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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2022
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt Heppenheim

Sprechzeiten am 05. Oktober 2022

Der Personalrat des Landratsamtes führt am

Mittwoch 5. Oktober, die nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz vorgeschriebene Personalversammlung durch. Das Landratsamt und seine Dienststellen mit den Eigenbetrieben Neue Wege Kreis Bergstraße und dem Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft sind aus diesem Grunde am 5. Oktober vormittags bis 14:00 Uhr geschlossen.

Die Abteilung „Straßenverkehrswesen“, Benzstraße 1 in Heppenheim bleibt am 5. Oktober für Besucher ganztägig geschlossen!

Es wird gebeten, von Besuchen und Telefonanrufen in diesen Zeiten abzusehen.

Zensus 2022: Weiterer Meilenstein im Kreis erreicht

Ein weiterer Meilenstein im Zensus-Projekt wurde erreicht: Mittlerweile sind die Daten, die von den Erhebungsbeauftragten des Kreises Bergstraße persönlich vor Ort in den sogenannten Haushaltsbögen erhoben wurden, vollständig in der Erhebungsstelle des Kreises eingegangen und dort zu 100 Prozent von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingegeben worden. Für die Befragungen waren 251 Interviewerinnen und Interviewer im Kreis unterwegs. Anschließend erhielt die Mehrheit der befragten Personen einen Code zum Ausfüllen eines Online- oder auf Wunsch eines Papier-Fragebogen.

Aktuell mahnt die Erhebungsstelle noch alle auskunftspflichtigen Haushalte, die ihre Angaben noch nicht online oder per Papierfragebogen gemacht haben, dies jetzt zu tun. Auskunftspflichtigen Personen, die die Angaben nicht machen, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro. Die Erhebungsstelle Zensus 2022 bittet alle Auskunftspflichtigen, die bisher nicht dazu gekommen sind, ihre Angaben jetzt zu machen, um weitere kostenpflichtige Verfahren abzuwenden.

Mit dem Zensus – oder auch Volkszählung – als statistischer Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet.

Eigenes Förderprogramm für Balkon-Photovoltaik-Module aufgelegt

Staubsauger-Stecker in die Dose, Gerät einschalten und benutzen – so oder ähnlich unbedarft sah viele Jahre die Stromnutzung aus. Er war immer da, wenn er gebraucht wurde und er kostete nur ein paar Cent pro Kilowattstunde. Doch das hat sich in den vergangenen Monaten rasant verändert. Die Strom- und Energiepreise sind stark angestiegen. Immer mehr Menschen setzen deshalb auf Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft und Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Etliche wünschen sich, mit PV-Anlagen auf ihren Dächern Strom zu erzeugen, den sie dann selbst zum Staubsagen, laden des E-Autos oder fürs Homeoffice nutzen können. Doch Solarmodule sind teuer. Und Förderungen kaum vorhanden.

Das will der Kreis Bergstraße ändern. Er hat ein eigenes Förderprogramm für Balkon-PV-Module aufgelegt – so genannte Mikro-PV-Anlagen. „Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende unterstützen und insbesondere auch Mieterinnen und Mietern die Chance auf eine eigene kleine PV-Anlage ermöglichen. Daher fördern wir die Installation von Mikro-PV-Anlagen mit maximal 600 Watt Leistung mit einem Zuschuss von 150 Euro. Das mag im ersten Moment nach recht wenig klingen, entspricht bei Anschaffungskosten von etwa 500 bis 1000 Euro jedoch etwa 15 bis 30 Prozent!“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Wir als Kreisverwaltung möchten mit diesem Programm vor allem ein starkes Zeichen für erneuerbare Energien setzen. Wir sind uns sicher, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Förderung gerne nutzen werden.“

Auch Reiner Pfuhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freut sich außerordentlich über die Förderung. „Mit dem kreiseigenen Förderprogramm für PV-Anlagen werden wir unserem großen Ziel, als Landkreis klimaneutral zu werden, wieder einen Schritt näher kommen“, hebt Pfuhl hervor. „Das Förderprogramm für PV-Anlagen ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“

Der Fördertopf des Kreises für dieses Programm umfasst für das Jahr 2022 insgesamt 50.000 Euro. Damit können 333 Mikro-PV-Anlagen gefördert werden. Wer die Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss jedoch ein paar wichtige Eckpunkte der Förderrichtlinie beachten: Der Kreis fördert nur Anlagen mit maximal 600 Watt, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.

Die Förderung konzentriert sich zunächst auf PV-Anlagen von 200 bis maximal 600 Watt, da der Einbau dieser Anlagen relativ unkompliziert ist. Sie können mit einem einfachen Stecker ins eigene Stromnetz eingebunden werden. Sollte einmal mehr Strom produziert werden als verbraucht wird, erhalten die Betreibenden dieser Anlagen keine Einspeisevergütung von den Energieversorgern. Die Anlagen sind im Marktstammdatenregister und bei den Energieversorgern zu registrieren.

Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Mieterinnen und Mieter, die die Förderung beantragen möchten, müssen mit dem Förderantrag eine Erlaubnis oder Genehmigung des Vermieters einreichen (Originalvollmacht). Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei Gebäude mit Denkmalschutz ist eine besondere Prüfung auf Zulässigkeit erforderlich.

Als technische Voraussetzungen muss die Anlage den gesetzlichen und normativen Voraussetzungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Zudem muss ein neuer Messzähler mit Rücklaufsperre in der Immobilie installiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, kämen auf die Antragsstellenden weitere Kosten zu, die nicht gefördert werden. Gewerblich genutzte Gebäude sind von der Kreisförderung ausgeschlossen.

Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können in der Zeit vom 15. September bis 31. Dezember 2022 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Weitere Informationen sowie den Förderantrag gibt es unter https://bit.ly/3qujGi3

Kreis bietet Schulungen für BürgerSolarBerater an

Rasant steigende Preise für Benzin, Gas und Strom stellen Bürgerinnen und Bürger 2022 vor große Herausforderungen. Spätestens seit Beginn des Ukraine-Krieges wünschen sich zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher daher, unabhängiger von fossilen Energieträgern zu sein. Eine Chance hierfür sehen viele darin, eine Photovoltaikanlage (kurz PV-Anlage) auf dem Dach ihres Wohnhauses zu installieren. Denn so würden sie nicht nur Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, sondern sie könnten diesen teilweise auch direkt selbst nutzen und so Geld bei der Stromrechnung sparen. „Die Sonne schenkt uns wertvolle und saubere Energie, die es zu nutzen gilt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf unser Integriertes Klimaschutzkonzept und das ganz große Ziel, als Landkreis bis 2045 klimaneutral zu werden, wichtig. Darum ist es uns als Kreisverwaltung ein Kernanliegen, den Ausbau von PV-Anlagen, wo wir nur können, zu unterstützen und zu stärken“, betont der Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt.

Bevor man eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach errichtet, sollte man sich gut informieren. Allerdings stoßen die öffentlichen Beratungsangebote in der Region aufgrund der hohen Nachfrage derzeit an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die Beratungskapazitäten für PV-Anlagen auszubauen, bietet der Kreis Bergstraße in Kooperation mit dem Verein MetropolSolar e.V. ab November insgesamt vier Schulungen zu BürgerSolarBeratern für interessierte Bergsträßerinnen und Bergsträßer an. „Mit diesem Schulungsangebot möchten wir ehrenamtliche Solarberaterinnen und Solarberater ausbilden lassen, die im Rahmen einer Art solarer Nachbarschaftshilfe andere Bürgerinnen und Bürger zum PV-Ausbau neutral und unabhängig beraten“, so Engelhardt. „Uns ist dabei bewusst, dass die Beratungskapazitäten nur das erste Nadelöhr beim PV-Anlagenausbau sind, aber auch dieses gilt es zunächst zu überwinden.“

Daniel Bannasch, Vorstand des bundesweit tätigen gemeinnützigen Vereins MetropolSolar, der sich für die vollständige Umstellung auf erneuerbaren Energien bis spätestens 2030 einsetzt, ist davon überzeugt, dass die Schulungen helfen werden, die Terminengpässe bei den Beratungsgesprächen zeitnah zu entspannen. „Ziel unserer Schulungen ist es, bürgerschaftliche SolarBerater-Gruppen auf den Weg zu bringen. Wenn alles gut läuft, gibt es am Ende jeweils eine neue lokale BürgerSolarBerater-Gruppe, die – selbstorganisiert und völlig unabhängig von Politik, Verwaltung und insbesondere auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen – Bürgerinnen und Bürger zu beraten. Wir sind allen sehr dankbar, die dazu bereit sind, ihr Wissen und ihre Zeit hier einzubringen“, hebt Bannasch hervor. Die Schulungen, die MetropolSolar seit 2021 bereits in 20 Kommunen bundesweit durchgeführt hat, bauen auf langjährigen Erfahrungen praktischer BürgerSolarBeratungs-Arbeit auf, die ihre ersten Anfänge 2011 in Birkenau und 2016 dann mit einem erweiterten Neustart im Weschnitztal hatte. „Aktive BürgerSolarBerater gibt es im Kreis Bergstraße dadurch bereits in einigen Kommunen, aber längst nicht überall. Wir freuen uns, dass das BürgerSolarBerater-Angebot mit Unterstützung durch die vom Kreis beauftragten Schulungen nun weiter ausgebaut werden soll", so Bannasch weiter.

Die Schulungen umfassen je eine Informationsveranstaltung, vier Intensiv-Workshops und daran anschließend eine Tandemphase, bei der die neuen BürgerSolarBeraterinnen und BürgerSolarBerater gemeinsam mit erfahrenen Mentoren selbst Beratungen vornehmen werden. Die Workshops werden an den vier Samstagen im November (am 5., 12., 19.11, – jeweils von 10 bis 14 Uhr – und am 26.11. – von 11 bis 13 Uhr) online stattfinden. Die Praxisphase im Tandem wird dann voraussichtlich im Januar 2023 starten. Die Schulungen sollen in verschiedenen Kommunen des Kreises angeboten werden – abhängig davon, aus welchen Kommunen sich die meisten Schulungsinteressentinnen und -interessenten melden.

Wer sich zum ehrenamtlichen Solarberater oder zur ehrenamtlichen Solarberaterin ausbilden lassen möchte, kann sich bis zum 10. Oktober per E-Mail an klimaschutz@kreis-bergstrasse.de bei Reiner Pfuhl und Katrin Heuer vom Klimaschutzmanagement des Kreises Bergstraße melden. Diese werden nach der Meldefrist und anschließender Sichtung der E-Mails Kontakt mit den Interessierten aufnehmen und weitere Informationen versenden.