Wir weisen auf die Ausschlussfrist für die Bögen des Vereinsförderungsprogramms hin. Diese müssen für eine Berücksichtigung für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 31. Oktober der Stadtverwaltung vorliegen.
Die Angaben über die Mitgliederzahl der unter 18-jährigen richten sich dabei nach dem Stand zum 31. Dezember 2021. Die Angaben für Lehrgänge und Freizeiten beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr.
Für Rückfragen steht das Hauptamt, Tel. 06272 / 923 132, gerne zur Verfügung.