Nach der Kurbeitragssatzung erhebt die Stadt Hirschhorn für die Übernachtungen einen Kurbeitrag. Die Beherbergungsbetriebe (Hotels-Gasthäuser-Pensionen-Privatzimmer-Ferienwohnungen-Campingplätze u. ä.) sind verpflichtet, den Kurbeitrag von den Gästen zu erheben und bis zum 15.10.2018 an die Stadt abzuführen. Die Belege sind bei der Tourist-Info abzugeben.
Die Gesamtheit der Beherbergungsbetriebe wird hiermit aufgefordert, der Satzung entsprechend zu verfahren.