Titel Logo
Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 45/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wildtiere füttern: Was ist erlaubt?

Gut gemeint, aber …

Etwas Brot für die Enten, ein paar Krümel für die Tauben. Tierfreunde müssen beim Füttern von Wildtieren einiges beachten. Wenn es kälter wird, finden sich in Wäldern und Stadtparks wieder vermehrt Tierfreunde ein, die Enten, Schwäne, Rehe, Wildschweine & Co. großzügig mit Futter versorgen. Aber ist das gut gemeinte Füttern von Wildtieren erlaubt?

Wildtiere im Wald füttern

Im Herbst und im Winter unternehmen viele Familien und Senioren Waldspaziergänge, um Rehe oder Wildschweine mit gesammelten Kastanien, Brot und anderem Futter zu versorgen. Aber: Ist das erlaubt? Ob und wann Tiere gefüttert werden dürfen, regelt das Jagdrecht.

Wichtig zu wissen: Diese Vorgaben sehen in der Regel lediglich vor, dass Jäger oder Förster Wildtiere in Notsituationen füttern dürfen oder sogar müssen. Ob eine Notsituation vorliegt, entscheidet meist die Jagdbehörde. Beispielsweise in sehr kalten Wintern, in denen die Tiere sonst keine Nahrung finden. Beim unerlaubten Füttern drohen Bußgelder.

Für Spaziergänger gilt jedoch: Sie sollten Wildtiere generell nicht füttern. In einigen Bundesländern ist dies ausdrücklich verboten, in anderen auf bestimmte Wildarten begrenzt, in wieder anderen gibt es keine gesetzliche Regelung dazu. Die Jagdbehörden können jedoch örtliche Vorgaben machen. Wer trotz Verbot Rehe & Co. füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es droht je nach Bundesland ein Bußgeld von 2.500 bis zu 5.000 Euro. In Hessen wird dies nach dem Landesjagdgesetz mit bis zu 25.000 € geahndet.

Der Grund: Jäger und Förster müssen die Tiere vor falscher Nahrung schützen. Denn gerade Brot vertragen Rehe nicht. Gewöhnen sich Wildtiere außerdem an die Nähe der Menschen und werden zahmer, schrecken sie auch weniger vor der städtischen Umgebung in Siedlungsgebieten zurück. Dringen dann beispielsweise Wildschweine in Wohngebiete vor, können sie dort großen Schaden anrichten. Darüber hinaus würde die Anzahl der Wildunfälle im Straßenverkehr steigen. Auch ohne ausdrückliches Verbot sollten Tierfreunde daher von einer nicht artgerechten Wildfütterung absehen.

Wildtiere in der Stadt und im Park füttern

Wer Enten, Gänsen, Schwänen oder Tauben etwas Gutes tun will, wirft ihnen oft sein altes Brot zu. In diesem Fall müssen sich die Tierfreunde nicht an das Jagd-, sondern an das Stadtrecht halten. Ob Enten oder Schwäne Futter bekommen dürfen, ist in Deutschland nicht grundsätzlich geregelt. Dies kann jede Stadt individuell festlegen. So können Gemeinden beispielsweise per Satzung ein allgemeines Taubenfütterungsverbot erlassen. Tauben gelten in vielen Städten als Plage, da ihr Kot für Gebäude schädlich ist. Deshalb sollen die Einwohner sie nicht noch durch Futter anlocken.