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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Wir weisen auf die Ausschlussfrist für die Bögen der Zuschüsse hin. Diese müssen für eine Berücksichtigung für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 30. September der Stadtverwaltung vorliegen.

Die Angaben beim Vereinsförderungsprogramm richten sich nach der Mitgliederzahl der unter 18-jährigen Stand zum 31. Dezember 2023 und die Angaben für Lehrgänge und Freizeiten beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr.

Für Rückfragen steht das Hauptamt, Tel. 06272 / 923 132, gerne zur Verfügung.