Die erste Welle des Pflichtumtauschs von Papierführerscheinen liegt hinter den Fahrerlaubnisbehörden. Nun sind die Führerscheine ohne Ablaufdatum an der Reihe. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst, diese bleibt unverändert bestehen.
Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle.
* gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
* „alter“ Führerschein
* aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)