Der 3. Oktober wurde im Einigungsvertrag 1990 als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag bestimmt. Er ist der deutsche Nationalfeiertag und erinnert an das Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990, der Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu Ländern der Bundesrepublik Deutschland machte und die Wiedervereinigung Deutschlands vollendete.