzung für die Festlegung eines Gebietes ist die Erfüllung von Anforderungen an die akustische Situation, die Lage, die Flächennutzung und die Erholungseignung. Als Grundlage dienen die durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz formulierten Hinweise zur Lärmaktionsplanung sowie die Karte der potentiell ruhigen Gebiete und die Gesamtlärmkarte 2022 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie. AAufgrund der erstmals nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellten Lärmkarten 2022, weichen die Ergebnisse von denen der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 teilweise erheblich ab. Für eine Einschätzung der damit verbundenen neuen Lärmbelastung, waren Abstimmungsgespräche bezüglich der Anwendung der bisherigen Schwellenwerte erforderlich. Seit November 2023 liegt ein aktueller Leitfaden „Ruhige Gebiete Hessen“ vor, auf dessen Grundlage eine abschließende Prüfung der vorgeschlagenen Gebiete stattfinden wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird bei der nächsten Fortschreibung des LAP dokumentiert werden.