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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig sei.

Zunächst stellte die SPD-Fraktion den Antrag, dass die Tagesordnung um den Punkt „Antrag der SPD-Fraktion vom 23.09.2025, Schaffung von Wohnraum durch Aufstockung des Rathauses“ erweitert werden soll, der allen Stadtverordneten vorlag.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

Der Antrag war somit abgelehnt, da nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit nach der GO erreicht wurde.

Des Weiteren zog BM Hölz den Punkt 309 „Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn; Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027 und zusätzliche Satzungsanpassungen“ von der Tagesordnung, da noch Klärungsbedarf besteht.

305
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers

Es lagen keine Mitteilungen vor.

306
Mitteilungen des Magistrats

Auslagen

Es lagen folgende Schriftstücke aus:

Niederschrift des HFSA vom 11. September 2025

Liste der Haushaltsausgabereste zum 31.12.2024 für die Stadtverordneten

Endgültige Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 für die Stadtverordneten

Beantwortung der Nachfragen aus der Sitzung des Haupt-; Finanz- und Sozialausschusses vom 11.09.2025 zum Tagesordnungspunkt „Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar)“

SPD-Antrag vom 23.09.2025 zur Schaffung von Wohnraum durch Aufstockung des Rathauses

Beantwortung Anfrage vom Stadtv. Weber aus Stavo 24.07.2025 zum Hochziehen der Trommeln an der Schleuse

Mail-Antwort Herr Körbel, Hessen Mobil:

„Die Zuordnung der Gerüste hinsichtlich der Anfragen ist nicht ganz exakt möglich, gleichwohl kann ich die Fragen denke ich beantworten:

Sämtliche Gerüstbauarbeiten sind mit dem WSA Heidelberg abgestimmt. Es ist gefordert und gewährleistet, dass jederzeit 2 Walzen ganz nach oben gefahren werden können, um die Hochwassersicherheit herzustellen. Eingerüstet im Wehrbereich sind seit Längerem 2 der 3 Wehrfelder (Feld 4 und 5). Der Grund, warum trotzdem in diesem Zustand jederzeit 2 Walzen ganz nach oben fahren können ist, dass die Walze des mittleren Wehrfeldes kleiner ist. Hier kann die Walze auch trotz Gerüst ganz nach oben fahren. Es darf nur nicht sein, dass die äußeren Wehrfelder (Feld 3 und 5) gleichzeitig eingerüstet sind.“

Beantwortung Anfrage vom Stadtv. Wilken aus Stavo 24.07.2025 zu den Geschäftszahlen der Entega

Die Stadt Hirschhorn hat im August 2022 insgesamt 283 Serie A-Anteile an der ENTEGA Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 101.556,23 € (inkl. Notarkosten) gekauft. Bei einer Ausschüttung je Aktie von 0,37 € würde dies bei den 283 Anteilen einen Betrag von 104,71 € ergeben. Der Kredit, mit welchem der Kauf der Anteile finanziert wurde, hat eine jährliche Verzinsung von 3,3%. Dies entspricht einem Betrag von 3.351,36 € jährlich. Ab Dezember 2025 bis Ende September 2042 wird der Kredit zurückgezahlt. Hierdurch werden sich die Zinsen dann jährlich verringern. Somit würde die Dividende, welche für das Geschäftsjahr ausgeschüttet werden soll, nicht ausreichen, um die Zinsen abzudecken.

Jedoch erhält die Stadt Hirschhorn jährlich eine Ausschüttung des Jahresüberschusses von rund 5.000 €. In den letzten Jahren wurden folgende Beträge an die Stadt Hirschhorn gezahlt:

2022

=

5.066,34 €

2023

=

5.068,88 €

2024

=

5.107,12 €

Diese Auszahlungen reichen also aus, um die Zinsen aus der Kreditfinanzierung zu decken.

Beschilderung Fahrkartenautomat

Mit Mail vom 19.08.2025 teilte die DB InfraGO AG mit, dass die neue Beschilderung des Fahrkartenautomaten am Bahnhof Hirschhorn ab 01.12. montiert werde.

Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.500,00 € für die Bewässerung der Grünschnittannahmestelle und den Trainingsplatz am Sportplatz

Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 14.08.2025 außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 4.500,00 € für die Bewässerung der Grünschnittannahmestelle und den Trainingsplatz am Sportplatz genehmigt.

Sie begründen sich darin, dass im Rahmen der Installation der Sportplatzpumpe und den damit verbundenen Tiefbauarbeiten die Synergien genutzt wurden, um hier eine Verbesserung der aktuellen Situation herbeizuführen. Die neu benötigten Mittel werden bei der neuen Investition Nr. 2025 37 „Sportplätze; Verlängerung der Bewässerungsleitung“ als außerplanmäßige Auszahlungen neu angesetzt und bei der Investition Nr. 2025 16 „Wasser; Erneuerung Löschwasserversorgung Tunnel“ gesperrt, da diese Maßnahme zunächst nicht umgesetzt wird (Info an Stavo 22. Mai).

Überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 820,00 € für die WLAN-Infrastruktur

Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 14.08.2025 überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 820,00 € für die WLAN-Infrastruktur im Rathaus, Bürgersaal und in der Mark-Twain-Stube genehmigt. Sie begründen sich darin, dass die Mittel innerhalb der drei geplanten Investitionen für die WLAN-Infrastruktur verschoben werden mussten. Die weiteren benötigten Mittel werden bei der Investition Nr. 2023 32 „Bürgersaal; WLAN“ als überplanmäßige Auszahlungen eingeplant und beim Haushaltsrest der Investition Nr. 2024 26 „Rathaus; öffentl. WLAN“ gesperrt, da hier noch genügend Mittel verfügbar sind. Die Gesamtkosten für die drei Investitionen für das WLAN haben sich dadurch nicht erhöht.

Überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 7.000,00 € für die Fluchttreppe Sporthalle

Der Magistrat der Stadt Hirschhorn hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 weitere überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 7.000,00 € für die Fluchttreppe für die Sporthalle genehmigt. Sie begründen sich darin, dass noch weitere Kosten für die Prüfstatik, Ausführungsplanung, Blitzschutz und die Bewährungsabnahme der Betonarbeiten angefallen sind. Die weiteren benötigten Mittel werden bei der Investition Nr. 2022 22 „Sporthalle Fluchttreppe“ als überplanmäßige Auszahlungen eingeplant und bei der Investition 2025 16 „Wasser; Erneuerung Löschwasserversorgung Tunnel“ gesperrt.

Beantwortung der Mail-Anfrage vom Stadtv. Wilken vom 15.09.2025 zu den Baumfällungen im Igelsbacher Wald

Vom Bolzplatz kommend, fanden unterhalb/am Rund-Wanderweg in Richtung Schloss Hirschhorn nach wenigen 100 Metern scheinbar Holzfällarbeiten statt. Sind die im September überhaupt schon erlaubt? Außerdem wurde zum Abtransport der bisher schmale Pfad mit einem Harvester (?) aufs mindestens das Doppelte verbreitert, alles plattgewalzt und zu einer Schlammwüste verunstaltet. Wer ist dafür zuständig, alles in den Urzustand zu versetzen?

Antwort HessenForst, Frau Kranhold:

„Der von Herrn Wilken nachgefragte Waldbereich befindet sich im Revier Rothenberg. Ich habe mich bei meinem Kollegen, dem zuständigen Revierleiter, Herrn Alexander Schmidt-Maday, erkundigt, und kann die Fragen von Herrn Wilken wie folgt beantworten:

Es handelt sich um eine reguläre Durchforstungsmaßnahme im Staatswald in Regie des Forstamtes, verantwortlich und Ansprechpartner für die Maßnahme sind wir, Forstamt Beerfelden. Der Waldbestand, in dem die Durchforstung stattfand, befindet sich unterhalb des maschinenbefahrbaren Weges (Weg in Richtung Schloss) am Unterhang im Gewann „Schuhmachers Wald“. Bei dieser Hiebsmaßnahme handelt es sich um ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Sie dient der Pflege, der Erhaltung und Entwicklung des Bestandes.

Bei der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft handelt es sich nach BNatschG nicht um einen Eingriff.

Der entsprechende § 14 BNatschG (2) lautet: „Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff zu sehen, soweit die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Forstliche Maßnahmen nach guter forstlicher Praxis dürfen ganzjährig in den Walbeständen durchgeführt werden unter Beachtung der Störungsminimierung. Nest- und Horstbereiche, Wochenstuben, werden dabei sorgsam beachtet und entsprechende Pufferbereiche vorgesehen.“

Im Zuge der Vorbereitung von Hiebsmaßnahmen wird von den Forstleuten geprüft, ob in den zur regulären Durchforstung anstehenden Waldbeständen besondere Arten und/oder Habitate kartiert wurden bzw. bekannt sind. Ebenso wird geprüft, ob u.a. besonders sensible Bodenverhältnisse, Gewässer, Quellhorizonte vorhanden sind. Die vorherige Prüfung ergab für diesen Bestand kein faktisches Art- und Biotopvorkommen. Bei diesem in Rede stehenden Bestand wurde aber witterungsbedingt zur Bodenschonung sorgsam eine Teilfläche aus der Hiebmaßnahme ausgelassen. Da es sich bei dem Hangbereich um schwieriges hängiges Gelände handelt, wurde die Holzerntemaßnahme teilmechanisiert durchgeführt durch teilweises motomanuelles Zufällen und Beiseilen der Stämme, um den Waldbestand und den Waldboden bestmöglich zu schonen. Generell werden nur zertifizierte Unternehmer eingesetzt und diese werden vor Maßnahmenbeginn sorgfältig vor Ort durch die Revierleitung eingewiesen.

Für die Maßnahmenumsetzung wurden das bestehende Wegnetz genutzt, neue zusätzliche Wege wurden nicht angelegt. Bei den vorhandenen Wegen handelt es sich um Erdwege, Maschinenwege und Rückegassen, die nur schmal wirkten, da die Brombeere von den Wegerändern her stark in das Lichtraumprofil der Wege eingewachsen war. Es fanden hier keine Wegeverbreiterungen durch Erdbewegung statt. Nach Abschluss der Holzrückearbeiten und bei geeigneter Witterung werden sowohl Einschlagsunternehmer als auch im Wegebau spezialisierte Firmen die befahrenen Wege (keine Rückegassen) abziehen, so dass ein Besucherverkehr ungehindert stattfinden kann.

Der Auftrag zur Wiederrichtung der bei der Maßnahme genutzten Wege ist bereits erteilt.“

307
Rathaus - Dachsanierung mögliche Varianten und Aufhebung "Sperrvermerk"

Zunächst trug der beauftragte Architekt Volker Brich, Eberbach, eine Präsentation vor, die sich auch auf das Gutachten von Herrn Günther Müller vom Oktober 2023 stützte. Zur Behebung der Schäden stehen drei verschiedene Varianten im Rahmen einer Kostenschätzung zur Verfügung.

Dies sind im Einzelnen:

1.

Sanierung der Flachdächer = 488.935,30 € inkl. MwSt.

2.

Pultdächer auf Rathaus und Bürgersaal, Zwischendach für Bibliothek Flachdach = 917.733,95 € inkl. MwSt.

3.

Walmdächer auf Rathaus und Bürgersaal, Zwischendach für Bibliothek Flachdach = 1.069.554,15 € inkl. MwSt.

Parallel beantwortete er direkt Fragen aus den Reihen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

Im Rahmen der sich anschließenden umfassenden Diskussion, sind folgende Punkte zu überprüfen:

Sind die Sanierungskosten je nach Ausführung Aufwand oder Investitionen (z.B. energetische Sanierung)? Hier sollte bei der Kommunalaufsicht nachgefragt werden.

Kann für den Schadenfall die Gebäudeversicherung herangezogen werden?

Gibt es finanzielle Förderungen durch Landes- oder/und Bundeszuschüsse?

Bürgermeister Hölz teilte mit, dass der Magistrat in der vorher stattgefundenen Sitzung beschloss, den Sperrvermerk aufzuheben. Favorisiert wird die Variante 1 inkl. einer eventuellen Begrünung des Flachdachs und einer Fotovoltaik-Anlage.

In der nächsten Sitzungsrunde muss dann eine Entscheidung für eine Variante getroffen werden, damit die Planung und Ausschreibung noch in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Die Durchführung der Sanierung kann somit erst im Frühjahr 2026 erfolgen.

Eine Fremdfinanzierung für das große Projekt steht zweifellos fest und es sollte daher eine Flachdachsanierung bevorzugt werden, die mit weitaus weniger Kosten auskommt.

Bei Schaffung von zusätzlichem sozialen Wohnraum, ist mit hohen Kostensteigerungen zu rechnen, da u.a. Versorgungseinrichtungen vom Dach verlegt werden müssten, damit Wohnraum entstehen kann. Allerdings gibt es auch hierzu verschieden Förderungen (z.B. „Wohnraumturbo“ etc.). Dafür sollte allerdings ein Fachmann engagiert werden, der sich in der Materie auskennt.

Weiterhin sind nachfolgende Sachverhalte zu überprüfen:

Für alle drei Varianten sollte aus den Kostenschätzungen eine Kostenberechnung erfolgen.

Welche Versorgungseinrichtungen gibt es und müssten ggfls. verlegt werden?

Sind noch bestehende Urheberrechte zu berücksichtigen?

Die offenen Fragen und Aufgaben sind zu erledigen und der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzungsrunde im Oktober beraten und voraussichtlich beschlossen.

308
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk mit Neckarsteinach; Ergänzungsvereinbarung

Wichtigster Punkt bei dem Thema ist, dass die Rechte aller beteiligten Gremien gewahrt bleiben (z.B. Haushaltsrecht etc.).

Des Weiteren fehlt nach wie vor die Transparenz aus der Abrechnung 2024 aus Neckarsteinach und es sind diesbezüglich noch diverse Fragen offen. Jede einzelne Position muss erläutert werden (z.B. Abschreibungssummen: für welche Wirtschaftsgüter?).

Sollte im Abstimmungsprozess keine gemeinsame Ergänzungsvereinbarung verabschiedet werden, bleibt der bestehende Beschluss aus dem CDU-Antrag vom 22.04.2025 zur beabsichtigten Kündigung zum 31.12.2026 bestehen.

a.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Synopse zur Fortschreibung/Ergänzung der ÖRV zum gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk zur Kenntnis und stimmt ihrer Verwendung als Arbeitspapier für die weiteren Abstimmungen zu.

b.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Synopse der Stadt Neckarsteinach zuzuleiten und die interkommunale Abstimmung fortzusetzen; hierbei sind insbesondere die formalen Klarstellungen (Beirat/Haushaltsvorbehalt) und operativen Punkte (Berichtsstichtage etc.) zu verifizieren und – soweit erforderlich – gemeinsam anzupassen.

c.

Nach Abschluss der Abstimmung legt der Bürgermeister der Stadtverordnetenversammlung einen final abgestimmten Entwurf der Ergänzungs-/Änderungsvereinbarung (inkl. Begründung und finanzieller Darstellung, z.B. ILV) zur abschließenden Beschlussfassung vor.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

309
Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn; Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027 und zusätzliche Satzungsanpassungen

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung zurückgezogen, siehe Anfang der Niederschrift.

310
Breitbandausbau Stadtteile und Einzellagen (nicht wirtschaftlich zu erschließende Gebäude); Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Neckarsteinach zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen im Projektgebiet mit einem Glasfasernetz

Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen im Projektgebiet mit einem Glasfasernetz mit der Stadt Neckarsteinach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

311
Jahresabschluss der Stadt Hirschhorn zum 31.12.2023; Feststellungsbeschluss

Der von der Revision geprüfte Jahresabschluss der Stadt Hirschhorn zum 31.12.2023 wird gemäß § 114 HGO festgestellt und dem Magistrat Entlastung erteilt. Das Bilanzvolumen betrug zum Jahresabschlussstichtag in Aktiva und Passiva 32.267.648,34 €.

Der ordentliche Jahresüberschuss in Höhe von 985.858,61€ wird der Rückstellung zugeführt.

Der außerordentliche Jahresüberschuss in Höhe von 100.911,65 € wird der Rückstellung zugeführt.

Die Prüfungsfeststellungen werden wie vorgeschlagen beantwortet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

312
Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2024; Budgetüberschreitungen in den Budgets:
- "Personal"
- Teilhaushalt 2 "Ordnungs- und Sozialverwaltung"
- Teilhaushalt 8 "Abfallbeseitigung"

1. Die Mittelüberschreitungen in Höhe von 38.442,08 € im Budget Personal nach § 100 HGO i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 werden genehmigt.

Die Deckung der Mittelüberschreitungen erfolgt über eine Haushaltssperre im Budget des Teilhaushaltes 11 „Wasserversorgung“ in der Gesamthöhe von 38.442,08 € erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

2. Die Mittelüberschreitungen in Höhe von 88.510,02 € im Budget des Teilhaushaltes 2 „Ordnungs- und Sozialverwaltung“ nach § 100 HGO i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 werden genehmigt.

Die Deckung der Mittelüberschreitungen erfolgt über eine Haushaltssperre im Budget des Teilhaushaltes 11 „Wasserversorgung“ in der Gesamthöhe von 88.510,02 €.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

3. Von der Budgetüberschreitung im Teilhauhalt 8 „Abfallbeseitigung“ im Jahr 2024 in Höhe von 6.303,61 € wird Kenntnis genommen.

313
Antrag SPD-Fraktion vom 25.07.2025 Namenszusatz Ortsschilder "Ritterstadt"

Zunächst begründete der Antragsteller den Antrag. Nach einer kurzen Diskussion waren sich die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einig, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu verweisen.

Bis dahin sollten folgende Sachverhalte geprüft oder umgesetzt werden:

Kostenermittlung für die Maßnahme

Aufzeigen der Grundlagen bzw. gesetzlicher Rahmen für die Erneuerung der Ortsschilder

Leitung der Tourist-Info sollte zur AfS-Sitzung eingeladen werden

Thematik soll aufgrund der finanziellen Auswirkungen auch im HFSA behandelt werden

314
Anfragen

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Alte Schule Langenthal?

BM Hölz: Frau Thomsen befindet sich zur Zeit in Urlaub. Ein Projektplan ist in Arbeit und die bisherige Umsetzung kann als positiv gesehen werden.

Stadtv. Wilken: Können die Schiffe der Weissen Flotte nicht in Hirschhorn anlegen?

BM Hölz: Schiffe können an der Slipanlage ganz normal anlegen. Die Weisse Flotte begründete das Nichtanlegen von der Besuchergruppe der Rhein-Neckar-Zeitung mit der nicht vorhandenen Barrierefreiheit. Generell ist der Weg von Heidelberg nach Hirschhorn zu weit, gerade im Hinblick auf die Zeit, um dauerhafte Fahrten zu organisieren. Der alte Steiger wurde durch Magistratsbeschluss abgebaut, da für die Reparatur immense Kosten entstehen würden und ein Anlegen an der Slipanlage möglich ist.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Verlegung Bücherei?

BM Hölz: Der Stadtverordnetenvorsteher und die Fraktionsvorsitzenden werden gebeten, nach Sitzungsende für eine Terminabsprache für die Begehung im Saal zu bleiben.

Stadtv. Hering: Im alten Feuerwehrgerätehaus in Langenthal wurde das Dach erneuert und ein Carport errichtet. Hier fehlt allerdings noch ein Blechdach.

BM Hölz: Ein Haushaltsansatz dafür ist vorhanden und die Paneelen sind bestellt, wird aber überprüft.

Stadtv. Mühlbauer: Wie sieht es mit den Markierungsarbeiten „Am Kreuz“ aus?

BM Hölz: Es wurde bisher 3x bei der zuständigen Behörde nachgefragt, bisher liegt keine Antwort vor.

Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Übernahme der Wasserversorgung?

BM Hölz: Die bisherigen Rückmeldung waren allesamt positiv und es erfolgt eine Unterstützung an drei Tagen in der Woche mit Mitarbeitern aus Eberbach.

Stadtv. Reichert: Wann beginnen in der Kita Langenthal die Hangarbeiten?

BM Hölz: Der Sperrvermerk wurde aufgehoben, die eingeholten Angebote liegen aber alle über den zur Verfügung stehenden Mitteln. Eine Magistratsvorlage dazu wird zurzeit angefertigt.

Stadtv. Weber stellte eine Anfrage zum aktuellen Glasfaserausbau, der absolut nicht fachgerecht erledigt wird. Daraufhin entstand eine ausführliche Diskussion mit verschiedenen Stadtverordneten und BM Hölz. Fakt ist, dass zurzeit ein Baustopp besteht, mit allen beteiligten Firmen bereits ein Gespräch stattgefunden hat und die weitere Entwicklung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und die Mängelbeseitigung aller Schadstellen abgewartet wird. Sollte dies positiv verlaufen, können die Arbeiten fortgesetzt werden.

Stadtv. Reichert: Ist der zugewachsene Weg oberhalb des Campingplatzes ein Wanderweg?

BM Hölz: Nein, dies ist kein offizieller Wanderweg.

Stadtv. Reichert: Gibt es Neuigkeiten in Bezug auf die Kommission, die die aktuelle Park- und Verkehrssituation in Hirschhorn analysiert?

BM Hölz: Bisher konnte sich dem Thema noch nicht gewidmet werden und es wurde keine Vorlage dazu erstellt.