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Hirschhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 46/2023
Aus dem Rathaus
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Lärmaktionsplan – Auswertung, Maßnahmen und Ausblick

Wie werden die Lärmbelastung und Lärmkonfliktpunkte festgestellt?

Zur Bewertung der einzelnen Straßen werden zahlreiche Daten und Eingaben von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Hirschhorn an das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) mit einbezogen.

Berechnet wird die Lärmbelastung mit einem speziellen Computerprogramm, in die u.a. die Bebauung, Straßenführung, Bewaldung, Straßenbelag, Datenlagen aus Verkehrszählungen einfließen. Die Lärmbelastung wird nicht durch ein Messverfahren vor Ort festgestellt.

Verkehrszählungen finden hessenweit alle fünf Jahre statt. Im Einzelfall werden durch RP Einzelgutachten in Auftrag gegeben. Eigene Verkehrszählungen durch die Kommunen sind an spezielle Erfordernisse gebunden. Die Stadt müsste hierzu explizit eine Fremdfirma beauftragen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Verkehrszählungen, aus „alten Tagen“ mit Listen, Strichlisten, manuelle Zählmaschinen pp. sind laut RP gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig und verwertbar.

Mögliche Maßnahmen?

Wie bereits in den verschiedenen Gremien mitgeteilt, wurde durch das RP die Auswertung der festgestellten Lärmkonfliktpunkte und daraus resultierende mögliche Maßnahmen festgelegt. In der aufgeführten Tabelle ist Auswertung der Lärmkonfliktpunkte dargelegt:

Weitere Unterlagen hinsichtlich der Auswertung, welche Häuser / Anwesen im Einzelnen durch „Lärm“ beeinträchtigt sind, liegen der Stadtverwaltung Hirschhorn nicht vor.

Zur Erklärung:

Bauliche Lärmsanierung bedeutet: passive Lärmschutzmaßnahmen, die durch den Eigentümer des Hauses durchgeführt werden. Diese können Pegelminderungen von bis zu 40 dB(A) bewirken). Dazu gehören u.a. Lärmschutzfenster und -türen, lärmgedämpfte Lüftungen oder Rolladenkastendämmung. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer können eine Erstattung für passive Lärmschutzmaßnahmen beantragen.

Die Höhe der Erstattung hängt davon ab, ob eine Straße neu gebaut oder wesentlich verändert wird oder ob an einer bestehenden Straße die Auslösewerte überschritten werden. Bei der Lärmsanierung werden 75 % der Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen erstattet. Ob und inwieweit für das einzelne Anwesen eine Förderung erfolgt, liegt in der Entscheidung der übergeordneten Behörden. Zuständig ist hierfür immer der Straßenbaulastträger.

Eigenen Überblick verschaffen?

Lärmkartierung

Wer sich einen eigenen Überblick verschaffen möchte, kann gerne online die Daten der Stadt Hirschhorn oder Hessenweit über das Anwendungsprogramm ODEN einsehen.

https://odensystems.eu/Hlnug/Oden/

Lärmschutzmaßnahmen und Förderungen

Zusätzlich gibt dieser öffentliche Link einen Überblick. Hier sind die Ansprechpartner hinsichtlich Lärmschutz/Sanierungsmaßnahmen/ Anträge von Hessen Mobil ersichtlich.

https://mobil.hessen.de/Verkehr/Laermschutz/ Laermschutzmassnahmen

Wer gerne persönlich Kontakt per Telefon, EMail oder Briefkontakt aufnehmen möchte kann dies über folgende Erreichbarkeiten tun:

Hessen Mobil - Lärmschutz

Telefon 0661 / 4995 3500

E-Mail kc.immissionsschutz@mobil.hessen.de

Hessen Mobil - Sachgebiet Immissionsschutz

Schillerstraße 8, 36043 Fulda

Verkehrszählungen – Interaktive Verkehrsmengenkarte

Für die bereits o.a. Verkehrszählungen sind sogenannte Zählstellen in ganz Hessen an den unterschiedlichen Straßen angebracht. Über folgenden Link können hier die Zahlen eingesehen werden: https://mobil.hessen.de/verkehr/interaktive-verkehrsmengenkarte

Überblick in Zahlen der durchschnittlichen täglichen Durchfahrtsmenge aus 2021 und 2015 für Hirschhorn. Es gibt insgesamt sieben Zählstellen (SV = Schwerverkehr):

Alle Daten sind für jeden öffentlich zugänglich.

Ausblick

Wir haben Ihnen hiermit einen kompakten kurzen Überblick über das Thema Lärmaktionsplan und Verkehrsmengen gegeben. Der Lärmaktionsplan wird weiter fortgeschrieben und die nächste Verkehrszählung ist für 2024 anvisiert.

In Hirschhorn selbst wird in den nächsten Wochen ein sogenanntes Lärmdisplay in der Hainbrunner Straße installiert. Es besteht aus zwei Komponenten, einer Messeinheit und einer Empfangseinheit mit Display, die im Abstand von 80 m - 90 m voneinander entfernt, auf gerader Stecke aufgestellt werden.

Das Lärmdisplay und die Technik als solches werden durch das Land Hessen zur Verfügung gestellt (Kosten etwa 13.000 €).

Die Stadt Hirschhorn, muss die dazu notwenigen zur betonierenden Fundamente (100 cm / 65 cm breit und 85 cm tief im Erdreich) und die Örtlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Auswertungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeidirektion Bergstraße.

Sobald dies in Betrieb ist, werden wir Sie informieren.