Gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung, liegt der Haushaltsplan 2023 des Abwasserverbandes Laxbach vom 16.– 27.10.2023 im Rathaus der Stadt Hirschhorn (Neckar), Hauptstraße 17, 2. OG, Bauamt, Zimmer 2.13, den Rathäusern der Stadt Oberzent am Verwaltungsstandort Beerfelden und der Stadt Eberbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hirschhorn, 06.10.2023
Abwasserverband Laxbach
Martin Hölz
Verbandsvorsteher
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach hat am 19.09.2023 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom 20.09.2023, eingegangen am 22.09.2023, wurde die Haushaltssatzung 2023 zur Genehmigung vorgelegt.
I. Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile
Hiermit genehmige ich
1. den in § 2 der Haushaltssatzung des Abwasserverbandes Laxbach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 323.200 €
(in Worten: „Dreihundertdreiundzwanzigtausendzweihundert Euro")
gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (VVVG) und § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HVVVG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den in § 4 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 €
(in Worten: „Zweihunderttausend Euro")
gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 65 VVVG und § 2 Abs. 1 HWVG i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Kreisausschuss des Kreises Bergstraße
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
Im Auftrag
Behrendt
Abteilungsleitung