Die Bundesregierung hat durch Verordnung vom 12.7.2001 (BGBl. I Nr. 35 S. 1591) bestimmt, dass ab dem Jahre 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wird. Der Beginn wird jährlich auf den letzten Sonntag im März und das Ende auf den letzten Sonntag im Oktober festgelegt.
Die mitteleuropäische Sommerzeit endet im Jahre 2022 am Sonntag 30. Oktober um 3.00 Uhr.
Im Zeitpunkt zum Ende der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.