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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2026
Aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Landratsamt

Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist, wird der Kreis die Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 (Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, Biosicherheitsmaßnahmen) aufheben.

Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei zwei verendeten Gänsen (Graugans, Kanadagans) in Biblis am 26.11.2025 amtlich festgestellt.

Tierhalter sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Sie haben daher zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen. Daher werden die Tierhalter eindringlich gebeten, auch weiterhin die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Die Verfügung zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen finden Sie unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/.

Zusätzlich finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Geflügelpest auf der Seite des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.

Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/gefluegelpest/.

Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, vetamt@kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.

Hinweisbekanntmachung des Kreises Bergstraße

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen folgende öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar ab dem 20.01.2026 eingestellt ist:

2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungs-gesetz Rheinland-Pfalz

Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachten Planunterlagen in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Die Planunterlagen können eingesehen werden vom 3. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026 beim Kreis Bergstraße, Landratsamt Kreis Bergstraße, Anmeldung/Bürgerservice Kreis Bergstraße, Graben 15, 64646 Heppenheim Mo - Mi: 8:00 - 12:00 Uhr, Do: 8:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr (Bitte jeweils bis spätestens 15 Minuten vor den Schließzeiten erscheinen). Die Planunterlagen können außerdem eingesehen werden beim Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich; Mo - Do 8:30 bis 16:00 Uhr, Fr 8:30 bis 13:00 Uhr. Außerdem werden die Planunterlagen ab dem 03. Februar 2026 auf der Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie2 bereitgestellt und können ergänzend auf der Internetseite des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/ eingesehen werden.

Mannheim, den 20.01.2026

gez. Stefan Dallinger
Verbandsvorsitzender

Fördermittel für die regionale Landwirtschaft

Die vielfältigen und hochwertigen landwirtschaftlichen Produkte des Kreises Bergstraße sind sowohl regional als auch überregional bekannt. Um die hier ansässigen Betriebe in ihrer Arbeit zu unterstützen, ist es essentiell, den Agrarsektor zu stärken, etwa durch Fördermittel und die fortschreitende Digitalisierung. Auch im Jahr 2025 haben Landwirtinnen und Landwirte wieder erfolgreich Fördergelder beantragt, um ihre Betriebe weiter zu stärken und ihre Rolle als regionale Versorger auch künftig zu erfüllen. Von Mitte März bis Ende Mai nahm die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Kreisverwaltung Bergstraße insgesamt 1.540 umfangreiche Förderanträge entgegen.

„Qualität, Verlässlichkeit und regionale Stärke: Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung der Menschen in unserer Region. Dass so viele Betriebe die EU-Fördermöglichkeiten nutzen wollen, bestätigt ihre enorme Bedeutung und ihr tägliches Engagement für hochwertige Lebensmittel und lebendige ländliche Räume“, so Landrat Christian Engelhardt.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1962 verfolgt die GAP mehrere Ziele: Sie soll den landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Sicherheit bieten, gleichzeitig aber auch die Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft steigern. Ein weiterer Fokus liegt auf agrarischen Maßnahmen gegen den Klimawandel mit einem noch verantwortungsvolleren Umgang mit natürlichen Ressourcen. Besonders die im Jahr 2023 neu eingeführten Ökoregelungen haben zu einem merklichen Anstieg der Antragszahlen geführt. Insgesamt verzeichnete die Abteilung „Ländlicher Raum“ in diesem Jahr 605 Anträge für Direktzahlungen, 360 Anträge für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) und 575 Anträge für die Ökoregelungen.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Antragstellenden war auch dieses Mal die umfangreiche Beratung durch die Abteilung „Ländlicher Raum“. In einer Reihe von Videokonferenzen erklärten die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung die Änderungen im Förderverfahren, gaben praktische Tipps und wiesen auf etwaige Stolperfallen hin. Darüber hinaus standen die Mitarbeitenden während des gesamten Antragszeitraums per Telefon und E-Mail zur Verfügung, um bei Fragen zu helfen.

Die seit nunmehr fünf Jahren ausschließlich digitale Antragstellung über das sogenannte Agrarportal hat sich etabliert. Für alle Beteiligten ist der Prozess deutlich vereinfacht, sodass eine persönliche Vorsprache im Amt kaum noch erforderlich ist. Mit der fortlaufenden Unterstützung durch die EU und der Weiterentwicklung digitaler Prozesse stärkt der Kreis Bergstraße die hiesige Agrarwirtschaft und trägt spürbar zur Sicherung der regionalen Wirtschaft und Ernährung bei.

Die im Jahr 2025 von der Abteilung „Ländlicher Raum“ bewilligten Fördermittel setzen sich aus Ausgleichszulagen (AGZ) von rund 671.724 Euro, Direktzahlungen von rund 4.824.073 Euro und den Ökoregelungen 1 bis 3 von rund 1.104.896 Euro zusammen. Nach intensiver Prüfung der eingegangenen Anträge konnten mit Versanddatum 23. Dezember 2025 die ersten Förderbescheide verschickt werden. Eine Ausnahme bildet die Öko-Regel 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes“, deren Zahlung im 1. Halbjahr 2026 erfolgen wird.

Die immer größere Bedeutung und Verantwortung der Landwirtschaft für die Bevölkerung verdeutlichen auch diese Zahlen: Hat ein Landwirt beziehungsweise eine Landwirtin zu Beginn der 70er Jahre noch rund 27 Menschen ernährt, waren es im Jahr 2000 bereits 127 Menschen. Die Zahl ist bis 2023 nochmals auf 153 Menschen angestiegen.

In der Direktvermarkterbroschüre der Abteilung „Ländlicher Raum“ finden Interessierte wertvolle und stets aktuelle Informationen zu rund 100 landwirtschaftlichen Betrieben und Winzern im Kreis Bergstraße, deren Angebote sowie einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse. Zudem erklärt die Broschüre die wichtigsten Bio-Siegel. Sie ist ausschließlich online verfügbar (https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/#accordion-1-2).

Weitere Details zur Abteilung „Ländlicher Raum“ sowie zu den verschiedenen Förderprogrammen gibt es auf https://www.kreis-bergstrasse.de/buergerservice/abteilungen/HES:department:29290/laendlicher-raum/.

Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen finden Interessierte für die Direktzahlungen unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.html, für die Ausgleichszahlungen unter https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Ausgleichszulage-AGZ

und für HALM unter HALM 2 „ Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.