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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 39/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Informationen zum Pflichtumtausch beim Führerschein

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden und sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht werden muss

1999 bis 2001:

19. Januar 2026

2002 bis 2004:

19. Januar 2027

2005 bis 2007:

19. Januar 2028

2008:

19. Januar 2029

2009:

19. Januar 2030

2010:

19. Januar 2031

2011:

19. Januar 2032

2012-18.01.2013:

19. Januar 2033

Wo finde ich das Ausstellungsdatum?

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

•

gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass

•

„alter“ Führerschein

•

aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)

Den Umtausch können Sie im Rathaus, der Führerscheinstelle Heppenheim oder bequem Online beantragen.

Weitere Informationen zum Umtausch, sowie den Online-Dienst finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/verkehr-und-strasse/fahrerlaubnisse/

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für den Führerscheinumtausch momentan ca. 2–3 Monate beträgt.