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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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A N O R D N U N G

In Ergänzung der diesjährigen Erlaubnisse der Stadt Hirschhorn (Neckar) zur Durchführung der Veranstaltung „Fastnachtsumzug und Open Air Party“ am 11.02.2024 wird angeordnet:

1.

Die Gefahrenabwehrverordnung „Glasfreie Zone“ der Stadt Hirschhorn (Neckar) wird für Sonntag 11.02.2024 in Kraft gesetzt.

2.

Gleichzeitig wird damit die Rechtsgrundlage für ein ordnungsrechtliches Handeln bei Zuwiderhandlungen gegen die Gefahrenabwehrverordnung in Kraft gesetzt.

3.

Kontrollen zur Einhaltung der Verbote und Gebote sind durch den Kontroll- und Ordnungsdienst der C.G. Hirschhorner Ritter 1967 e.V., die Polizei und die Ordnungsbehörde durchzuführen.

4.

Die durch Sie eingesetzten Kontroll- und Ordnungskräfte sind anzuweisen, die vorgesehenen Kontrollen unter dem Gesichtspunkt einer freundlichen Bitte an die Besucher sowie deren Zustimmung zu einer Kontrolle durchzuführen. Sofern die Besucher ohne Zwangsmaßnahmen einer Kontrolle freiwillig zustimmen, können die Ordnungskräfte untersuchen, durchsuchen und sicherstellen. Erklären Besucher sich damit jedoch nicht einverstanden, sind sie mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen und vom Veranstalter als Besucher des Fastnachtsumzugs nicht gewünscht sind. In kritischen Situationen ist die Hilfe durch die Polizeikräfte anzufordern.

5.

Die in der diesjährigen Sondernutzungserlaubnis der Stadt Hirschhorn (Neckar) erteilten Auflagen sind einzuhalten.

6.

Die Anordnung weiterer Auflagen bleibt vorbehalten.

7.

Diese Anordnung erfolgt gebührenfrei.

Begründung:

Aufgrund steigender Sicherheitsrisiken bei der Durchführung des Fastnachtsumzuges durch das Mitführen von Glasflaschen- und Gebinden sowie anderer gefährlicher Gegenstände durch die Besucher, wird der Erlass dieser Anordnung erforderlich. Damit kann einem vorhersehbaren Gefährdungspotential aufgrund des Sicherheitsrisikos Mensch entgegen gewirkt und eine Minimierung der Sicherheitsrisiken für die Zugteilnehmer- und Besucher erzielt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Magistrat der Stadt Hirschhorn (Neckar) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Landrat des Kreises Bergstraße in 64646 Heppenheim a. d. B. eingelegt wird. Über den Widerspruch entscheidet der Landrat des Kreises Bergstraße. Vor der Entscheidung werden Sie durch den Widerspruchsausschuss angehört. Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn Sie darauf verzichten. Daher werden Sie im Falle des Widerspruchs gebeten mitzuteilen, ob Sie auf die Anhörung verzichten wollen. Unterbleibt eine Stellungnahme, so werden Sie durch den Ausschuss zu der Anhörung geladen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs.2 VwGO).

Hirschhorn (Neckar), 26. Januar 2024

Gez.
Martin Hölz
Bürgermeister