Der Wahlausschuss der Stadt Hirschhorn (Neckar) hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Hirschhorn (Neckar) vom 03.07.2022 festgestellt.
Das Ergebnis wurde im Hirschhorner Stadtanzeiger Nr. 27 am 08.07.2022 amtlich bekannt gemacht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist nicht eingegangen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hirschhorn (Neckar) hat daraufhin in ihrer Sitzung am 22.09.2022 die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Hirschhorn (Neckar) gemäß § 50 Nr. 4 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 74 Kommunalwahlordnung beschlossen.
Die Bekanntmachung dieser Entscheidung erfolgt gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung.
Hirschhorn (Neckar), 30.09.2022