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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung des Haushaltsplanes 2023 des Abwasserverbandes Laxbach

Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung, liegt der Haushaltsplan 2023 des Abwasserverbandes Laxbach vom 16.– 27.10.2023 im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar), Hauptstraße 17, 2. OG, Bauamt, Zimmer 2.13, den Rathäusern der Stadt Oberzent am Verwaltungsstandort Beerfelden und der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hirschhorn, 06.10.2023

Abwasserverband Laxbach

Martin Hölz

Verbandsvorsteher

Haushaltsplan 2023 – Genehmigung zur Haushaltssatzung

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach hat am 19.09.2023 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom 20.09.2023, eingegangen am 22.09.2023, wurde die Haushaltssatzung 2023 zur Genehmigung vorgelegt.

I. Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile

Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Laxbach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 323.200 €

(in Worten: „Dreihundertdreiundzwanzigtausendzweihundert Euro")

gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (VVVG) und § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HVVVG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);

2. den in § 4 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 €

(in Worten: „Zweihunderttausend Euro")

gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 65 VVVG und § 2 Abs. 1 HWVG i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.

Kreisausschuss des Kreises Bergstraße

Gräffstraße 5

64646 Heppenheim

Im Auftrag

Behrendt

Abteilungsleitung