Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgte und der Ausschuss beschlussfähig sei. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
Stadtv. Schilling bat nach Möglichkeit um frühere Zustellung der Unterlagen für die Besprechung in den Fraktionen. Des Weiteren fehlte die Unterschrift unter der Einladung der heutigen Sitzung.
157 | Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
Begrüßung neuer Stadtverordneter
Ein besonderer Gruß vom Stadtverordnetenvorsteher Dr. Kleinmann ging an den neuen Stadtverordneten Reinhard Mühlbauer als Nachrücker für die ausgeschiedene Andrea Weber. Er wünschte Herrn Mühlbauer viel Freude an dem Ehrenamt und eine glückliche Hand bei den Entscheidungen.
158 | Mitteilungen des Magistrats |
Vorstellung neue Kollegin bei der Verwaltung im Bereich Flüchtlingswesen
Zum 01.09.2023 hat Frau Olha Flachs ihre Stelle im Bereich Flüchtlingswesen angetreten. Die Verwaltung heißt Frau Flachs als neue Kollegin im Team der Stadtverwaltung herzlich willkommen. Im Anschluss stellte sich Frau Flachs den Stadtverordneten vor und berichtete über ihre Aufgabengebiete.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Weber aus der Stavo-Sitzung vom 20.07.2023 zum § 13b BauGB
Aktuell läuft die Offenlage für den Bebauungsplan „Ulfenbachstraße“ im Normalverfahren, daher hat der § 13b BauGB keine Auswirkungen. Den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Langenthal“ werden wir auch im Regelverfahren durchführen, da es hier einiges zu überprüfen gibt. Der § 13b wurde hauptsächlich eingeführt, um die Wohnungsknappheit zu regulieren und um innerörtliche Baugebiete beschleunigt und vereinfacht zu erschließen.
Haushaltsmittelentwicklung 1250 Jahre Hirschhorn
Im Haushaltsplan 2023 sind für alle Veranstaltungen des Jubiläums „1250 Jahre Hirschhorn“ im Ergebnishaushalt (KS 04 02 01 01 Heimat und Kulturpflege; SK 617 9000) 23.500,00 € bereitgestellt. Diese Mittel waren mit Datum 15.09.2023 aufgebraucht.
Für das Lichterfest und den Rest des Jubiläumjahres werden voraussichtlich noch Beträge in Höhe von ca. 22.000,00 € fällig.
Es wird also zu Mittelüberschreitungen auf der Kostenstelle und vermutlich dann auch im Teilhaushalt 10 „Tourismus“ kommen. Diese Mittelüberschreitungen können aber durch Mehrerträge durch Verkäufe von Werbemittel und Spenden von aktuell 7.652,40 € und Zinserträge durch Tagesgeldanlagen der Stadtkasse von ca. 25.000,00 € aufgefangen werden.
Diese Deckung muss voraussichtlich über einen Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen durch den Magistrat und ggfls. auch die Stavo dann nach Abschluss und Abrechnung aller Feierlichkeiten noch haushaltsrechtlich abgesichert werden.
Der Magistrat nahm in seiner Sitzung am 21.09.2023 von dem Stand der Haushaltsmittel „1250 Jahre Hirschhorn“ Kenntnis und wird später nochmals darüber beraten.
Einige Termine wurden verlesen, die aber bis zur heutigen Veröffentlichung bereits schon stattfanden.
Ausbau Glasfaser
Nach einem Telefonat mit Frau Simone Remdisch von der Telekom (05.09.2023) wird der Glasfaserausbau seitens der GlasfaserPlus erst im 1. Quartal 2024 stattfinden. Es konnte in der Zwischenzeit ein Unternehmen gefunden werden, das aber erst zu diesem Zeitpunkt Kapazitäten frei hat.
IGO Informationsabend & Ideenbar in Hirschhorn
In einem Telefonat mit Frau Rekha Krings, Geschäftsführerin der IGO, wurde für einen Informationsabend & Ideenbar folgendes vereinbart:
Der Informationsabend mit sich anschließender Ideenbar findet am Mittwoch 15.11. ab 18.30 Uhr im Bürgersaal statt. Nach einer etwa 10-15 min Informationspräsentation, können die Einwohnerinnen und Einwohner an vier Thementischen zum kreativen Austausch über Ideen für Hirschhorn partizipieren. Gesucht werden Moderator*innen für 3 Tische, die agil, motiviert und gleichzeitig allgemein geschätzt sind. Das Vorgespräch findet am Dienstag 10.10. ab 12.30 Uhr im Rathaus statt. Im Telefonat erinnerte Frau Krings zudem an das RURASMUS Programm.
Sirenen im Stadtgebiet
Ein Mitarbeiter der zuständigen Firma hat mitgeteilt, dass die Sirenen am 26.10.2023 umgerüstet werden.
Sachstand Schloss
Der letzte Kontakt mit Dr. Dötsch (Schlösser und Gärten) und Frau Freienstein (LBIH) war am 22.08.2023. Für den Herbst sei wieder ein Vor-Ort Termin angedacht, zu dem die Stadtverwaltung dann mit eingeladen werde.
Rückmeldung auf die Anfrage des Stadtv. Keßler aus der Sitzung des AfS vom 05.09.2023 zu den Parkmöglichkeiten unterhalb der Sporthalle
Zusammen mit der Bauverwaltung und dem Bauhof wurde die Maßnahme besprochen. Die Verwaltung erachtet eine Forcierung des Vorhabens aus folgenden Gründen für wenig sinnvoll:
- Zufahrt aufgrund des überstumpfen Winkels ist die Einfahrt von der B37 her kommend schlecht möglich
- Die Gefahr von Vandalismus bei einer neu errichteten Installation der Beleuchtung ist höher
- Das gewohnheitsmäßige Handeln der Bürgerinnen und Bürger
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Ahlers aus der Sitzung des AfS vom 09.05.2023 zum Anwohnerparken in der Neckarsteinacher Straße
Grundsätzlich ist es möglich gemäß den geltenden Vorschriften entsprechende Bereiche nur zum Parken für Anwohner auszuweisen, wenn dies aufgrund verschiedener Aspekte notwendig erscheint. Sogenannter Parkdruck entsteht, wenn die Nachfrage nach Parkplätzen das Angebot übersteigt.
Dabei sind verschiedene Parkraumnutzer zu unterscheiden.
- Bewohner
- Dienstleister und Lieferanten
- Besucher oder Kunden
- Beschäftigte
Für jede einzelnen Nutzergruppe muss dabei Ausgleich für deren Interesse gesorgt werden.
Durch die Kennzeichnung von Sonderparkplätzen für Bewohner können vor allem Parkmöglichkeiten in Innenstädten mit Parkraummangel geschaffen werden.
Die gesetzlichen Regelungen zum Ausweisen Parkflächen für Bewohner sind in § 45 StVO und der Verwaltungsvorschrift zur StVO ersichtlich.
Gemäß der VwV StVO zu § 45 zu Absatz X, Randnummer 31 „Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“ besagt dies
Ziff. 1
„Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Fahrzeug zu finden.“
Ziff. 3
„Die Bereiche mit Bewohnerparkrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdruck und den örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Dabei muss es sich um Nahbereiche handelt, die die von Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. ….
Ziff. 4
Innerhalb eines Bereichs mit Bewohnerparkrechten dürfen werktags von 09.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 % in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % für die Bewohner reserviert werden. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung, in denen die ortsausgemessene Ausdehnung wesentlich unterschritten wird, können die Prozentvorgaben überschritten werden….
Ziff. 5
Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat). Nicht reservierte Parkflächen sollen möglichst gleichmäßig und unter besonderer Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie des Publikumsverkehrs von freiberuflichen Tätigkeiten in dem Bereich verteilt werden.
| Aufgrund der bestehenden rechtlichen Regelungen ist zu prüfen, | |
| a) | ist tatsächlich in dem Bereich, in dem ein Anwohnerparken explizit ausgewiesen werden soll, Parkdruck vorhanden? |
| b) | Gibt es im benachbarten Umfeld zumutbare Parkmöglichkeiten? (In Großstädten gelten 1000 m Fußweg als zumutbar…) |
| c) | Verwaltungstechnische Aufgaben: Ermittlung des Parkdrucks und Parkbedarfs, Nachweis der Berechtigung einen Berechtigungsschein zu erhalten, Ausstellen der Sondergenehmigung Bewohnerparkplätze, Ermittlung und Festlegung der Kosten für die Sondergenehmigung, Ermittlung der entsprechenden anteiligen auszuweisenden Anzahl der Parkflächen für andere Nutzer, Anordnen der Verkehrszeichen, Aufstellen der Verkehrszeichen, Überwachung der Parksituation, Beteiligung anderer Behörden im Anhörungsverfahren Verkehrsbehörde/Polizei, Beteiligung anderer Parkraumnutzer |
| d) | Welche Kosten entstehen?: Schilder mit entsprechender Beschriftung und Zusatzzeichen, Sondergenehmigung / „Parkausweis“, Masten zur Befestigung der Schilder |
Resümee (ohne Detailprüfung):
Aus reiner Beobachtung der Parksituationen in verschiedenen Straßen der Stadt Hirschhorn ist ein Parkdruck wie in den gesetzlichen Regelungen beschrieben nicht erkennbar.
Überlegungen hinsichtlich eines zukünftigen Parkraumkonzepts, mit und ohne Großveranstaltungen, mit und ohne Großbaustellen, können gleichwohl angegangen werden.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Schilling aus der Sitzung des HFSA vom 07.09.2023 zum Thema Verkehrsführung Rühlingstraße / Michelberg
Grundsätzlich ist dieser Bereich eine Tempo 30 Zone. Aktuell ist im Bereich des Michelbergs - Zufahrt Eisenbahnunterführung Sparkasse/Rühlingstraße - aufgrund der Baumaßnahme Michelbergbrücke eine Verkehrsregelung mittels Lichtsignalanlage (für Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge und Fußgänger) eingerichtet. Zudem wurde in diesem Bereich die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Im Bereich der Einmündung Rühlingstraße gibt es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen. Dies bedeutet, dass hier die Verkehrsregel „rechts vor links“ gültig ist.
Aufgrund der aktuellen Situation bedeutet dies, dass die Rühlingstraße gegenüber dem durch die Lichtzeichenanlage bedingten Verkehrsfluss vorfahrtsberechtigt wäre. Hierdurch könnte es zu Konfliktpunkten kommen, insoweit ein Fahrzeug, das nach links Richtung Eisenbahnunterführung fahren möchte und dort in der Rühlingstraße aufgrund der Signalfarbe „Rot“ der Lichtsignalanlage wartet.
Der Konfliktpunkt könnte durch das Anordnen der beiden Verkehrszeichen Z 301 (Vorfahrt an der nächsten Einmündung) für den Michelberg (aus Richtung Eisenbahnunterführung) und mit dem Verkehrszeichen Z 205 (Vorfahrt gewähren) in Rühlingstraße entschärft werden.
Die Positionierung der Verkehrszeichen sollte mit Bedacht gewählt werden, damit diese Regelung aufgrund der bereits vorhandenen vielzähligen Verkehrszeichen wahrgenommen wird.
Für den querenden Verkehr aus der Rühlingstraße, der in Richtung Michelberg/ Michelbergbrücke abbiegt, dürfte diese Regelung ebenso mehr Klarheit bringen.
Resümee:
Die Anordnung der beiden vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen sind zum Entschärfen des Konfliktpunktes sinnvoll und werden schnellstmöglich umgesetzt.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Schilling aus der Sitzung des HFSA vom 07.09.2023 zum Thema Straßenmarkierungen
Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen werden in den nächsten Wochen innerhalb des gesamten Stadtgebietes kontrolliert und danach entsprechend neu aufgebracht, ausgetauscht oder neu angeordnet.
Beantwortung der Anfrage der Stadtv. Ahlers und Schilling aus der Sitzung der Stavo vom 20.07.2023 zum Thema Verkehrsspiegel
Die Verkehrsspiegel werden hierbei ebenso mit einbezogen und entsprechend bei Bedarf neu eingestellt.
Beantwortung der Anfrage des Stadtv. Reichert zum Thema Lärmaktionsplan, AG Motorradlärm
Die Auswertung des RP Darmstadt liegt vor. Hiernach gibt es in der Stadt Hirschhorn 4 Lärmkonflikte und entsprechende Bewertungen und Maßnahmenvorschläge vom RP Darmstadt.
1) Langenthaler Straße L3105
Ergebnis Abschnittsweise wurden Überschreitungen der Auslösewerte für eine bauliche Lärmsanierung festgestellt.
2) Hainbrunner Straße L 3119
Ergebnis an einigen Gebäuden wurden Überschreitungen der Auslösewerte für eine bauliche Lärmsanierung festgestellt.
3) Neckarsteinacher Straße L3119
Ergebnis an einzelnen Gebäuden wurden Überschreitungen der Auslösewerte für eine bauliche Lärmsanierung festgestellt.
| Bauliche Lärmsanierung bedeutet passive Lärmschutzmaßnahmen. Diese können Pegelminderungen von bis zu 40 dB(A) bewirken). Dazu gehören u.a. | |
| - | Lärmschutzfenster und -türen |
| - | Lärmgedämpfte Lüftungen |
| - | Rolladenkastendämmung |
Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer können eine Erstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen beantragen. Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, ob eine Straße neu gebaut oder wesentlich verändert wird oder ob an einer bestehenden Straße die Auslösewerte überschritten werden. Bei der Lärmsanierung werden 75 % der Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen erstattet.
Zuständig ist hierfür immer der Straßenbaulastträger. In den o.a. Straßen ist dies Hessen Mobil.
Für straßenverkehrliche Maßnahmen, die hier laut RP nicht vorliegen, wäre die Verkehrsbehörde beim Kreis Bergstraße zuständig.
4) Schönbrunner Straße
Ergebnis: Keine Belastungen, keine Maßnahmen.
Straßenbaulastträger wäre hier der Landkreis Bergstraße. Für straßenverkehrliche Maßnahmen ist die Stadt Hirschhorn zuständig.
Dies bedeutet, es ist nichts zu veranlassen.
Wie werden die Lärmbelastung und Lärmkonfliktpunkten festgestellt?
Zur Bewertung der einzelnen Straßen werden zahlreiche Daten und Eingaben von Bürgern und der Stadt Hirschhorn an den RP Darmstadt mit einbezogen. Berechnet wird die Lärmbelastung mit einem speziellen Computerprogramm, in die u.a. die Bebauung, Straßenführung, Bewaldung, Straßenbelag, Datenlagen aus Verkehrszählungen einfließen. Die Lärmbelastung wird nicht durch ein Messverfahren vor Ort festgestellt.
Verkehrszählungen finden hessenweit alle 5 Jahre statt. Im Einzelfall werden Einzelgutachten in Auftrag gegeben.
Eigene Verkehrszählungen durch die Kommunen sind an spezielle Erfordernisse gebunden.
Die Stadt müsste hierzu explizit eine Fremdfirma beauftragen. Verkehrszählungen, aus „alten Tagen“ mit Listen, Strichlisten, Manuelle Zählmaschinen pp. sind laut RP DA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig und verwertbar.
AG Motorradlärm- Lärm-Display
Sachstand: Hirschhorn bekommt ein vom Land Hessen gesponsertes Lärm-Display (Kosten etwa 13.000 €). Standort wird in der Hainbrunner Straße sein. Genaue Örtlichkeit wird in der KW 40 zusammen mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeidirektion Bergstraße festgelegt. Dieser ist nach der Antragstellung durch die Stadt Hirschhorn der Bewilligung und die Zusage für das Lärmdisplay maßgebend.
Tempo 30 innerorts
Die Anordnungsbefugnis staffelt sich nach der Straßenklassifizierung. Für Gemeindestraßen darf die Stadt Hirschhorn unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Tempo 30 anordnen. Für Kreisstraßen darf die Stadt Hirschhorn in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde beim Kreis Bergstraße Tempo 30 anordnen (z.B. K 38 Schönbrunner Straße)
Für Landesstraßen darf ausschließlich die Verkehrsbehörde des Kreises Bergstraße Tempo 30 anordnen (Ortsdurchfahrt Langenthal, Langenthaler Straße, Hainbrunner Straße, Neckarsteinacher Straße, Uferstraße, Jahnstraße).
In den vergangenen Wochen wurden mehrfach Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Verkehrsbehörde des Kreises Bergstraße geführt. Hier wurden die Belange der Bürger (Unterschriftenlisten, Email Nachrichten, persönliche Gespräche pp.) und die der Stadt für Tempo 30 innerorts /Streckenabschnitte Tempo 30 dargelegt.
Bislang wurden alle mündlichen vorgebrachten Argumente abgelehnt, da die gesetzlichen Vorgaben für Tempo 30 nicht ausreichend seien.
Seitens der Verwaltung werden für Tempo 30 weiterhin Lösungsansätze ausformuliert und bei der Verkehrsbehörde entsprechende Anträge gestellt.
159 | Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn - Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025; Anpassungen an die neue Gebührensatzung des ZAKB und allgemeine Änderungen |
Zukünftig sollen eine Präsentation der Gebührenkalkulation vom beauftragten Büro nur erfolgen, wenn eine oder mehrere Fraktion/en dies ausdrücklich vorher wünscht.
Die Stadtverordneten stimmten sodann zuerst über den Beschlussvorschlag B) wie folgt ab:
Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) wird gemäß der gemäß der Alternative 2 (mit den Kosten des Bauhofes für die Einsammlung und Entsorgung des Straßenkehrichts und Abfällen aus Straßenpapierkörben) beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
Die Satzung ist im heutigen Stadtanzeiger abgedruckt.
160 | Beschluss einer Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) über die Übertragung von Aufgaben des Abwasserverbandes Laxbach an die Stadt Hirschhorn (Neckar) |
Bürgermeister Hölz verlies zunächst wegen § 25 HGO Widerstreit der Interessen den Sitzungssaal, da er gleichzeitig Verbandsvorsteher des Abwasserverbandes Laxbach ist.
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Abwasserverbandes Laxbach an die Stadt Hirschhorn (Neckar) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung wurde Bürgermeister Hölz wieder in den Saal gerufen und ihm kurz das Ergebnis mitgeteilt.
161 | Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten für Landes- und Kommunalverwaltung ab dem Jahr 2024 |
Es wird ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n für Landes- und Kommunalverwaltung ausgeschrieben. Gleichzeitig wird die Stelle „Auszubildende/r“ im Stellenplan 2024 und in den Folgejahren neu aufgenommen.
Die Ausschreibung wird im Stadtanzeiger Hirschhorn, Amtsblatt Schönbrunn, Mitteilungsblatt Neckarsteinach und Oberzent Aktuell sowie der Homepage der Stadt Hirschhorn veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
162 | Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022; Budgetüberschreitungen in den Teilhaushalten:4 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen9 - Friedhofs- und Bestattungswesen11 - Wasserversorgung |
1. Die Mittelüberschreitungen in Höhe von 23.250,10 € im Teilhaushalt 4 „Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen“ nach § 100 HGO i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 werden genehmigt.
Die Deckung der Mittelüberschreitung erfolgt über eine Haushaltssperre im Budget des Teilhaushaltes 1 „Haupt-, Personal und Finanzverwaltung“ in der Gesamthöhe von 23.250,10 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
2. Von der Budgetüberschreitung im Teilhauhalt 9 „Friedhofs- und Bestattungswesen“ im Jahr 2022 in Höhe von 1.594,66 € wird Kenntnis genommen.
3. Von der Budgetüberschreitung im Teilhauhalt 10 „Wasserversorgung“ im Jahr 2022 in Höhe von 2.351,62 € wird Kenntnis genommen.
163 | Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Stadt Eberbach Bebauungsplan Nr. 57 "Sport- und Erholungsgebiet Au - Teilbereich West" - 1. Teiländerung |
Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Eberbach „Sport- und Erholungsgebiet Au – 1. Teiländerung“ wird zur Kenntnis genommen und es werden keine Bedenken erhoben. Die weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
164 | Antrag der CDU-Fraktion vom 22.08.2023 zur Wiedereinrichtung eines Seniorenbeirats |
Im Zuge der Beratung entstand eine umfassende Diskussion über die Form und Umsetzung der gewünschten Neueinrichtungen für Senioren und Jugendliche. Sie mündete in einem neuen Beschlussvorschlag, über den wie folgt abgestimmt wurde:
Der Magistrat wird beauftragt, die Wiedereinrichtung einer Seniorenvertretung und die Neueinrichtung einer Jugendvertretung in die Wege zu leiten. Die genaue Ausgestaltung der Beiräte, soll in den Ausschüssen diskutiert und in der nächsten Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
165 | Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen |
Als Vertreter für die Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen wird Bürgermeister Martin Hölz benannt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
166 | Wahl eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach |
Der Wahlvorschlag der Fraktion Profil Hirschhorn, wonach der Stadtverordnete Reinhard Mühlbauer als Stellvertreter für Dr. Joachim Kleinmann in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Laxbach gewählt ist, wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
167 | Anfragen |
Stadtv. Ahlers: Bei einem Notfalleinsatz im Seniorenheim, suchte der Notarzt anscheinend die richtige Zufahrt. Könnte hier nicht ein Schild weiterhelfen?
BM Hölz: Die Rettungsorganisationen wurden im Vorfeld über die anstehenden Baumaßnahmen und die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten informiert. Der Vorschlag wird aber überprüft.
Stadtv. Schilling reichte eine Anfrage mit mehreren Teilfragen zu einem Artikel in der RNZ zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Langenthal ein, die auch BM Hölz in der Sitzung vorlag und direkt darauf antworten konnte.
BM Hölz: Zu diesem Thema ist lediglich die vorhandene Machbarkeitsstudie vom Dezember 2022 bekannt, die mit Kosten von über 4 Millionen Euro aufwartet. Von einem Förderbescheid über 13 % ist nichts bekannt. Das beauftragte Büro arbeitet zur Zeit an dem Angebot für die Phasen 1 und 2. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung sodann zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Der Bau in einem flachen Gebiet wurde ebenfalls schon angesprochen, dann aber wieder verworfen.
Stadtv. Weber wies darauf hin, dass das Gelände am Ortseingang von Langenthal nach einem privaten Anwesen flach sei und sich dadurch eventuell Kosten minimieren könnten.
Stadtv. Mühlbauer: Einige Anwohner in Ersheim füttern teilweise Waschbären und am Neckarlauer findet dies bei Nilgänsen Anwendung. Gibt es hier die Möglichkeit auf Grundlage einer Gesetzenorm die Fütterung zu verbieten und Hinweise im Stadtanzeiger auf dieses Fehlverhalten hinzuweisen?
BM Hölz: Ein Hinweis im Stadtanzeiger und den sozialen Medien ist natürlich möglich, ob es für die Fütterung von Wildtieren eine Norm gibt, wird überprüft.
Stadtv. Reichert: Gibt es schon Ergebnisse zu den beiden Wanderwegen?
BM Hölz: Hier sind leider noch keine neuen Sachstände mitzuteilen.
Stadtv. Reichert: Ist der geplante Büchereirundgang schon terminiert?
BM Hölz: Bis zur nächsten Sitzungsrunde soll der Termin stattgefunden haben.
Stadtv. Reichert: Wie ist der Sachstand Bushaltestelle Bahnhof?
BM Hölz: Hessen Mobil gab eine positive Stellungnahme ab, die Maßnahme wird demnächst beginnen.
Stadtv. Reichert: Erfolgen neue Markierungen bei verschiedenen Parkplätzen im Stadtgebiet, insbesondere Parkplatz unterhalb der evangelischen Kirche?
BM Hölz: Zurzeit findet im ganzen Stadtgebiet Überprüfungen für erforderliche Markierungen statt, die gesammelt und dann umgesetzt werden.
Stadtv. Weber: Wurde bereits beim NABU nachgefragt, ob die Eier der Nilgänse in den Nestern entnommen werden können?
BM Hölz: Ist bisher nicht erfolgt.
Stadtv. Weber wies daraufhin, dass beim Herunterfahren der Umleitung über den Krautlachenweg am Abend die Fahrzeuge stark geblendet werden.
Stadtv. Schilling ergänzte, dass der gleiche Sachverhalt auch an der Ampel bei der Strecke zum Michelberg aufwärts zutrifft.
Stadtv. Schilling überbrachte viele positive Danksagungen von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern zu dem äußerst gelungenen Lichterfest. Dieser Dank sollte bitte an die Hauptverantwortlichen und die engagierten Personen aller Vereine weitergeben werden.
Stadtv. Schilling: Liegen die Renovierungsarbeiten der Brücke am Michelberg im Zeitplan?
BM Hölz: Der Zeitplan wurde bisher gut eingehalten, demnächst beginnen die Betonierarbeiten. Die Zugänge zu den Fußwegen der Gleise 1 und 2 bis zum 1. November sollten nach Auskunft des Ingenieurbüros ebenfalls gewährleistet sein.
Stadtv. Schilling bat darum, dass das Thema „Hochwasserschutz“, insbesondere auch bei zu Tage tretenden Starkregenereignissen, forciert und thematisiert werden müsste. Es könnten vorab auch kleinere Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.
Stadtv. Mühlbauer: Gab es bereits schon Kontakt zum Forst Baden-Württemberg bezüglich der Schlammquelle Höhe Fährweg/Höhenweg beim vergangenen großen Starkregenereignis?
BM Hölz: Ein Vor-Ort-Termin mit dem Ing.-Büro Schulz, Herrn Köklü und mir fand bereits statt, konkrete Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor.
Stadtv. Weber wies daraufhin, dass die bereits vorhandenen Fließkarten an Anlieger in den betroffenen Gebieten verteilt und auch Informationen dazu im Stadtanzeiger und der Homepage veröffentlicht werden könnten.
BM Hölz: Dies ist eine gute Idee und wird überprüft.
Stadtv. Schilling wies des Weiteren daraufhin, dass es zum Thema Hochwasserschutz Programme mit dazugehörigen Landeszuschüssen gibt.
Stadtv. Brummer: Gestern gab es in der Sporthalle einen Unfall, der glücklicherweise glimpflich ausging, als ein Basketballkorb mit einem bereits vorhandenen Riss auf den Boden fiel. War die Beschädigung nicht bekannt?
BM Hölz: Der Vorgang ist uns bekannt, eine Kommunikation im Haus findet bereits statt, um zukünftig solche Ereignisse natürlich zu vermeiden.